Beiträge von Carlos

    Ist eigentlich nur Frust, Harvey. Erwischste einen dabei, sagt der später dem Richter, er hätte als Kind immer unter Zwang Spinat essen müssen. Dann hat er ne schlechte Kindheit gehabt und alles ist nicht soooo schlimm. Knete hat der eh keine, wenn es um Schadenersatz geht.

    Morjn! Nochmal der Oberlehrer!
    Völlig wurscht, der Hänger, es sei denn, die Dreckfräse würde auf einem gekennzeichneten privaten Grundstück ausgeführt. Dann wärs KEIN öffentlicher Verkehrsraum. Dann bräuchte er auch gar keine Zulassung!!!

    Hi Schmieso! Sieht für die TüV-Statistik immer besser aus, wenn was gefunden wird. Gerade bei älteren Baujahren. Ein Prüfer, der nie etwas findet, könnte die Blicke seines Chefs auf sich ziehen. Klingt komisch, iss aber so. Hauptsache Stempel!

    Hallo Ralf!
    Geht Euch bestimmt auf die Nerven, aber muss mal wieder den Oberlehrer spielen (soll aber nur informieren und helfen). Der Knick im Kennzeichen zieht die blaue Fraktion förmlich an! Geht in den Bereich des Kennzeichenmissbrauchs (ändern, unkenntlich machen usw.) Nicht mehr als 30 Grad zur Längsachse bitte!

    Hier nochmal Auszüge aus §§-Dschungel:


    Geschwindigkeit § 3 StVO:


    (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen


    innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,


    außerhalb geschlossener Ortschaften


    für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,


    für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h,


    für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.


    Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.


    (4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.


    Die "Preise" bei Pkw mit Anhänger sind etwas teurer. Einfach mal in den Bußgeldkatalog oder /-rechner googeln.


    Das ganze gilt NICHT auf Landstraßen!!



    Und dann noch hier Gucken:

    Zitat

    Aber wenn ich das gerade richtig gelesen habe brauchen wir keine 100er Plakete mehr


    Am Anhänger schon. Früher galt die Genehmigung nur für dieses eine geprüfte Gespann. Will bedeuten, dass du jetzt den Anhänger auch an den Zweitwagen hängen kannst, wenn der dann die gleiche Gesamtmasse hat oder du must neu rechnen wie bei dem Dekra-Link beschrieben.

    Tach zusammen!
    Hab da noch so ein HELDEN-EPOS, is schon was älter, stimmt aber immer noch....


    Du und Er Autor: Martin Ulbrich


    Du siehst ihn auf der Bank liegen, er hat sie vollgekotzt,
    du merkst, dass er dich nicht richtig wahrnehmen kann,
    er stöhnt und beschimpft Dich "Du Bullensau".


    Du nimmst Ihn hoch, weil es zu kalt ist, denkst, "er erfriert"
    Er nennt dich einen Drecksack und Schweinehund.
    Du passt auf, dass er sich den Kopf nicht anschlägt.


    Die Kollegin fährt ganz vorsichtig, du hast ihn angeschnallt,
    damit er nicht von der Bank rutscht.


    Du stützt ihn damit er nicht fällt.
    Er tritt, schlägt und spuckt nach dir, zweimal Bullenschwein, einmal Bullensack.
    Mittlerweile riecht er nach Urin seine Hose wechselt die Farbe


    Du hilfst ihm, damit er sich beim Hinlegen nicht verletzt.
    Seine Frau schreit am Telefon, "behaltet das Schwein."


    Du notierst alles was er dabei hat, damit nichts verloren geht
    er schläft.
    Du schaust alle Stunde nach ihm
    er schnarcht.


    Er geht am nächsten Morgen heim, Du erhältst keinen Dank.


    Du musst drei Tage später zum Chef, wegen ihm.


    Er hat sich über dich beschwert, seine Jacke sei schmutzig geworden.


    Du gehst nach Hause und deine Söhne freuen sich auf dich.


    Die Kleinen sind stolz- ihr Vater ist Polizist.

    Naja, CARLOS bleibt CARLOS un gut iss! Habe mich aber damit abgefunden, dass ich so genannt werde, weil ich eigentlich Karlheinz heiße! Hat sowieso hier fast niemand gewusst....

    Welcome back MATTIE !
    Aber Bremsen, so geile Bremsen, gibbet nur bei BMW, muss ich neidlos anerkennen. Die Kuh in unserem Stall bremst, das hab ich noch nie vorher erlebt. Würde fast meinen, ich muss mich auf dem bike anschnallen. Teilintegral verbaut, find ich genial!!! :-X :-X :-X