tagfahrlicht

  • ich glaube ich werde alt und versteh das mit dem tagesfahrlicht nicht
    warum soll ich mir was für teuer geld kaufen das nicht zugelassen ist wenn doch eigentlich alles geregelt ist.
    ich fahre schon seit jahren mit tagesfahrlicht und das kostet nix extra und ist auch eingetragen, allerdings heißt das ganz altmodisch ABBLENDLICHT





    ps. ich kauf mir lieber politur :P



  • GENAU!!!!



    Ich brauch meine Kohle auch anderwertig!!

  • @amcrow1
    ::) nöö bislang hatte ich auch keinen direkten "feindkontakt" ;D
    8)


    ps. vermutlich versuche ich jetzt auch noch standlicht-LED´s an meiner dose zu montieren - das hat aber nix mit sparen zu tun - nur leider muss ich vermutlich die schnautze demontieren um diese drecksfunzel auszubauen - und das geb ich mir nur 1 mal


    pss. @schwarzwälder "...das kostet nix etra...." - das möchte ich bestreiten; die 55 / 110 watt fütterst du über die vergaser zu - das ist aber nicht das thema dieses thread´s

  • ach michael, ich will dir doch nicht den spaß verderben aber ich meine das dieses ein gimmik ist welcher dir nur unnötig streß mit den grünen bringt. ich habe mal an meinem lkw 60 lampen gehabt und weißt du was der tüv ler sagte? - ah sie haben da einen schalter zwischen, gut, jedoch was am fahrzeug ist muß funktionieren ( leuchten ) tut es dieses ist es verboten und tut es dieses nicht dann darf es nicht dran sein

  • Ich möchte das Thema Tagfahrlicht nochmal hochziehen.
    Gibt es mittlerweile neue Erkenntnisse mit dem TÜV?
    Mir gehts dabei nicht ums Stromsparen sondern eigendlich gehts mir darum, was kann ich tun um von den anderen besser gesehen zu werden.

    • Offizieller Beitrag

    Tagfahrleuchten müßßen die Kennzeichnung RL 87 tragen. Sie dürfen nicht zusammen mit anderen Lichtern (Fernlicht/Abblendlicht/Standlicht, außer Lichthupe) brennen.
    Ausnahme ist, denn sie nach RL 7 angebaut werden, dann können die Tagfahrlichter nach RL 87 zwar weiter brennen, müssen sich aber beim einschalten anderer Beleuchtungskörper von selber automatisch herunterdimmen (bis auf welchen Wert ist mir jetzt grad nicht bekannt, glaub aber bis unter 400 Kandela).
    Da Motorräder mit Abblendlicht fahren müssen ist folgerichtig eine Verwendung von Tagfahrlichtern an Motorrädern nicht zulässig und gilt bei HU Untersuchungen und Kontrollen als erheblicher technischer Mangel. Das hat die Verweigerung der Plakette zur Folge und bei Kontrollen ....... sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug ..... ca. 50.-€ und Punkte oder mehr je nach Begründung!

  • Dimmen auf mindestens 60 %. Wenn du was für die Sicherheit tun willst, zieh dir ne Leuchtweste über. Gestern noch auf der Autobahn bei Regen waren viele Moppeds unterwegs. Die Leuchtwesten haben sich mit Abstand am Besten von den ebenfalls mit Licht fahrenden Dosen unterschieden, zumal man dann von ALLEN Seiten besser gesehen wird.

  • :o nuu nobbe - dann dürfte eine vfr1200 von honda keine zulassung bekommen, diese hat nämlich in den blinkern led´s die permanent leuchten
    das mit dem dimmen hab ich auf 5000 km nicht beobachten können ( war zu sehr mit fahren beschäftigt.... ;D )


    beim nächsten tüv (4/2011) ::) :-[ lass ich die funzeln mal drauf - mal schaun was der graukittel meint
    8)

  • die neueren BMW`s haben sowas auch soviel ich weiß


    und natürlich haben die auch als einzigstes Xenon-Licht (legal!)


    Die Bayern kriegen für alles ne Extrawurst.


    gruß
    Guido

    • Offizieller Beitrag


    :o nuu nobbe - dann dürfte eine vfr1200 von honda keine zulassung bekommen, diese hat nämlich in den blinkern led´s die permanent leuchten
    das mit dem dimmen hab ich auf 5000 km nicht beobachten können ( war zu sehr mit fahren beschäftigt.... ;D )


    beim nächsten tüv (4/2011) ::) :-[ lass ich die funzeln mal drauf - mal schaun was der graukittel meint
    8)


    Von Werk aus sind manchmal Dinge zugelassen, die normalerweise den Bestimmungen wiedersprechen. Da wundert man sich manchmal .... aber so isses halt nun mal. Vielleicht sind die serienmäßig verbauten Tagfahrlichter nicht so hell !??
    Es geht hauptsächlich um die nächtliche Blendwirkung.

  • ::) na dann bin ich ja guter hoffnung..... wenn ich so an drevi´s spruch denk.... (die dinger sieht man ganz schlecht....) :D
    ::) hmmmm... wie auch immer - für ihn in seinen rückspiegeln mag das ja sein.... dafür sind´s aber ja auch nicht gedacht :P
    8)

  • @ Carlos:Die Leuchtwesten haben sich mit Abstand am Besten von den ebenfalls mit Licht fahrenden Dosen unterschieden, zumal man dann von ALLEN Seiten besser gesehen wird.


    Im Prinzip stimmt das schon, allerdings ist das für die Bekleidungsindustrie schädlich. Wer soll denn die ganzen schönen "Papageienkombis" kaufen wenn dann eine Warnweste drüber soll?? ;D ;D

  • ;D mönsch blondie.....
    die papageierkombis sind doch eh nur zum posen aufm parkplatz
    da ziehst kurz vorher die warnweste aus und gut is :P
    also alles in butter
    8)


    ps. meine skijacke hat auch so streifen....... und wech.....

  • Hallo Leute,


    Die Variante von Pink Lady gefällt mir auch gut, aber....


    die ganze Diskussion ist - zumindest auf "D" bezogen leider, wie Nobbe u. Carlos schon geschrieben haben, unfug....


    Tagfahrlicht nachrüsten ist hier für Einspurfahrzeuge nun mal nich zulässig...und der TÜV wirds auch nur absegnen, wenn es bei Abblendlicht gedimmt wird. Dann iss es aber nur ein LED-Standlicht...Als Tagfahrlicht darf man es eben trotzdem nicht einschalten.


    Es is das gleiche leidige Thema, wie Xenon...es gibt ein paar Hersteller, die es serienmäßig verbauen und nachträglich gehts - bis auf eine mir bekannte Ausnahme - mit TÜV auch da nicht.


    Gruß Stauti

  • Tagfahrleuchten


    Tagfahrleuchten (TFL) dienen der besseren Erkennbarkeit von Kraftfahrzeugen bei
    Tageslicht mit möglichst geringem Energieverbrauch. Zurzeit ist der Anbau nur für ab
    dem 7.2.2011 neu auf den Markt kommende Kraftfahrzeugtypen vorgeschrieben.


    Eine Nachrüstung ist unter folgenden Bedingungen an Personenkraftwagen,
    Kraftomnibussen, Nutzfahrzeugen und Motorrädern zulässig:


    Genehmigung:


    . TFL müssen gemäß ECE-R 87 genehmigt und mit einem Prüfzeichen verse-
    hen sein. Dieses kann auf dem Glas, Reflektor oder Gehäuse angebracht sein.
    Ein Dimmen (Abdunkeln) des serienmäßigen Abblendlichtes, um dieses als TFL
    zu nutzen, ist unzulässig.



    . Beispiel für ein Prüfzeichen einer TFL: RL 00 (RL steht für daytime running lamp) 04711
    Vorgaben für die geometrische Anbaulage:.


    . Seitlicher Abstand: Der Abstand zwischen den Innenseiten der leuchtenden Flä-
    che der TFL muss mindestens 60 cm (Motorräder maximal 24 cm) betragen. Für
    Motorräder ist 1 TFL ausreichend.



    . Höhe: Die Unterkante der leuchtenden Fläche von TFL muss mindestens 25 cm
    über der Fahrbahn liegen, die Oberkante darf maximal 150 cm über der Fahrbahn
    liegen.



    . Sichtwinkel und Ausrichtung: Ausrichtung der TFL senkrecht zur Fahrzeuglängs-
    achse. Anbringung so, dass das TFL bezogen auf die Längsachse des Fahrzeugs
    mindestens 20° nach innen und außen (Motorrad 10° nach innen) sowie in der
    Horizontalen 10° nach oben und unten ungehindert ausstrahlen kann.


    Schaltvorschriften:


    . TFL müssen automatisch mit „Zündung“ oder spätestens beim Anfahren des
    Fahrzeugs automatisch eingeschaltet werden.


    . TFL müssen automatisch erlöschen, wenn die Fahrzeugaußenbeleuchtung ein-
    geschaltet wird, außer bei Betätigung der Lichthupe. Dieses spart zum einen
    Energie und damit Kraftstoff, zum anderen würden TFL bei Dunkelheit blenden.
    Mit Ausnahme von Motorrädern und bestimmten neueren typgenehmigten Fahr-
    zeugen ist abweichend hiervon der Betrieb von TFL zusammen mit der Fahr-
    zeugaußenbeleuchtung zulässig. Dann müssen die TFL automatisch ausgeschal-
    tet werden, sobald die Scheinwerfer (außer Lichthupe) eingeschaltet werden.
    E1


    Tagfahrleuchten mit Begrenzungsleuchten-Funktion:


    TFL dürfen auch nach Einschalten der Außenbeleuchtung weiter leuchten, wenn sie
    dann automatisch gedimmt werden, um Begrenzungsleuchtenfunktion zu überneh-
    men. In diesem Fall gelten folgende abweichende Bedingungen:


    . Die TFL müssen zusätzlich nach der ECE-R 37 als Begrenzungsleuchte geneh-
    migt und gekennzeichnet sein (zusätzliches Genehmigungszeichen „A“).



    . Die Unterkante der leuchtenden Fläche der TFL mit Begrenzungsleuchtenfunktion
    muss mindestens 35 cm über der Fahrbahn liegen.



    . Der Sichtwinkel von TFL mit Begrenzungsleuchtenfunktion muss mindestens 45°
    nach innen und 80° nach außen sowie 15° nach oben und unten betragen.



    . Abstand äußere leuchtende Fläche von Fahrzeugaußenseite maximal 40 cm.



    . Die serienmäßigen Begrenzungsleuchten müssen durch Abklemmen der Zulei-
    tungskabel stillgelegt oder ausgebaut werden; wenn sie nicht im Scheinwerfer in-
    tegriert sind.


    Nutzung der Tagfahrleuchten:


    Unabhängig von der Ausrüstung eines Fahrzeugs mit TFL ist gemäß § 17 StVO das
    Abblendlicht einzuschalten bei:


    . erheblicher Sichtbehinderung am Tag durch Nebel, Schneefall oder Regen



    . Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern.





    Ergänzende Hinweise:


    . Tagfahrlicht darf nicht mit dem von einigen Fahrzeugherstellern besonders für
    Skandinavien angebotenen „Dauerfahrlicht“ verwechselt werden. Beim „Dauer-
    fahrlicht“ wird die an den Scheinwerfern bei Fahrt anliegende Spannung bei nicht
    eingeschaltetem Abblendlicht von 13 Volt auf 12 Volt reduziert. Dadurch wird die
    Lebensdauer der Leuchtmittel deutlich verlängert, die Scheinwerfer erfüllen aber
    noch die technischen Mindestanforderungen an das Abblendlicht. „Dauerfahrlicht“
    darf nur zusammen mit Begrenzungs-, Schluss-, ggf. Umriss-, ggf. Seitenmarkie-
    rungs- und Kennzeichenbeleuchtung eingeschaltet sein.



    . Krafträder müssen im Geltungsbereich der StVO tagsüber weiterhin mit Ab-
    blendlicht fahren. Eine Änderung der StVO, die ersatzweise die Nutzung von
    TFL zulässt, ist zu erwarten.



    ich wußte nicht ob das ging mit der DAtei anhängen daher hier nochmal als textdatei

  • Also Fazit nach derzeitiger Rechtslage:


    Dran haben darfste, damit fahren nich.... die spinnen doch...


    Gruß, Jörn, der eh weiter mit Abblendlicht fährt...

    • Offizieller Beitrag

    Meine Lösung:


    Bei normale Sichtverhältnisse - Abblendlicht :)


    Bei ungetrübtem Sonnenschein - Fernlicht ;D


    und wem´s net passt der darf schimpfen - aba gsehen hat er mich dann schon mal. ;) ;D

  • Zitat

    Bei ungetrübtem Sonnenschein - Fernlicht Grinsend


    Da treibts dem Dago die Tränen in die Augen.
    Der Spritverbrauch steigt ins Unermessliche ;D ;D ;D

    Wer maximales Risiko sucht, ist dumm und bald tot. Wer maximale Sicherheit sucht, ist scheintot. Gruß aus Hagen Gerd

    • Offizieller Beitrag


    Da treibts dem Dago die Tränen in die Augen.
    Der Spritverbrauch steigt ins Unermessliche ;D ;D ;D



    - Da hilft ne Sonnenbrille
    - Isch habe kein Bunsenbrenner sondern Glühbirnen die mit Strom funzen drinne
    ;) ;D ;D ;D


  • GENAU SO! Seit die Dosen alle mit Licht fahren, fällst Du mit einer Schweinwerferfunzel ja nicht mehr wirklich auf.... also ist für mich tagsüber Fernlicht die Standart-Beleuchtung.


    Gruß, Jörn