Beiträge von Carlos

    Morjn zsammen!
    In meinem Geschäftshelm, ein etwas betagter System 4, sitzt das Mikro auf dem linken Backenpolster ;D. Solange der Helm geschlossen ist, alles OK, jedenfalls so bis 120 km/h. Ist die Klappe offen, redest du an dem Mikro vorbei. Der Empfänger beschwert sich, man sei zu leise (im Stand) bzw. es rauscht (in Fahrt) zu stark. Lässt sich im Geschäft sehr einfach testen, da das Mikro auch auf die beiden Druckkammerlautsprecher an der Verkleidung geschaltet werden kann. Helm zu = hohe Lautstärke --- Helm auf = viel leiser!
    Einige andere Jungs haben Schwanenhals-Mikro, stört aber bei geschlossenem Helm (wird schon mal voll gesabbert :D).
    Als Kompromiss halte ich im Stand die Hand vor den Mund. Wirkt wie ein geschlossener Helm!

    Hallo Dago!
    10 Teuronen wären das geworden, also immer locker bleiben.
    @lembia
    Solche Sachen sind immer am Einzelfall orientiert, aber diese Jungs sind net gut für unser Image in der Öffentlichkeit :(

    Wennste wegen Geldnot ne Bank überfallen hast und dann mehr als ein jahr Bau kriegst, biste Weg vom Fenster, und das ohne Rentenanspruch! Jaja, der "sichere" Arbeitsplatz. Wennste ein Loch zuviel hast im Schädel kann deine Frau sich mit der Regierung zanken, ob de das vielleicht net doch selbst schuld warst usw. usw.
    Nobbe, brauch ich Dir ja net erklären >:(

    Also, der neue MPR 2 ist in der Mitte härter (Laufleistung) als an den Flanken. Probiere aber noch, kann wenig dazu sagen. Außerdem liegt hier im Moment der erste Schnee!!!

    Ich habe Teroson Falzversiegelung genommen. Habe noch ca. 6 Tuben hier rumliegen. Soll ich dir eine schicken?? Ist so ähnlich wie Silikon, nur flüssiger. Hab ich minimal in die Fuge gestrichen (Pinsel ist dabei). Hält bombenfest!

    Wenn man so wie ich nur Blödsinn im Kopp hat, braucht man Hutgröße 62, bei Schuberth ist das glaube ich 64, danach kommt nix mehr außer Heißluftballons >:(

    Tach Leute!
    Jetzt mal ohne §§ ;D


    Das Problem gibt es überall, wo es Wälder gibt. Die Jungs machen sich einfach keine Gedanken darüber, ob der Wald Schaden nimmt. Im Gegenteil, man denkt, abseits der Straßen kann ich ohne Versicherung doch fahren. Passiert ja anderen nix. Allerdings argumentieren die Waldbesitzer richtig, dass der Boden verdichtet wird, Wurzeln freigelegt und beschädigt werden, das Wild durch die Racingtöpfe verscheucht wird usw.
    Wald ist zwar kein rechtlich öffentlicher Verkehrsraum, weil er dem Verkehr nicht gewidmet ist, aber er ist tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum, da der Besitzer nicht kontrollieren kann, wer diese Fläche benutzt.




    Da sind angesichts obiger Fotos die Ordnungshüter machtlos, weil auch nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden darf.

    geh mal auf moppedreifen.de und klickt dich mal durch. Ansonsten gibt es da kilometerlange Freds im alten Forum noch zum nachlesen!
    Ich hatte den gleichen Reifen drauf, war immer zufrieden, gibbet aber nicht mehr. Im Geschäft den Z6, auch Klasse, privat jetzt neu den MPR2, allerdings bin ich hinten auf nen 170er zurück. Die Kiste liegt damit eindeutig besser!!

    Totschlag ist hier nie zu begründen. Eher folgendes und hier den Abs 3 beachten:


    § 315b
    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
    (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2. Hindernisse bereitet oder
    3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar.


    (3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.


    (4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Hier ist nur der o.g. Absatz 3 relevant:


    § 315
    Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2. Hindernisse bereitet,
    3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
    4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,


    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar.


    (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter 1. in der Absicht handelt,
    a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
    b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
    2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.



    (4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.


    (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Erklärung: Eine andere Straftat zu verdecken, z.B. die nicht zugelassene Crossmaschine, Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetzt, soll verdeckt werden.
    Die Strafandrohung NICHT UNTER einem Jahr bedeutet, es handelt sich um ein Verbrechen. In diesem Falle wäre gesetzlich der Schußwaffengebrauch erlaubt!!!! und das nicht zur Notwehr!!!

    Nabend!
    1 Schuberth System 4 = Klappert, laut
    1 Schubert C 2 = laut, aber mit geiler Sonneblende, für mich als neuen Brillenträger das Kaufargument
    1 Shoei Integral, war mit Sonnenbrille der Beste.


    Klar, bei 30 o im Schatten ist es besser, den Helm mal aben an der Ampel oder im Stau aufzuklappen. Beim Sturz werden die zwei kleinen Klammern links und rechts sofort wegfliegen, dann wird mit dem Kinn weiter gebremst. ???