Beiträge von Nobbe

    Leute :-\ wartet doch ab und drängelt nicht ...... sowas zum Laufen zu bringen mit einem Haufen Arbeit verbunden .... es wird sicher irgendwann kommen und solange haben wir doch hier die tollen blauen Seiten.


    :-X :-X :-X :-X :-X :-X

    @Chris
    falsch gelesen: Lkw über 7,5 t
    mit Anhänger auch weniger als 7,5 t.


    @gummiteufelchen


    -- ebenfalls Widerspruch --


    die Zulassung eines Jeep's als Lkw war bis vor etwa 2 Jahren kein Problem. Das Steuerrecht und und die Einführung der europäischen Fahrzeugzulassungsverordnung hat den meisten diesbezüglich aber einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die schweren Geländewagen werden nämlich heute nicht mehr so ohne weiteres als Lkw zugelassen weil es an der Zweckbestimmung und auch an dem Verwendungsmerkmal "Lkw" fehlt ----->Bauvorschriften.


    Deswegen muß ich meine obige Aussage genauer gestalten: Der Eintrag in Fahrzeugschein ist nicht mehr das allein entscheidende Kriterium bei der Einstufung ob das Sonntagsfahrverbot gilt oder nicht, das war jetzt in der Kürze von mir nur so pauschal gesagt worden. Ausschlaggebend ist laut Urteil des OLG Hamm NJW 76/683L ob das Fahrzeug dem äußeren Erscheinungbild nach ein Lkw ist oder eher in die Rubrik "Pkw" einzuordnen ist. Deswegen dürftest Du bei Kontrollen mit dem Jeep auch keine Probleme bekommen haben. (bist Du in der Zeit überhaupt mit dem Jeep kontrolliert worden?).


    Es gibt im Gesetz, den Verwaltungsvorschriften, Urteilen und einschlägigen Kommentaren keinen Passus der besagt, daß der Transport für Sportzwecke eine Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot darstellt.
    Da Du schreibst, daß dies erlaubt sein soll weist Du da vielleicht mehr als ich - wäre Dir dankbar wenn Du mir diesbezüglich einen Quellenhinweis zukommen läßt. Man kann nicht alles wissen und ich lerne gerne noch dazu! ;).


    Der Lkw, der hinten einen Autotransportanhänger mit einem Rennwagen dran hat sieht zwar aus wie ein Lkw ... ist aber meistens tatsächlich ein kombinierter Wohn-/Werkstattwagen und nicht mehr für den Transport von Gütern geeignet. Hier kommt dann wieder der Absatz: " ..... gilt ebenfalls nicht für Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören....." (siehe dazu VwV zu § 30 StVO, >Bem. zu Abs. 3)


    Selbstverständlich darf Dein Vater fahren. Gem. § 46 Abs. 1 Nr.7 StVO gibt die Möglichkeit für die Befreiung vom § 30 StVO eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen .... und die hat er ja beantragt und benutzt sie - ist ja auch so OK. ...... Das hat aber nix mit der o.a. Fragestellung zu tun, da geht es ja nicht um die Ausnahmegenehmigungen.



    @günny ........ arme Sau :'(.... bei den Kommentaren :'(....... ;) :-*


    ..... ach ja: gilt auf allen Straßen :-\

    Das Sonntagsfahrverbot gilt für alle Lkw über 7,5 t und Lkw mit Anhänger! Dabei kommt es nicht mehr auf das Gewicht an. Grund ist, weil auf der BAB die Lkw nur 80 km/h fahren dürfen und Lkw mit Anhänger ebenfalls. Es soll vermieden werden, daß es Staus durch die langsamen Fahrzeuge gibt. Pkw mit Anhänger konnte man schlecht verbieten, da sonst auch alle Wohnwagenreisenden davon betroffen wären.
    Als Lkw gilt alles (die genauere Definition und Einzelheiten dazu spare ich mir jetzt) was im Fahrzeugschein als Lkw ausgewiesen ist - u.U. auch die Kastenente (2CV) die als Lkw zugelassen ist. Probleme haben da natürlich damit die Leute, die mit ihrem kleinen Lkw mit Wohnwagen zu Rennen fahren u.s.w..
    Wenn ich "meinen" Sprinter als Pkw zugelassen habe kann ich aber durchaus einen Autotransportanhänger mit einen Auto hinten dran haben.




    §30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot


    (1) .....
    (2) .....


    (3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für


    kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,


    1a. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- und Entladestelle und einem innerhalb des Umkreises von höchstens 150 km gelegenen Hafen (An- und Abfuhr),


    die Beförderung von


    frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,


    frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,


    frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,


    leichtverderblichem Obst und Gemüse,


    Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,


    Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.


    (4) Feiertage im Sinne des Absatzes 3 sind


    Neujahr,


    Karfreitag,


    Ostermontag,


    Tag der Arbeit (1. Mai),


    Christi Himmelfahrt,


    Pfingstmontag,


    Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland,


    Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober),


    Reformationstag (31. Oktober), jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen,


    Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland,


    1. und 2. Weihnachtstag.

    Hallo Franky,


    die Größen sind bei der SC 21 vorgegeben. Mehr Platz hat es in der Orginalschwinge nicht, deswegen brauchst Du an die eneueren Reifen gar nicht zu denken. Der BT 21 ist eigentlich vielversprechend, hat aber meines Wissens nach keine Freigabe für die SC 21.
    Ich habe momentan den BT 45 drauf der eigentlich recht gut harmoniert. Die ersten 2000 km war ich sehr zufrieden, in letzter Zeit scheint er aber langsam abzubauen.

    Gute Besserung nachträglich ('tschuldigung, war ne Weile nicht im Forum und arbeite jetzt erst so langsam die ganzen Posts auf ) auch von mir und Engele!


    Wäre schön wenn Du uns trotzdem erhalten bleibst, 'ne Dicke ist ja keine Voraussetzung hier - hauptsache man paßt zur Familie!
    Hoffe, daß alles soweit verheilt!!!!!


    ....das ist DAS Geheimnis ;)


    Das ist richtig! Ich habe versucht aus meinen und aus den Fehlern Anderer zu lernen und das Erlebte entweder aufzuarbeiten oder zu verdrängen.
    Das hat bisher gut geklappt .... sonst könnt' ich meinen Job sicher nicht machen.


    Laß Zeit vorüber geh'n Fernet, nächstes Jahr oder etwas später sieht vieles wieder anders aus! ;) ;)

    OK, das ist ja eigentlich alles bekannt wie sich das Ganze auf die Motoren auswirkt. Der Knackpunkt war aber:


    Earth: "das Zeug ist auch in Super Plus enthalten"


    Gsoel: "Muß ich dann wirklich das teure Super Plus tanken?" (Anm.:.....ist das Zeug dann in Super Plus nicht enthalten, wenn dahin ausweichen muß?)


    Lese ich das falsch oder sind dies nicht gegensätzliche Behauptungen?

    Ein alter, begnadeter Schrauber, der früher selber Motorräder serienreif entwickelte hat mir vor ein paar Tagen angeraten mit älteren Motorrädern nur noch Super Plus zu tanken. Er habe festgestellt, daß durch die Ethanolbeimengungen in letzter Zeit, beim Normal und beim Super die alten Gummi-/Kunststoffteile Auflösungserscheinungen zeigen würden. Beim Super Plus sei dies nicht der Fall. Er sagte, daß er vermehrt solche Schäden feststellen würde und das sei regelmäßig für den Besitzer eine recht teure Angelegenheit (neue Gummiteile und reinigen der ganzen Teile).


    Hat jemand davon schon was gehört, oder weiß jemand wie resistent die betroffenen Teile bei der Dicken sind??
    ???

    ...... das mit den Kakteen ......... mußt Du mir noch mal ein bißchen genauer schildern ......... tschuldigung, ich hab mir's grad bloß bildlich vorgestellt ........... ich weiss - ich bin blöd .....

    Harry's Post ist eigentlich nix hinzuzufügen! :-X


    .... und alles andere muß man privat unter den Betroffenen klären .......

    Uiuiuiui ....... da wird aber heftig reagiert - und damit hätte man meine Zeilen nur mal richtig lesen sollen ;)!


    Ich habe niemanden persönlich gemeint, angegriffen oder irgandjemand diffamiert.


    Von mir aus kann jemand aus seiner CBR oder einem anderen Motorrad machen was er will - von mir aus einen Fighter, ein Trike oder auch ein Ratbike. Wenn derjenige das für sich ok hält solls von mir aus auch ok sein und jeder hat schließlich sein eigenes Designverständnis.


    Vielleicht sollte man meine Zeilen mal mit einer anderen Grundeinstellung lesen .... ich habe was völlig anderes gemeint und die Antwort paßt gar nicht zu meinen Zeilen. ;)


    Für mich ist die Diskussion darüber damit erledigt. Das können wir dann mit einem Bierchen auf irgendeinem Treffen nachholen. ;D ..... versprochen

    Hallo Peter, willkommen auf den blauen Seiten die die CBR-Welt bedeuten. Schön daß wir hier im wilden Süden wieder eine Verstärkung bekommen haben.
    Viel Spaß hier mit dem Haufen!
    Hohenstadt ist sehr gut bekannt, mein ehemaliger Trauzeuge war Straßenwachtfahrer beim ADAC und wohnt dort!
    Hoffe man sieht sich!!