Brief an das Finanzamt wegen Winterreifen

  • Hi,


    das habe ich in einem anderen Forum gefunden:


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich beantrage rückwirkend ab 3. Dezember 2010 bis auf weiteres eine Aussetzung der Verkehrssteuer für mein Motorrad an jenen Tagen, an denen die Schneeverhältnisse in xxx [- hier Ort einsetzen] einen Fahrzeugbetrieb ohne Winterreifen gesetzlich (ausdrücklich nicht: tatsächlich) nicht zulassen.


    Begründung:


    Für sämtliche Kraftfahrzeuge ist eine sog. „Winterreifenpflicht“ vorgeschrieben, der Betrieb der Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen ist vom Gesetzgeber untersagt worden, selbst wenn er möglich wäre (§ 2 Abs. 3a StVO).


    Diese gesetzliche Regelung ist neu, bislang waren die für mein Motorrad zugelassenen Reifen bestens für den Winterbetrieb geeignet, auch wenn es sich nicht explizit um Winterreifen handelt bzw. gehandelt hat.


    Zwar gibt es einige wenige Reifenhersteller, die für einige wenige Motorradtypen Winterreifen anbieten, mein Motorrad gehört jedoch wie die überwiegende Zahl an Motorrädern in Deutschland nicht dazu.


    Dieser Umstand führt dazu, daß ich mein Motorrad an Tagen, an denen witterungsbedingt eine Teilnahme am Verkehr ohne Winterreifen gesetzlich nicht mehr zulässig ist, nicht mehr zum Verkehr auf öffentlichen Straßen halte bzw. halten kann, denn dies ist jetzt gesetzgeberisch ausgeschlossen worden. Damit entfällt die
    Steuerpflicht an diesen Tagen (arg. e. § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Kraftfahrzeug-steuergesetzes). Etwas anderes kann erst dann gelten, wenn irgendein Reifenhersteller irgendwo auf dieser Welt Winterreifen herstellt, die zum Betrieb mit meinem Motorrad zugelassen sind. Eine solche Situation ist gegenwärtig noch nicht absehbar, ich würde Sie entsprechend informieren.


    Eine Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes möchte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließen. Auch die Nutzung eines Saisonkennzeichens kommt nicht in Betracht, da ich wenigstens an einigen derjenigen Tage im Winter, die einen Betrieb meines Motorrades mit den zugelassenen Reifen rechtlich erlauben, mein Motorrad zu seinem ursprünglichen Zweck nutzen möchte.


    Sollten Sie eine exakte Auflistung derjenigen Tage benötigen, an denen ich mein Motorrad nur aus Liebhabergründen, aus gesetzlichen Gründen jedoch nicht zum Betrieb im Verkehr halte, bitte ich um einen Hinweis.


    Zur Vereinfachung schlage ich eine pauschale Lösung vor, nämlich eine Aussetzung der Steuerpflicht entsprechend zwei Monaten pro Jahr.“



    Könnte man ja mal probieren!! ;D

  • Hi,


    Keine schlechte Idee, werd mich mal mit meinem Anwalt kurzschließen vieleicht kann er was dazu sagen. Ich glaube jedoch die Damen und Herren vom FA werden wieder irgendeinen weg finden und das zu verhindern, ganz abgesehen von der benötigten Zeit. Wenn ich bedenke ich habe meine EKST im März abgegeben und habe bis heute noch keinen Bescheid >:( aber wehe die wollen was von dir.
    Melde mich dazu wenn ich Info habe.


    Ciao
    Bazi

  • Prima Idee,
    kommen noch die für Motorräder gesperrten Strecken und Einschränkungen dazu!!


    Ps. Besteht den keine Möglichkeit gegen Streckensperrungen ... anzugehen?


    Grüße.


    Martin


  • Ps. Besteht den keine Möglichkeit gegen Streckensperrungen ... anzugehen?


    kannst ja mal nachfragen, ob jemand für die spritmehrkosten für erforderliche umwege aufkommt. ;D

  • Nö, ich will freie Fahrt für bekannte Strecken, welche ich jahrzehntelang gefahren bin und nun geht am Wochenende und Feiertags nichts mehr und Geschwindigkeitsbeschr. f. Biker.....
    Grüße.
    Martin

  • Hi,


    Also ich hatte heute mal Kontakt mit meinem RA Kumpel, der meinet es müsste alles noch mal geprüft werden ob alle vorgeschlagenen Gesetzes Texe so passen. Deweiteren ist das auch immer eine Kosten Frage. Könnte sich über mehrer Jahre hinziehen. Weil er Deutsche Staat ja nicht zugeben will das er bei der Gesetzgebung Sch.... gebaut hat. >:( Also wre zu viel Kohle übrig hat kann es gerne Versuchen.


    Der Bazi