Beiträge von Nobbe

    Heute wird eine relativ einfache Sache durch Vorschriften und Bürokratie künstlich

    kompliziert gemacht !! kein Wunder, wenn nix mehr funzt und viele

    einfach keine Lust mehr haben!!

    So einfach ist es nun wieder auch nicht ... aber es sind EU-Vorschriften ....... deswegen sind die Unfallzahlen und die Unkenntnis der Fahrer über die Vorschriften nicht weniger geworden. Ich finde den Aufwand der da getrieben wird auch unverhältnismässig zumal er offenbar nichts bewirkt - außer bei den Sozialvorschriften ... das kann nämlich richtig teuer werden.

    Mal abgesehen von dem Inhalt der Vorschläge, könnte das ein oder andere Unfallopfer in Frankreich wahrscheinlich noch leben, wenn der Unfall in Deutschland passiert wäre. Hier scheint das Zeitfenster von der Unfallmeldung bis zum Eintreffen zumindest eines Rettungssanitäters erheblich kürzer zu sein. Ein Hotel-Manager im benachbarten Bereich Freiburg/Kaiserstuhl hat mal erklärt, das 30 bis 45 Minuten in F keine Seltenheit sind. Teilweise wird zumindest auf dem Land eher ein nahegelegener Hausarzt zur Unfallstelle entsandt.

    Nobbe weiß da vermutlich mehr. Hatte ja im Geschäft öfter Kontakt mit den Franzosen.

    Das ist richtig was Du sagst Carlos. Grob gesagt, der Rettungsdienst ist in Frankreich nicht zentral organisiert. Es git die Notrufnummern 15 und 18 ( die beiden tauschen sich untereinander ständig aus ) . Die Einen kümmern sich grob gesagt darum welcher Arzt oder Krankenhaus geeignet ist und die Anderen kümmern sich drum wer am schnellsten am Unfallort sein könnte. Die RTW sind i.d.R. bei den Krankenhäusern und fahren von dort aus an. Ist absehbar, dass die Anfahrtszeit länger als 30 Minuten beträgt was im ländlichen Raum durchaus die Regel ist, wird die örtliche Feuerwehr zur ersten Hilfe verständigt und der nächste niedergelassene Hausarzt mit Zusatzausbildung verständigt.
    Die haben dort keine Mindestzeiten u.s.w. ..... da kann man u.U. auch mal länger warten müssen wenn der Eine oder Andere nicht sofort erreichbar ist.
    Das ganze Zusammenspiel ist für unser Verständnis schlecht durchschaubar und kompliziert und da könnte man noch lange drüber schreiben ..... das waren jetzt nur die wesentlichen Fakten in Kurzform.

    Ach ja, es gibt für die Touristen auch die Notrufnummer 112. Die wird aber automatisch auf die 15 oder 18 weitergeleitet.


    Dem gegenüber können wir hier bei uns glücklich sein und brauchen nicht wegen einer Minute hin oder her anfangen zu meckern.

    die mistigen module nicht zu vergessen die ein lkw fahrer auch alle 5 jahre vorweisen muss...alle 5 jahre 500 euro für module, 60 fürn führerschein...40 die fahrerkarte, 15 für fahrerqualifikationsnachweiskarte , 80 fürn sehtest und 200 die gesundheitsprüfung, ab 50 belastungs ekg....kein wunder das viele rentner die früher nebenher noch bissi gefahren sind das heute nicht mehr machen, und deshalb 60000 lkw fahrer in deutschland fehlen.....

    Deswegen habe ich jetzt meinen CE und DE auch nicht mehr verlängern lassen..... hab da einfach keine Lust mehr drauf sowas zu haben.

    Nur zur Kenntnis:


    Auf Vorstoß der französischen Grünen wird momentan an einen neuen Führerscheinrecht gearbeitet:


    Tempo 90 für junge Autofahrer ist eine der Neuerungen,


    Das EU-Parlament befasst sich zurzeit mit einer Novelle im Verkehrsrecht, die erhebliche Auswirkungen auf Millionen Autofahrer in Europa haben könnte. Die Änderungen würden, falls verabschiedet, besonders Fahranfänger und ältere Fahrer betreffen.


    Der Hauptantrieb für diese Änderungen ist die „Vision Zero“ der EU, die darauf abzielt, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf null zu reduzieren. Eingebracht wurden die Änderungen demnach von der französischen Grünen-Politikern Karima Delli.


    Wesentliche Punkte des Entwurfs:

    • Tempolimits nach Alter: Fahranfänger könnten auf eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h beschränkt werden, was das Überholen auf Autobahnen praktisch unmöglich machen würde. Darüber hinaus könnte es Nachtfahrverbote für Fahranfänger geben.

    • Einschränkungen für Senioren: Ab dem 60. Lebensjahr könnte der Führerschein nur noch sieben Jahre gültig sein, ab 70 nur noch fünf Jahre und ab 80 nur noch zwei Jahre. Die Erneuerung des Führerscheins könnte von umfangreichen medizinischen und psychologischen Untersuchungen abhängen.
    • Gewichtsgrenzen und neue Führerscheinklassen: Es wird vorgeschlagen, eine Gewichtsgrenze von 1800 Kilogramm für PKW-Führerscheine einzuführen, im Gegensatz zu den aktuellen 3500 Kilogramm. Dies könnte dazu führen, dass viele SUVs und größere Fahrzeuge, einschließlich einiger Elektroautos, eine spezielle Lizenz erfordern, die als „B+“ bezeichnet wird und erst ab 21 Jahren erworben werden kann.

    Nur mal so ;) Ok sind Rennfahrer und ja auf der Rennstrecke aber ...


    Jüngst hat die MotoGP ein interessantes Video gezeigt. Wo Jorge Martin von Pramac erklärt, wie und wie oft der die vermeintlich sinnlose Hinterradbremse nutzt. Spoiler: Sehr oft. Ob als Daumenbremse oder Fußbremse ausgeführt. Für das Anbremsen einer Kurve und das Korrigieren der Linie ist die Bremse dauerhaft im Einsatz. In der MotoGP nutzen die Fahrer die Hinterradbremse beim Beschleunigen, mildern einen Wheelie oder bringen Ruhe ins Motorrad, wenn sie auf welligem Untergrund beschleunigen.

    Ich kenne das Video nicht, aber die Aussagen sind sicherlich richtig. Die Hinterradbremse ist für die Verkürzung des Bremsweges nicht so wichtig, aber zur Stabilisierung des Fahrwerks durchaus sinnvoll. Der Radstand wird verlängert und die Spurtreue verbessert. Kann man aber mit einiger Übung auch auf der normalen Straße nutzen .... braucht man aber viel Übung wenn man flott unterwegs sein will. Beim beschleunigen brauchen wir das aber eher nicht - dazu haben wir zu wenig PS am Hinterrad.

    Rege Diskussion:-) Die Iridium Kerzen für die Xx kosten im Netz 4 Stück so um die 50 Euro. Die 4.50 Euro für die stinknormalen, das ist klar das die billig sind. Mir ist klar, dass das viel Geld gekostet hab und so dicke hab ich auch eigentlich nicht. Aber egal, einmal gemacht, Ruhe für ewig. Auch cool....

    Gab hier dazu auch so einige Diskussionen . Niemand konnte bisher den Sinn oder Zweck der Mehrausgabe für Iridiumkerzen erklären. :/

    Danke, aber was bezweckt man denn da

    Ich habe da in den letzten 32 Jahren und 4 Dicken auch noch nie den Bedarf gehabt dort nachzustellen, weil man das eigentlich auch nicht braucht. Sollte sich da trotzdem mal was verstellen kann man ja nachstellen, damit sie vibratonsfreier läuft.


    Wir haben es nicht vom "bremsen", sondern von der Bremse! Ätsch


    Um so breiter der Reifen um so höher das Aufstellmoment würde ich mal sagen.

    Das ist richtig !


    Aber wenn die Vorder von der Hinteren unabhängig also NonDuale funktioniert, kannst bei " sportlicher Fahrweise" mit der Hinterradbremse Steuer zb bissel Querstellen vor der Kurve. Aber das sollt man können. Und bei normalem fahren nicht nötig. Das ist mit dem Dual System nicht so machbar

    Nicht ganz so richtig. Mit der Bremse alleine kannst Du das bei der Dualen nicht machen, aber es funktioniert ganz gut mit der richtigen Dehzahl, dem richtigen Gang beim runterschalten am Kurveneingang und de nötigen Feingefühl an der Kupplung.. Da kannst Du schön in die Kurve reindriften.

    Das einzige was ich wirklich bemerkt habe ist, die Kiste stellt sich in der Kurve nicht auf beim Bremsen. I

    Klugscheißermodus an.


    Der Aufstellmoment, beim bremsen in der Kurve, ist nicht von der Bremse abhängig. Er ist in erster Linie vom verwendeten Reifentyp und Reifenbreite abhängig.


    Klugscheißermodus aus.

    Würde ich jetzt allerdings bei dieser Technik bleiben, liefe ich Gefahr, das Vorderrad zu überbremsen. Zumindest gibt es einige Berichte darüber in anderen Foren. Ich bilde mir auch ein irgendwo einen Warnhinweis gelesen zu haben.

    Das ist nur Übung und Erfahrung das das nicht passiert und das zu vermeiden lernt man nur durch Training im Alltagsbetrieb. Das was bei den Trainings gesagt wird ist Theorie - was dann bei Dir oben vom Kopf gemacht wird wenn Du es brauchst ist was anderes.

    Als bekennder "Hintenbremser" tu ich mir mit dem System echt schwer.

    Ich habe das bei diversen Trainings verinnerlicht mit der hinteren Bremse zu arbeiten (anbremsen von Kurven, Notbremsung von hinten nach vorne, Bike strecken etc.)

    Die wichtigste Bremse ist Vorderradbremse weil sie die größte Wirkung hat. Die Hinterradbremse überträgt nur eine relativ geringe Bremswirkung auf die Fahrbahn und dient hauptsächlich zur Stabiliesierung beim Bremsvorgang.

    Wenn Du das bei Trainings anders gelernt haben solltest dann wechsel den Trainer.

    Hallo Nobbe, ich denke du meinst unser ABS. Die BMW hat die erste Generation Integral ABS. Das heißt Teilintegral weil die Vorderradbremse aufs Hinterrad mitwirkt. Andersrum aber nicht. Und ja, sie hat die elektrische Bremskraftverstärkerpumpe (Spandauer Todeszange) a312

    Nein, nein, ich meinte schon das Vollintegrale mit der "Spandauer Todeszange" und der elektrischen Bremskraftverstärkerpumpe.

    Das ist beim BMW-Teilintegral-Bremssystem aber Standard.
    Alleine für den Bremsflüssigkeitswechsel ist 1 Liter Hydraulikflüssigkeit zu veranschlagen und machen kann das nur die Werkstatt.

    Drum: Finger weg von diesem Bremssystem.

    .... das Vollintegrale von damals war noch schlimmer. Da war der Knackpunkt die elektronische Bremspumpe.

    Schade das Du solche Erfahrungen machen musst, aber diese Werkstattpraxis von BMW ist mir schon lange bekannt ..... vom G'schäft. Deswegen würde ich mir nie eine neuere BMW kaufen, da sind die Wartungskosten in keinem Verhältnis mehr.

    Josh


    Kein Problem mit unterschiedlichen Ansichten. Ich sehe das hier in diesem Thread eben nun mal aus der rein rechtlichen Perspektive, obwohl ich persönlich auch manchmal andere Meinungen dazu habe. Diese sind aber nicht relevant, weil man von mir hier in solchen Dingen eine rechtssiche Auskunft erwartet...... und die versuche ich nur zu vermitteln.


    .... und letztendlich nur zum Verständnis: Sehr viele Gesetze und Verordnungen kommen eigentlich ursprünglich aus dem Zivil-/Haftungsrecht ( BGB )und sind nicht willkürliche Bestimmungen der Ministerien obwohl es oft so aussieht und für Viele unverständlich sind. Die AGB's der Versicherungen stützen sich auch darauf und die begleitende Rechtsprechung.

    Nur z.B.: Die Verkehrpolizei in Karlsruhe hat vor vielen Jahren einen Lkw kontrolliert und Mängel an den Bremsen vermutet. Da die TÜV-Prüfstelle nur etwa einen km entfernt war haben die gesagt .... ok, uns langsam hinterherfahren bis zum TÜV und schauen wir uns das genauer an. Gesagt getan. Auf dem Weg dort hin hielt der Streifenwagen an einem Fußgängerüberweg, der Lkw konnte nicht anhalten, pralle auf den Streifenwagen, schob ihn auf den Fußgängerüberweg und ein Kind welches dort grade war starb. Der Streifenführer wurde damals wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, verlor seinen Job und wurde für die Folgen in Regress genommen. Hätte der Polizist damals den LKW stillgelegt und ihm mit eienem Abschleppwagen zum TÜV gebracht hätte jeder geschrieen das das nicht verhältnismäßig gewesen wäre ... wegen einem km!..... wäre die Sache mit dem Abschleppwagen dann kleinlich gewesen?

    So kann ich Dir noch eine Vielzahl von ähnlichen Ereignissen schlidern. Man darf sich manchal nicht immer unbedingt über eine Kleinlichkeit beschweren ..... man sollte auch immer die möglichen Auswirkungen im Auge haben, denn wenn Versicherungen zahlen sollen, dann fahren die ruckzuck ihren ganzen Anwaltsapparat auf.

    Josh


    Ich kann viele Sachen von Dir durchaus nachvollziehen ......


    Nur das Gefühl, überhaupt keine Möglichkeit im speziellen Fall Fahrzeuguntersuchung des Einspruchs oder Widerspruchs zu haben, kommt doch nicht nur von mir.

    Jeder Bekannte hat dazu entsprechende Erfahrungen und Erlebnisse zu berichten...DAS bilde ich mir doch nicht ein.

    Man muss gedanklich unterscheiden mit was für einer Institution man es zu zun hat. Wenn z.B. eine Behörde oder öffentliche Institution, oder aber auch Firmen eine Entscheidung treffen berufen die sich da immer auf die AGB's oder irgendwelche Paragrafen. Wenn man meint, dass die da eine Fehlentscheidung getroffen haben erhebt man Widerspruch.


    Ein Gutachter hat mit dem allem nichts zu tun. Ein Gutachter hat im Rahmen seiner verliehenen Kompetenz und im Rahmen seiner Verantwortung und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu entscheiden. Hierbei ist ihm vom Gesetzgeber auch ein gewisser Spielraum erlaubt. Z.B.: Ein Rückstrahler wackelt in der Befestigung = geringer Mangel. Hat sich die Mutter an der Befestigung soweit gelöst das sie nur noch an den letzten zwei Gewinde der Befestigungsschraube hängt = erheblicher Mangel.

    Das sehen Betroffene Besitzer eines Fahrzeuges natürlich oft anders, aber das ist unerheblich. Den Gutachten kann man nur mit Gegengutachten begegnen und nur der ursprüngliche Gutachter ist befugt sein Gutachten für ungültig zu erklären und sein Gutachten zurückzuziehen.
    Anzumerken ist dabei ..... wenn man bei denen vom Hof fährt können die nachher immer behaupten das Du das im Anschluß an die Überprüfung wieder repariert hast. Von daher haben die schon eine gewisse Macht. Wenn man mit irgendwas nicht einverstanden ist, dann gleich bei der Prüfstelle mit dem Prüfer klären.


    Und die Tatsache, dass es bei der HU keine geringen Mängel mehr gibt, die einer Plakette dann auch nicht unbedingt entgegen stehen, ist doch ziemlich willkürlich, da technisch in den meisten Fällen nicht nachvollziehbar.

    Selbstverständlich gibt es noch "geringe Mängel" sogar sehr viele davon.

    Ich habe Dir im Anhang die aktuelle HU-Richtlinie, Verkehrsblatt 2-2018, mitgeschickt aus der Du das ersehen kannst. Diese HU-Richtlinie kommt vom Bundesverkehrministerium und ist bindend für alle Prüfingenieure.


    HU-Richtlinie_VkBl-2-2018.pdf


    Und weil der Prüfer ein Ingenieur ist (in welchem Bereich auch immer), muss ich so ein Verhalten also zur Kenntis nehmen?

    Ja.


    Die HU-Richtlinie ist bindend für die Prüfingenieure. Wenn sich der Eine nicht daran hält ist das sein Problem und der Kunde ist glücklich. Das ist seine Verantwortung und er riskiert dabei seinen Job oder zumnindest eine Abmahnung.



    Der soll seinen verdammten Job machen - und zwar professionell!

    Dazu gehört für mich das Vier-Augen-Prinzip und Transparenz dazu.

    ....... macht er seinen Job professionell ist er in der allgemeinen Meinung ein Arsch ........ macht er ihn nicht professionell ist er ein toller Prüfer.
    Selbetverständlich gibt es auch dort - so wie in jedem anden Beruf - Pfeifen die besser einen anderen Job machen sollten . Das haben wir aber überall genauso.
    Ein Vieraugenprinzip haben wir eigentlich nur auf Gund innerbetrieblicher Vorschriften im medizinischen Bereich. Das wäre woanders oft wünschenswert, aber nirgends vorgeschschrieben. Du steht ja auch nicht neben dem Zimmermann auf Deinem Dach und übprüfst wieviele Nägel er wo reinschlägt, oder neben dem Kfz-Mechaniker der Dir den Ölwechsel macht und überprüfst ob er einen neuen Kupferdichtring verwendet.


    Hoffe Dir geholfen zu haben ...... :trösten:

    Josh

    Ganz einfach ..... man muß sich nur an das halten was der Gesetzgeber vorgibt ( ehrlich ..... ich halte mich da auch nicht immer dran und muss mit dem Risiko leben ) ..... und dann hat man keine Probleme. Man kann nicht seine eigenen Rechtsvorstellungen über das stellen was nun mal eben so tatsächlich vom Gesetztgeber vorgegeben ist. Ich habe auch so meine Zweifel über Sinn und Unsinn von manchen Vorschriften - aber es ist nun mal so in dem Land in dem wir leben. Das ist übrigens überall auf der Welt und in jedem Land das gleiche .... egal wo Du hingehst und wohnst. Es ist nicht sehr sinnvoll mit dem Kopf durch die Wand gehen zu wollen, da tut man sich nur selber weh und wenn man andere Leute nach Berlin wählt wird es nicht anders sein.

    Der Prüfer hat sich daran aufgegeilt, dass in den Papieren zu Feld K kein "F 143"

    und in Feld 6 kein Datum der Typengenehmigung steht. Die Felder sind einfach leer.

    ....... wobei der rein rechtlich absolut auf der sicheren Seite ist. Das andere Prüfer vorher das so akzeptiert haben ist keine Genehmigung dafür das sich der nachfolgende Prüfer an die Gesetze hält.


    Begründung für die Verweigerung der Plakette.

    Windschild Zulässigkeit nicht nachgewiesen.

    Reifen V+H Zulässigkeit nicht nachgewiesen.

    Bremsleitungen V+H Zulässigkeit nicht nachgewiesen

    Das ist klar, da musst Du einen Termin machen, die erforderlichen Genehmigungen dafür vorlegen und eine §21-ger Abnahme machen.


    Das Problem dabei ist, dass immer mehr Prüfer nach qualifizierten Polizeikontrollen "abgeschossen" werden und Probleme bekommen. Deswegen halten die sich immer mehr an die geltenden Gesetze und andere Prüfer die einen halt nur so durchwinken werden immer seltener. Ist letztendlich auch eine Haftungsfrage für die Prüforganisationen.



    Zur DEKRA fällt mir so Einiges ein, was ich im Mai mit meiner Dose erlebt habe - unglaublich und eigentlich schon strafbar!

    Die Dose ist ein 1995er Golf 3 Variant 1.6 AEK mit 74 KW.

    Komme dahin zur HU und AU...der Typ fährt das Auto in die Halle, macht das Tor zu, und lässt mich draussen stehen. Erstes Fehlverhalten.

    Kein Fehlverhalten ! Die Prüforganisationen sind privatwirtschaftlich tätig und laut dem versicherungstechnisch bedingten Haftungsrecht haben betriebsfremde Personen in den betrieblich genutzen Räumen nichts zu suchen. Da würde dann die Betriebshaftpflichtversicherung nicht leisten und die Forderungen würden am Besitzer der Firma hängen bleiben. Deswegen KEIN Fehlverhalten.



    Macht da irgendwas am Auto, was ich weder beobachten, geschweige denn mir erklären und zeigen lassen kann. Zweites, mehrfaches Fehlverhalten.

    Hast Du aus oben gennten Grünen kein Anspruch drauf .... also auch kein Fehlverhalten.



    AU bestanden aber HU verweigert wegen diverser Mängel - rechts vorne und hinten Schwellerspitzen angeblich durch, vorne links angeblich auch, Scheinwerfer angeblich zu hoch und zu weit rechts (Die hatte ich perfekt nach Norm eingestellt!), Stossdämpfer hinten rechts kaputt (korrekt, weil der untere Federteller abgerostet war) und zu guter Letzt ging angeblich der hintere Scheibenwischer nicht...

    Die ersten Fehler mit den angeblichen Durchrostungen der diveren Schwellerspitzen waren in meiner Werke nicht feststellbar! Erste Falschbeurkundung!

    Die Scheinwerfereinstellung war absolut korrekt! Zweite Falschbeurkundung!

    Es ist keine Falschbeurkundung ! Eine Falschbeurkundung liegt gem. §348 StGB nur vor wenn diese durch einen Amtsträger vorgenommen wurde. Die Prüfer von GTÜ, DEKRA, TÜV u.s.w. sind keine Amtsträger i.S.d. StGB. Sie sind Angestellte bei einem privaten Unternehmen ! Die Prüfer können maximal eine mittelbare Falschbeurkundung gem. §271 StGB begehen wenn sie Dinge bescheinigen die die Zulassungsstelle dann so übernimmt und einträgt.

    Z.B. falsche Reifeneintragungen.

    Gegen dessen Gutachten vorzugehen geht nur mit einem qualifizierten Gegengutachten, das mit einem ebenso qualifizierten Anschreiben an die jeweiligen Qualitätssicherungsabteilungen der Firmen gesandt wird und nur der ursprüngliche Gutachter ist dann in der Funktion sein erstelltes Gutachten zurückzuziehen oder darauf zu bestehn. Das kommt letztendlich zu einem Rechtsstreit.


    Und zweitens, alles, was der sog. DEKRA-Mensch macht unter Vorbehalt und bar jeglicher Haftung geschieht.

    Das ist auch nicht richtig. Selbstverständlich sind die Untersuchungsprüfstellen haftbar für die Fehler ihrer Mitarbeiter. Man muss dies denen eben nur nachweisen .....

    Für die Natur ist das Wetter soweit ganz gut, aber ich würde gerne mal wieder bisschen Motorrad fahren

    Schönes Wochenende

    Martin 😉🙂

    Kann man trotzdem ...... Weichei ...... :trösten:

    Drück Dir die Daumen ..... alles Gute und gute Besserung!

    Also ich muss da mal etwas richtig stellen ..... das Gespann fährt mein Chef oder Ich ... und wir nutzen es um mit Mehreren Fahrschüler gleichzeitig schulen zu können ... kurz vor ende der Ausbildung ... lange Tagestouren ..oder auch WE Touren mit Übernachtung ... dann fahren oftmals auch noch Eltern oder Partner mit ... so lernen Die Schüler gleich das Gruppenfahren ... Außerdem bieten wir auch ein Schnellkurs ( Ferienführerschein) an ...das können dann auch schon mal einige Std. dauern und im Beiwagen kann der Schüler besser entspannen ... wenn einer es aber mal Probieren möchte Gespann zu fahren ... dann lassen wir ihn es ausprobieren... das dauert meistens nur kurze Zeit ..dann haben die eh keine Lust mehr auf Gespann :ätsch: :help: :ätsch:


    LG Frank

    Nicht schlecht wenn eine Fahrschule solche Sachen anbietet ! Hut ab ....... :thumbup: