Staudurchfahrt

  • Hallo mir stellt sich die Frage ob man mit dem Motorrad an einem Stau vorbei fahren darf, an einer Ampel zb. Vorfahren darf?

    Ich bin grundsätzlich nicht dafür,aber ausnahmsweise, selten mache ich das schon Mal

    Habe gehört das es nach EU Recht erlaubt sei, aber da gebe ich nicht so wirklich was drauf

  • Morg

    Hat den Titel des Themas von „Staubdurchfahrt“ zu „Staudurchfahrt“ geändert.
  • In Österreich ist das unter bestimmten Voraussetzungen gestattet

    §12, Abs. 5 StVO:

    Müssen Fahrzeuge vor Kreuzungen, Straßenengen, schienengleichen Eisenbahnübergängen und dergleichen angehalten werden, so dürfen die Lenker einspuriger, später ankommender Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden.

    Das bedeutet z.B. dass das auf einer Autobahn nicht erlaubt ist, da es dort weder Kreuzungen, noch Straßenengen, noch Eisenbahnübergänge oder dergleichen gibt.
    Der ausreichende Platz ist auch nicht klar definiert und sollte laut Rechtsprechung etwa 1,2 Meter betragen, wobei real 80-90 cm völlig ausreichen.

    Gruß aus Wien, Thomas "Schlucki" Schluet

    In Memory of Big Basti, Didi, Stefan and Wolff, who had to leave far too early.

  • hallo .... hier ein Auszug aus dem gültigen Bußgeldkatalog .....


    Zwischen zwei Spuren durchfahren

    Häufig nutzen Motorradfahrer die entstandene Gasse zwischen den Spuren. Doch hauptsächlich spricht das generelle Verbot, rechts zu überholen, gegen ein Durchfahren zwischen zwei Fahrbahnen. Schlängelt sich ein Motorradfahrer etwa zwischen den Autos hindurch oder nutzt eine freigewordene Gasse zwischen zwei Fahrspuren, hat er die links stehenden Autos rechts überholt. Dies ist laut StVO verboten – auch wenn der Verkehr steht. Außerdem ist es nicht erlaubt, zwischen zwei Fahrbahnen zu fahren.

    • Zwischen zwei Spuren durchfahren: verboten


    Auf dem Seitenstreifen fahren

    Wenn auf der Autobahn nichts mehr geht, ist die Versuchung groß, auf den freien Seitenstreifen auszuweichen. Doch für Motorradfahrer wie auch für Autofahrer ist es nicht erlaubt, den Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen zu befahren. Dieser muss für durchfahrende Rettungsfahrzeuge und Notfälle freigehalten werden. Wer den Seitenstreifen dennoch befährt, muss mit Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen, die Strafen erhöhen sich, wenn zusätzlich eine Blockade von Rettungsfahrzeugen oder eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer dazu kommt.

    • Auf dem Seitenstreifen am Stau vorbeifahren: verboten

    Links am Stau vorbei

    Wer mit dem Motorrad die Autos zwischen Mittelleitplanke und linker Fahrspur überholt, hält sich zwar an das Gesetz, denn links zu überholen ist erlaubt. Doch wahrscheinlich wird eine andere gesetzliche Vorgabe verletzt: Beim Überholen auf der Autobahn muss auf jeder Seite mindestens ein Meter Sicherheitsabstand gelassen werden. Dies ist bei einer vollen Autobahn im Stau meist auch für Motorradfahrer nicht möglich. Außerdem bringt das Überholen neben der Mittelleitplanke große Gefahren mit sich. Denn hier rechnet kein Autofahrer mit einem durchfahrenden Motorradfahrer – und schert eventuell nach links aus oder öffnet die Türe. Kommt es bei einem solchen Überholmanöver zu einem Unfall, ist der Motorradfahrer mitschuldig.

    • Neben der Mittelleitplanke überholen: in seltenen Fällen möglich, aber nicht zu empfehlen.


    LG Frank

  • Tobias meine wohl weniger den Stau auf der Autobahn. Eher vor der roten Ampel. Richtig? Vermutlich gibt die StVO genug Anhaltspunkte, es ist also kein Spezialfall. Fahrbahnmarkierungen zeigen ja schon an, ob man auf die Gegenfahrbahn wechseln darf. Links vorbei ist ja grundsätzlich erlaubt. Das blöde an der Geschichte ist aus meiner Sicht, dass man hinten nicht erkennen kann, wo man vorne zu stehen kommt. Wenn da kein Platz zum einreihen ist, steht man auf der Gegenfahrbahn und blockiert ggf. den Gegenverkehr. Schlechte Situation, wird bestimmt nicht gerne gesehen.

  • Fahrbahnmarkierungen zeigen ja schon an, ob man auf die Gegenfahrbahn wechseln darf. Links vorbei ist ja grundsätzlich erlaubt.

    Das genau ist das Stichwort...da bei den meisten Ampelanlagen die Fahrstreifen markiert sind, und zwar mit durchgehender Linie, ist Überholen, Vorbeifahren, Vordrängeln oder wie immer man das nun nennen mag, schlicht verboten.

    Ich hab mal gelernt, dass durchgezogene Linien weder befahren, überquert, ja nicht einmal über ihnen gefahren werden dürfen.

    Und wenn sich das in den letzten vier Jahrzehnten nicht geändert hat, dann gilt das eben heute noch genau so und nicht anders...


    "Verbots­widrig beim Über­holen über die Fahrstreifen­begrenzung gefahren, obwohl eine Behin­derung des Gegen­verkehrs nicht ausge­schlossen werden konnte,

    da die Strecke während des Überhol­vorgangs nicht einge­sehen werden konnte" kostet 150 Euro und gibt einen Punkt. - sagt der Bußgeldkatalog...


    Jetzt kann man natürlich noch drüber streiten, ob das Vorbeischlängeln an den vor der Ampel wartenden Kfz Überholen oder Vorbeifahren ist...


    DIE Diskussionen werden von der Rennleitung aber erst gar nicht geführt! Das zu beurteilen obliegt dann evtl. dem Richter...


    Ich für meinen Teil lasse das sein...ich mache das mittlerweile auch nicht mehr in Hannover z. B. auf den ganzen Zubringern in die City, wo ich früher gerne mal mitten durch bin und es sogar erlebt habe,

    dass die Rennleitung im Stau stehend mich mit breitem Grinsen durchgewunken hat...

    Ich bin für das verantwortlich, was ich sage!


    Ich bin nicht für das verantwortlich, was Du verstehst!

  • Wie Eingangs geschrieben bin ich grundsätzlich kein Freund von Ampel vorfahren, Stau durchschläNägeln, habe schon unschöne Dinge gesehen.

    Bei unserem letzten Urlaub an der Amalfi Küste war dies aber extrem aufgefallen, Italien halt.

    Auf dem Heimweg vom Odenwald letztens fuhr ich wie immer gemütlich in der Autokolonne und dann auf der Autobahn Vollsperrung und nichts geht mehr,auch die Ortschaften, Landstraße waren betroffenen und ich habe mich dazu verleiten lassen vorsichtig am Stau vorbei zu fahren :zwinker:

  • Zum Vorbeifahren/Überholen:


    Vorbeifahren geht nur an ein einem freiwillig haltenden oder parkenden Fahrzeug.

    Alles, was auf Grund einer Verkehrsanordnung (rote Lichtzeichenanlage) oder der Verkehrssituation (Stau) STEHT, wird überholt.

    Ein Vorbeifahren an einem fahrenden Fahrzeug gibt es nicht. Handelt sich immer um Überholen.


    Wer also vor der Ampel stehende Fahrzeuge "links liegen lässt", der überholt verbotswidrig rechts.


    Klugscheissermodus AUS :engel:

  • Interessanter Ansatz...seeehr interessant... :applaus: :thumbsup: :imw:

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    • Offizieller Beitrag

    Jetzt haben so viele Leute ihre Meinung zu dem Thema abgegeben …. da habe ich mir gedacht, dass ich das dann auch einfach mal mache:


    Grundsätzlich muss man mal die Begriffe „vorbeifahren“ und „überholen“ komplett trennen, weil die Begriffe auf etwas ganz anderes abzielen.


    Viele Leute fahren halt irgendwo vorbei – eben, weil sie halt optisch gesehen an jemand anderem vorbeifahren.

    Rechtlich gesehen verhält es sich aber ganz anders – und das auch mit den entsprechenden Folgen.


    Fangen wir mal mit dem einfachen „vorbeifahren“ an:

    Vorbeifahren heißt, dass an an einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einer Fahrbahnverengung vorbei fährt. Das kann ein parkender Pkw sein, aber auch ein abgestellter Bauwagen, eine Baustelle, Mülleimer oder sonst so was ähnliches.

    „Vorbeifahren“ erstreckt sich nach dem Gesetz aber auch auf „haltende Fahrzeuge“.

    Der Grundgedanke des Gesetzgebers dabei war das es klar ist, daß wenn man an einem „Hindernis“ auf der Fahrbahn vorbei fahren muss, dass es dann ein „vorbeifahren“ ist!

    Als Hindernis bezeichnet der Gesetzgeber alles, was dort steht und den Verkehr beeinträchtigt – oder in Kürze dort stehen wird. Deswegen auch der Begriff des „haltenden Fahrzeuges“.

    Alles an dem man „vorbei-fährt“, steht dort oder wird also in den nächsten Momenten nicht wieder weg sein oder wieder losfahren.


    Deswegen ist fast alles andere eigentlich „überholen“.


    Jetzt wird es aber kompliziert, und hier auch nur auszugsweise behandelt:


    Grundsätzlich ist alles andere, was nicht unter dem Begriff „vorbeifahren“ fällt ein „überholen“. Die normalen Überholverbote und alles was dazu gehört kann man ja wohl als bekannt voraussetzen.


    Bei im Stau stehenden Fahrzeugen sind ja wohl die oben angeführten Merkmale des „vorbeifahrens“ nicht gegeben. Die im Stau stehenden Fahrzeuge werden also zweifelsfrei überholt … sie wollen ja nicht stehen bleiben .. sie wollen ja weiterfahren und können es nur grade nicht (VwV-StVO zu § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren) . Somit wird an den dort stehenden Fahrzeugen nicht nur einfach „vorbeigefahren“ - es wird überholt!

    An Fahrzeugen, die an einer roten Ampel stehen, am Fußgängerüberweg, an der Bahnschranke, vor einer Unfallstelle, vor einer Kontrollstelle … u.s.w. wird nicht vorbei gefahren → diese Fahrzeuge werden „überholt“ !


    Überholt werden darf … jetzt nur auf die Fragestellung bezogen:

    • grundsätzlich nur links
    • Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden.

    Ein ausreichender Seitenabstand wird in der Rechtsprechung mit ca. 1m definiert (außer Fußgänger, Fahrrad und ähnlichem).

    Ist der Abstand also nicht gegeben, überholt man folgerichtig rechtswidrig und darf nicht überholen.


    Jetzt kann sich jeder selber überlegen ob er überholen darf oder nicht.


    Jetzt gibt es aber z.B. noch so ein paar Spezialitäten ….


    Nehmen wir mal an, vor einer roten Ampel staut es sich. Man fährt links über den freien Linksabbiegerstreifen vor – Seitenabstand ist ja gegeben, quetscht sich so ein bisschen nach rechts an das erste wartende Fahrzeug und versägt es wenn es grün wird (links bleibt es rot). Übliche Vorgehensweise und jeden Tag X-fach zu beobachten.

    Was liegt vor? Verbotenes überholen? Nee … volle Rotlichtfahrt → Pappe weg für min. 4 Wochen!


    Mehrspurige Straße, Stau, alle fahren links und rechts ran, Mitte frei..... → Rettungsgasse, wenn man die benutzt → Pappe weg.


    Das war jetzt nur mal ein kleiner Einblick in das was alles so dahinter steckt. Nicht das dann jemand mal irgend ein AHA-Erlebnis bekommt. Es ist ein Thema, mit dem man sich noch lange beschäftigen kann. Ich habe jetzt nur ein paar wenige Dinge angebracht die auf die Fragestellung bezogen waren.

  • Halb Italien wäre demnach ohne Führerschein :zwinker: :-D

    Gut und einleuchtend erklärt Nobbe wenn auch das nicht so hören wollte aber besser so als Aha Effekt

  • Moin Nobbe,alle Achtung wie du dich mit deinem Fachwissen Reinhångs :applaus:

    Egal wad dad ist, :thumbsup:

    Weiter so :laola:

    Grüße aus dem sonnigen Norden 8)

  • Halb Italien wäre demnach ohne Führerschein :zwinker: :-D



    Italien ist groß :-)

    Bei meiner letzten Tour durch Italien, vor ca. 5 Jahren, durchfuhr ich Florenz. Dort war an den Ampelanlagen "vorne" ein ca. 5m großes Feld in dem Zeichen für Zweiräder gezeichnet waren.. Dann die Haltelinie für Pkw. Die Pkw Fahrer lassen diesen Platz wirklich frei.

    Wer maximales Risiko sucht, ist dumm und bald tot. Wer maximale Sicherheit sucht, ist scheintot. Gruß aus Hagen Gerd

  • Perfekt erklärt, Nobbe...


    Genau darauf zielte nämlich auch mein Post mit überholen, vorbeifahren, durchgezogene Linie usw. ab. :applaus:

    Ich bin für das verantwortlich, was ich sage!


    Ich bin nicht für das verantwortlich, was Du verstehst!

    Einmal editiert, zuletzt von Josh ()

    • Offizieller Beitrag

    Der ausreichende Platz ist auch nicht klar definiert und sollte laut Rechtsprechung etwa 1,2 Meter betragen, wobei real 80-90 cm völlig ausreichen.


    Das ist bei Euch genauso wie bei uns. Es wird nicht genau definiert und wird der Rechtsprechung überlassen. Die Gerichte sollen das dann definieren. Praktisch ist das eher untergeordneter Bedeutung. Wer will denn nachweisen ob ich mit 1m Abstand, 1,1 oder 09 m vorbeigefahren bin? Das hat erst dann Bedeutung, wenn es zum Unfall gekommen ist und dann anhand der Spuren nachgerechnet wird.

  • Wir sind mal von einen Treffen Richtung Heimat, um Zeit zu gewinnen auf der BAB in einen Monsunartigen Regen gekommen, die Autos fuhren sehr Langsam auf der selbigen. Als diese sahen das von hinten Motorräder kommen gab es sowas wie eine Rettungsgasse, sprich rechts fuhr nach rechts und links fuhr nach links. Diese haben wir danken angenommen. Ätsch Ob das verboten war oder nicht war jedem in dem Moment Schei... egal :zwinker: .

  • Stand das nicht schon in der Bibel?


    Gesetze sind für den Menschen gemacht. Nicht der Mensch wurde für die Gesetze gemacht.


    :ätsch: :engel:


    Weltlich gesprochen: Auch Richter haben einen Ermessensspielraum. Keine Regel ist perfekt. Das Gesetz ist fast immer auslegungsfähig. Da Richter aber keine Götter sind, weiß man nie wohin das Pendel ausschlägt. Mach was du kannst, Bleibe verantwortungsvoll. Nutze deinen Verstand. Wenn das alles nicht reicht, nehme einen Rechtsanwalt!


    :applaus:

  • Was sagt der Arzt, kommst durch :/ .