Hallo Leute
Also wie war das mit den Geschwindigkeit in der Republik
80 oder 100Km/h
Hänger ist ungebremst.
Ist zwar eh egal da ich immer etwasschneller unterwegs bin
Und was für Sanktionen haben die Freunde in Grün bei unreiner Gangart.
grüsse Strohschedl
Hänger Geschwindigkeit
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Ungebremster Hänger = 80 km/h
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auch wenn man bauartbedingt 100km/h mit Hänger fahren könnte, so braucht man trotzdem eine Genehmigung sowie das 100km/h Schild am Anhänger
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Da gibt es aber eine Rechenformel.
Auch ein ungebremster Anhänger kann die 100KM/H bekommen , siehe mein Motorradanhänger !
Es hat irgendwas mit des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers, des Gewichtes des Zugfahrzeuges und der Art der Federung des Anhängers zutuhen .
[size=13pt]zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,3 x Leergewicht/Zugfahrzeug[/size]
Bei 1500kg Leergewicht des Fahrzeuges , "darf" das Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr wie 450kg überschreiten !
Aber wenn ich das gerade richtig gelesen habe brauchen wir keine 100er Plakete mehr ;D
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Danke Achim,
nun muß ich erstmal wieder ne Stund rechnen :P ;) ;) ;) -
Zitat
Aber wenn ich das gerade richtig gelesen habe brauchen wir keine 100er Plakete mehr
Am Anhänger schon. Früher galt die Genehmigung nur für dieses eine geprüfte Gespann. Will bedeuten, dass du jetzt den Anhänger auch an den Zweitwagen hängen kannst, wenn der dann die gleiche Gesamtmasse hat oder du must neu rechnen wie bei dem Dekra-Link beschrieben. -
Hallo Leute
Na gut mit dem Zugfahrzeugsgewicht hab ich kein Problem (ca1950kg)
Also könnte ich offiziel einen 100er dahin fahren
An der Plankette würde es scheitern die hab ich nicht brauch sie in Österreich nicht.
Und wie siehts aus mit wenns mal etwas schneller sein muss ;D
Punkto Geldbuse etc.
grüsse robert -
Hallo Leute
Na gut mit dem Zugfahrzeugsgewicht hab ich kein Problem (ca1950kg)
Also könnte ich offiziel einen 100er dahin fahren
An der Plankette würde es scheitern die hab ich nicht brauch sie in Österreich nicht.
Und wie siehts aus mit wenns mal etwas schneller sein muss ;D
Punkto Geldbuse etc.
grüsse robertteuer !!
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In Deutschland brauchst du eine extra 100 km/h-Zulassung. Ansonsten - wennste mit Hänger fährst, biste glaub ich automatisch im strengeren Recht für LKW drin. Da wird es teuer für eilige Weggefährten.
Habe mal den Hänger auf der B290 hinten vergessen und es laufen lassen - na ja, nicht richtig. War zwischen Bad Mergentheim und Crailsheim. Da geht es immer rauf und runter. Runter hab ich es laufen lassen - und schon traf mich unerwartet ein Laserstrahl.
Folge: 1 Punkt und über 100 € für (ich glaube) 101 km/h. :oAber das wissen unsere Profis aus dem Laserstrahllager sicher genauer.
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ich hatte bisher noch nie probleme, klopf auf holz. fahre immer nach tempomat mit 110, da kommt dann ein schnitt von 100 raus....
stell dir mal vor 80 fahren und dann die lkw´s - nein danke, ich möchte noch ne weile leben..... -
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Hier nochmal Auszüge aus §§-Dschungel:
Geschwindigkeit § 3 StVO:
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,
außerhalb geschlossener Ortschaften
für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,
für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h,
für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.
Die "Preise" bei Pkw mit Anhänger sind etwas teurer. Einfach mal in den Bußgeldkatalog oder /-rechner googeln.
Das ganze gilt NICHT auf Landstraßen!!
Und dann noch hier Gucken:
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@Mattie,
ich hoffe du hast genug Finger an der Hand gehabt um das auszurechnen!
Gruß Ralph
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@Mattie,ich hoffe du hast genug Finger an der Hand gehabt um das auszurechnen!
Gruß Ralph
ich suche immernoch die Fingerchen :P :-* ;)
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Solang man sich dabei erwischen lässt kann man auch mehr fahren als 80 Km/h; ...???
Also ich lasse mich lieber NICHT erwischen!!
Mach doch einfach nach jeder Geschwindigkeitsüberschreitung ne Selbstanzeige wenn es Dir hilft ;) ;D ;D
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@Mattie,
kommste nach mich, ich leih dich welche!!!!!!!!!!!!!
Gruß Ralph
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@michel:
du wirst gemerkt haben, dass ich mich wohl oder übel verschrieben habe und natürlich das NICHT unterschlagen habe. ich danke dir aber sehr für den Hinweis ;) -
@Strohschedl - ist zwar leider auch keine Antwort auf deine Frage :-[ -> aber - evtl. lohnt sich ja mal die Anschaffung eines alten, soliden Transporters / Minibusses ??
Ich weiß jetzt nicht inwiefern das mit der Dicken ihren Abmessungen so geht, aber ein Kollege hat sich mal meine CB450N locker mit so einem Mitsubishi (oder was auch immer es war) abgeholt, einfach 1 / 2 Bretter als Rampe - und rein mit dem Vieh ;D - anständig verzurrt & gepolstert (er hat den Wagen etwas präpariert) - und die fühlte sich wohl .. Regen/Hagel/Unwettergeschützt, und wohltemperiert (musst nicht einmal nachpolieren =) )
Da hast Du dann das Problemchen mit der Geschwindigkeit gelöst ;) .. es sei denn der Bus ist zu lahm ;D
Wobei - mit 80/100 kommt man auch noch an ;)
Grüße
-JanK -
Hallo Leute
@janK der Bus wär nicht das Problem hab ja (Grand Voyager) leider ist die Heckklappenöffnung zu nieder um die Dicke rein zu wuchten.
Seitlich ginge es, aber da scheiterts an Manpower, ;D ;D
Hab auf Youtube ein Viedeo gesehen.
Geht mit 3 Mann ratsfats und das abgesperrte Moped war verstaut.
Die Burschen hatten es sehr Eilig ;D ;D ;D
Ich möchte den Voyi für so eine Aktion nicht vergewaltigen den der Benzingeruch ist ziemlich lästig beim fahren.
grüsse Strohschedl -
Morg
Hat das Thema aus dem Forum Allgemeines nach Plauderecke verschoben.