Probleme mit der DEKRA

  • Da wiehert der Amtsschimmel.


    Letztens mit der SC24 bei der DEKRA gewesen- Plakette verweigert !


    HU und AU ohne Mängel bestanden.


    Der Prüfer hat sich daran aufgegeilt, dass in den Papieren zu Feld K kein "F 143"

    und in Feld 6 kein Datum der Typengenehmigung steht. Die Felder sind einfach leer.


    Begründung für die Verweigerung der Plakette.

    Windschild Zulässigkeit nicht nachgewiesen.

    Reifen V+H Zulässigkeit nicht nachgewiesen.

    Bremsleitungen V+H Zulässigkeit nicht nachgewiesen


    Jedes mal steht in der ABE F143, und in den Papieren halt nicht. ja und

    Wobei jedes mal in den ABE´s SC24 steht, genauso wie in den Fahrzeugpapieren.


    Dafür haben wir aber schriftlich, dass die Feststellbremse in Ordnung ist. :lachen:


    Es wurde beim LRA Ravensburg beim Ummelden 2007 ein Fehler gemacht, und in die neu ausgestellten

    Papiere diese Daten einfach "vergessen" einzutragen.


    Im Laufe der Zeit war die "Dicke" mehrmals beim TÜV, und dort hat es nie Probleme gegeben.


    Heute waren wir auf dem LRA Calw bei der Zulassungsstelle und haben das abgeklärt.

    Die waren sehr tolerant und haben aus den allerersten, ursprünglichen Papieren, die Daten übertragen.

    Zum Glück hatten wir die originalen Papiere von 1990 noch aufgehoben. Die neuen Papiere waren für mich kostenlos. c011


    Vorhin bei der DEKRA gewesen, ohne Probleme die Plakette bekommen.

    Diesmal war wieder (ein anderer) Prüfer da, der vor 2 Jahren "unsere "CX500" mit tropfendem Vergaser und nicht

    eingetragener Reifengröße hinten ohne Mängel durchgewunken hat.


    Der meinte zu diesem Thema, dass sein Kollege in solchen Sachen sehr pingelig sei,

    und wir bei Ihm ohne Probleme durchgekommen wären.


    Manchmal muss man sich nur wundern. :/

    Ich habe so Hunger, das ich vor lauter Durst gar nicht weiss
    was ich rauchen soll. So müde bin ich. :hüpf:

  • hi guzzi,


    überall auf der welt und auch bei verschiedensten Behörden

    gibt es nette Mensschen und AL.s.


    ist hakt so. nur sch....e, wenn man an so ein AL gerät !!


    hatte letzens auch so einen Krümmelkacker, der meinte sich

    wichtig machen zu müssen.

    Zum Glück war bei meiner Gurke alles ok!!

    Es tat ihm weh mir die Plakette zu geben !

    nächstes Jahr andere TÜV Dienststelle !


    mfg df

  • Zur DEKRA fällt mir so Einiges ein, was ich im Mai mit meiner Dose erlebt habe - unglaublich und eigentlich schon strafbar!

    Die Dose ist ein 1995er Golf 3 Variant 1.6 AEK mit 74 KW.

    Komme dahin zur HU und AU...der Typ fährt das Auto in die Halle, macht das Tor zu, und lässt mich draussen stehen. Erstes Fehlverhalten.

    Macht da irgendwas am Auto, was ich weder beobachten, geschweige denn mir erklären und zeigen lassen kann. Zweites, mehrfaches Fehlverhalten.

    AU bestanden aber HU verweigert wegen diverser Mängel - rechts vorne und hinten Schwellerspitzen angeblich durch, vorne links angeblich auch, Scheinwerfer angeblich zu hoch und zu weit rechts (Die hatte ich perfekt nach Norm eingestellt!), Stossdämpfer hinten rechts kaputt (korrekt, weil der untere Federteller abgerostet war) und zu guter Letzt ging angeblich der hintere Scheibenwischer nicht...

    Die ersten Fehler mit den angeblichen Durchrostungen der diveren Schwellerspitzen waren in meiner Werke nicht feststellbar! Erste Falschbeurkundung!

    Die Scheinwerfereinstellung war absolut korrekt! Zweite Falschbeurkundung!

    Der Heckwischer funktioniert einwandfrei - man sollte nur wissen, dass man dafür die Wischerhebel kurz nach vorn drücken muss. Dritte Falschbeurkundung!

    Einfach zu dumm der Kerl!

    Federbein hinten gegen gebrauchtes getauscht, an einer anderen Stelle des rechten Schwellers etwas nachgeschweisst und mal eben Ratz Fatz die Plakette drauf und gut war!


    Nie wieder DEKRA!!! Zumindest nicht bei dem Idioten!

    Wegen der Falschbeurkundung im Amt habe ich´s sein lassen, weil erstens die Beweisführung mit anderem Gutachter ziemlich teuer würde und eine Krähe der anderen bekanntlich kein Auge aushackt.

    Und zweitens, alles, was der sog. DEKRA-Mensch macht unter Vorbehalt und bar jeglicher Haftung geschieht.

    Da habe die sich schon schön abgesichert gegen solche falschen Mitarbeiter und was die so alles verbocken.


    Allerdings wird sich das bei mir in der Gegend rumsprechen - dafür werde ich schon sorgen!


    Natürlich werde ich keine Namen nennen!! Ganz blöd bin ich ja auch nicht... :imw:

    Ich bin für das verantwortlich, was ich sage!


    Ich bin nicht für das verantwortlich, was Du verstehst!

  • Das liegt dann aber nicht an der Organisation, ob TÜV, DEKRA oder Sonst wer. Das ist immer die Person, die wenig oder keine Ahnung hat, oder sich einfach nur irrt.


    Auch beim TÜV habe ich schon Sachen erlebt, bei denen man nur den Kopf schütteln kann.

    Ich habe so Hunger, das ich vor lauter Durst gar nicht weiss
    was ich rauchen soll. So müde bin ich. :hüpf:

  • Dümmt!


    Genau das wollte ich damit auch eigentlich sagen.

    Es gibt auch das genaue Gegenteil, was ich auch erlebt habe.

    Das bestätigt das, was guzziro schrieb, sogar explizit.

    Auch beim gleichen Verein, vor einigen Jahren...Mopete musste mal wieder zur HU...gleichzeitig andere Reifen eintragen lassen (21er Zulassung mit umgebauten Felgen der SC24!).

    Ich also dahin, zum Prüfer und erst mal angefragt, ob er denn andere Reifen eintragen würde...

    Der guckt sich das kurz an, registriert, dass ich statt der BT021 die BT023 drauf habe, schaut in beide Freigaben (für die SC21 und die SC24) und sagt kurzerhand - geht an, kein Thema.

    Da ich keine Zeit mehr hatte, kommt von mir die Anfrage, ob ich ihm das Mopet bis zum nächsten Nachmittag da lassen kann und er die ganze Sache schaukelt - auch kein Problem.

    Am nächsten Nachmittag, ich komme dahin, die Plakette ist drauf, die Reifen sind eingetragen und alles zum Sonderpreis von einer kleinen Abnahme plus HU (AU brauch ich ja nicht).


    Soooo kann´s auch gehen...

    Ich bin für das verantwortlich, was ich sage!


    Ich bin nicht für das verantwortlich, was Du verstehst!

    • Offizieller Beitrag

    Der Prüfer hat sich daran aufgegeilt, dass in den Papieren zu Feld K kein "F 143"

    und in Feld 6 kein Datum der Typengenehmigung steht. Die Felder sind einfach leer.

    ....... wobei der rein rechtlich absolut auf der sicheren Seite ist. Das andere Prüfer vorher das so akzeptiert haben ist keine Genehmigung dafür das sich der nachfolgende Prüfer an die Gesetze hält.


    Begründung für die Verweigerung der Plakette.

    Windschild Zulässigkeit nicht nachgewiesen.

    Reifen V+H Zulässigkeit nicht nachgewiesen.

    Bremsleitungen V+H Zulässigkeit nicht nachgewiesen

    Das ist klar, da musst Du einen Termin machen, die erforderlichen Genehmigungen dafür vorlegen und eine §21-ger Abnahme machen.


    Das Problem dabei ist, dass immer mehr Prüfer nach qualifizierten Polizeikontrollen "abgeschossen" werden und Probleme bekommen. Deswegen halten die sich immer mehr an die geltenden Gesetze und andere Prüfer die einen halt nur so durchwinken werden immer seltener. Ist letztendlich auch eine Haftungsfrage für die Prüforganisationen.



    Zur DEKRA fällt mir so Einiges ein, was ich im Mai mit meiner Dose erlebt habe - unglaublich und eigentlich schon strafbar!

    Die Dose ist ein 1995er Golf 3 Variant 1.6 AEK mit 74 KW.

    Komme dahin zur HU und AU...der Typ fährt das Auto in die Halle, macht das Tor zu, und lässt mich draussen stehen. Erstes Fehlverhalten.

    Kein Fehlverhalten ! Die Prüforganisationen sind privatwirtschaftlich tätig und laut dem versicherungstechnisch bedingten Haftungsrecht haben betriebsfremde Personen in den betrieblich genutzen Räumen nichts zu suchen. Da würde dann die Betriebshaftpflichtversicherung nicht leisten und die Forderungen würden am Besitzer der Firma hängen bleiben. Deswegen KEIN Fehlverhalten.



    Macht da irgendwas am Auto, was ich weder beobachten, geschweige denn mir erklären und zeigen lassen kann. Zweites, mehrfaches Fehlverhalten.

    Hast Du aus oben gennten Grünen kein Anspruch drauf .... also auch kein Fehlverhalten.



    AU bestanden aber HU verweigert wegen diverser Mängel - rechts vorne und hinten Schwellerspitzen angeblich durch, vorne links angeblich auch, Scheinwerfer angeblich zu hoch und zu weit rechts (Die hatte ich perfekt nach Norm eingestellt!), Stossdämpfer hinten rechts kaputt (korrekt, weil der untere Federteller abgerostet war) und zu guter Letzt ging angeblich der hintere Scheibenwischer nicht...

    Die ersten Fehler mit den angeblichen Durchrostungen der diveren Schwellerspitzen waren in meiner Werke nicht feststellbar! Erste Falschbeurkundung!

    Die Scheinwerfereinstellung war absolut korrekt! Zweite Falschbeurkundung!

    Es ist keine Falschbeurkundung ! Eine Falschbeurkundung liegt gem. §348 StGB nur vor wenn diese durch einen Amtsträger vorgenommen wurde. Die Prüfer von GTÜ, DEKRA, TÜV u.s.w. sind keine Amtsträger i.S.d. StGB. Sie sind Angestellte bei einem privaten Unternehmen ! Die Prüfer können maximal eine mittelbare Falschbeurkundung gem. §271 StGB begehen wenn sie Dinge bescheinigen die die Zulassungsstelle dann so übernimmt und einträgt.

    Z.B. falsche Reifeneintragungen.

    Gegen dessen Gutachten vorzugehen geht nur mit einem qualifizierten Gegengutachten, das mit einem ebenso qualifizierten Anschreiben an die jeweiligen Qualitätssicherungsabteilungen der Firmen gesandt wird und nur der ursprüngliche Gutachter ist dann in der Funktion sein erstelltes Gutachten zurückzuziehen oder darauf zu bestehn. Das kommt letztendlich zu einem Rechtsstreit.


    Und zweitens, alles, was der sog. DEKRA-Mensch macht unter Vorbehalt und bar jeglicher Haftung geschieht.

    Das ist auch nicht richtig. Selbstverständlich sind die Untersuchungsprüfstellen haftbar für die Fehler ihrer Mitarbeiter. Man muss dies denen eben nur nachweisen .....

  • hallo freunde des TÜV!!!,


    hier sieht man sehr deutlich, wie der "AMTSSCHIMMEL" so wiehert.

    alles korrekt aber nix geht mehr !!!!


    so ist das heute wohl !!


    man muss sich nicht wundern, wenn bei dieser Wieherei immer mehr

    in die "Legalität" abrutschen.


    gerade sehr kompliziert, wenn Du gerade als neue Fachkraft über das

    Mittelmeer eingereist bist !!!


    mfg df


    ps.: wieher, wieher

    hüüü, hüüü, hüüü

  • Nobbe


    Genau da liegt doch der Hase im Pfeffer...die haben sich nach allen Seiten abgesichert, womit m. M. n. dem Unrecht bzw. der Rechtsbeugung oder sogar der Rechtsverletzung Tür und Tor geöffnet worden sind.

    Alles, was du beschrieben und korrigiert hast, ist ja rechtlich nicht anzuzweifeln, danke dafür übrigens!...

    Es gibt aber auch das sog. Vier-Augen-Prinzip, von dem ich leider rechtlich keinen Gebrauch machen kann, WEIL die letztlich machen können, was sie wollen.

    Allein schon der Kommentar eines Prüfers vor Jahren "Die HU ist im Wesentlichen eine Sichtprüfung, die über den tatsächlichen technischen Zustand eines Fahrzeuges erst mal gar nichts aussagt." zeigt mir doch erst Recht, dass hier von staatlicher Seite private Unternehmen oder Vereine mit letztlich hoheitlichen Aufgaben betraut wurden.

    Ob das ansich rechtens ist, wage ich mal grundsätzlich zu bezweifeln.

    Als Beispiel sei hier mal die ehem. GEZ genannt, die bei säumigen Zwangsteilnehmern zu Unrecht die Landratsämter zur Beitreibung der Beiträge eingsetzt hat, und deren Nachfolgerin - ebenfalls eine GmbH - macht das heute noch...

    Und was die Haftung angeht, die erst bei einem Fehler, der im Übrigen schon grob fahrlässig sein muss, greift - DAS halte ich für bedenklich, weil auch da der normalsterbliche Bürger keinerlei Schutz vor eben solchen falsch beschriebenen Mängeln in Anspruch nehmen kann, weil er sich das einfach nicht leisten kann.

    Die Rechtslage ist klar gegen die Interessen der Probanden gerichtet - meine Meinung.

    Und da würde wahrscheinlich nicht mal eine Normenkontrollklage zugelassen werden, geschweige denn Erfolg haben...


    Letztlich bleibt uns armen Probanden - egal ob mit KFZ, KRAD, LKW oder was auch immer - nichts anderes, als einen Prüfer zu finden, der vor den Buchstaben des Gesetzes alle Augen zudrückt...

    DAS kann´s ja wohl auch nicht sein.


    Ich weiss, ist jetzt eigentlich ne müssige Diskussion, man könnte auch sagen, Streit um des Kaisers Bart...


    Mich regt sowas als eingefleischter Hobbyanarchist halt tierisch auf...ungerecht sowas, einfach ungerecht...

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    • Offizieller Beitrag

    Josh

    Ganz einfach ..... man muß sich nur an das halten was der Gesetzgeber vorgibt ( ehrlich ..... ich halte mich da auch nicht immer dran und muss mit dem Risiko leben ) ..... und dann hat man keine Probleme. Man kann nicht seine eigenen Rechtsvorstellungen über das stellen was nun mal eben so tatsächlich vom Gesetztgeber vorgegeben ist. Ich habe auch so meine Zweifel über Sinn und Unsinn von manchen Vorschriften - aber es ist nun mal so in dem Land in dem wir leben. Das ist übrigens überall auf der Welt und in jedem Land das gleiche .... egal wo Du hingehst und wohnst. Es ist nicht sehr sinnvoll mit dem Kopf durch die Wand gehen zu wollen, da tut man sich nur selber weh und wenn man andere Leute nach Berlin wählt wird es nicht anders sein.

  • Ich gebe ja zu, dass ich mit meiner Rechtsauffassung nicht unbedingt richtig liege.

    Ich gebe auch zu, dass ich manchmal mit dem Kopf durch die Wand will...ist halt so...

    Nur das Gefühl, überhaupt keine Möglichkeit im speziellen Fall Fahrzeuguntersuchung des Einspruchs oder Widerspruchs zu haben, kommt doch nicht nur von mir.

    Jeder Bekannte hat dazu entsprechende Erfahrungen und Erlebnisse zu berichten...DAS bilde ich mir doch nicht ein.


    Und die Tatsache, dass es bei der HU keine geringen Mängel mehr gibt, die einer Plakette dann auch nicht unbedingt entgegen stehen, ist doch ziemlich willkürlich, da technisch in den meisten Fällen nicht nachvollziehbar.

    Ein angeblich nicht funktionierender Heckwischer erlaubt dann nicht mehr die Zuteilung einer neuen Plakette?

    Ich bitte dich...

    Und weil der Prüfer ein Ingenieur ist (in welchem Bereich auch immer), muss ich so ein Verhalten also zur Kenntis nehmen?

    Im Leben nicht - Recht hin oder her...

    Ich höre immer von allen Seiten, man solle doch mal die Kirche im Dorf lassen - alles soweit auch ok.

    Warum gilt das eigentlich für mich und nicht für andere, die damit auch noch Geld verdienen?

    Muss ich, glaube ich jedenfalls, nicht hinnehmen - wenn ich mir das leisten könnte...


    Wenn der eine Prüfer Mängel "findet", die ein anderer Prüfer nicht entdeckt, frag ich mich nach der Qualifikation und Intension.

    Das ist hier bei mir "up den Dörpe" halt so.


    Oftmals schwingt bei solchen Aktionen "eine persönliche Note" mit, mit der ich weder im Positiven, noch im Negativen einverstanden bin.

    Der soll seinen verdammten Job machen - und zwar professionell!

    Dazu gehört für mich das Vier-Augen-Prinzip und Transparenz dazu.


    Wie gesagt, rechtlich mag das alles nicht zu beanstanden sein - ethisch und moralisch ist solch ein Verhalten unterste Schublade...dabei bleib ich und niemand wird mich dahingehend zum Bückling machen.

    (Das geht ausdrücklich nicht an dich, Nobbe!)


    Solche Diskussionen liebe ich und lasse mich auch gerne fundiert belehren!


    Insofern danke ich dir da ausdrücklich für die sachliche Auseinandersetzung.

    Ich bin für das verantwortlich, was ich sage!


    Ich bin nicht für das verantwortlich, was Du verstehst!

    • Offizieller Beitrag

    Josh


    Ich kann viele Sachen von Dir durchaus nachvollziehen ......


    Nur das Gefühl, überhaupt keine Möglichkeit im speziellen Fall Fahrzeuguntersuchung des Einspruchs oder Widerspruchs zu haben, kommt doch nicht nur von mir.

    Jeder Bekannte hat dazu entsprechende Erfahrungen und Erlebnisse zu berichten...DAS bilde ich mir doch nicht ein.

    Man muss gedanklich unterscheiden mit was für einer Institution man es zu zun hat. Wenn z.B. eine Behörde oder öffentliche Institution, oder aber auch Firmen eine Entscheidung treffen berufen die sich da immer auf die AGB's oder irgendwelche Paragrafen. Wenn man meint, dass die da eine Fehlentscheidung getroffen haben erhebt man Widerspruch.


    Ein Gutachter hat mit dem allem nichts zu tun. Ein Gutachter hat im Rahmen seiner verliehenen Kompetenz und im Rahmen seiner Verantwortung und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu entscheiden. Hierbei ist ihm vom Gesetzgeber auch ein gewisser Spielraum erlaubt. Z.B.: Ein Rückstrahler wackelt in der Befestigung = geringer Mangel. Hat sich die Mutter an der Befestigung soweit gelöst das sie nur noch an den letzten zwei Gewinde der Befestigungsschraube hängt = erheblicher Mangel.

    Das sehen Betroffene Besitzer eines Fahrzeuges natürlich oft anders, aber das ist unerheblich. Den Gutachten kann man nur mit Gegengutachten begegnen und nur der ursprüngliche Gutachter ist befugt sein Gutachten für ungültig zu erklären und sein Gutachten zurückzuziehen.
    Anzumerken ist dabei ..... wenn man bei denen vom Hof fährt können die nachher immer behaupten das Du das im Anschluß an die Überprüfung wieder repariert hast. Von daher haben die schon eine gewisse Macht. Wenn man mit irgendwas nicht einverstanden ist, dann gleich bei der Prüfstelle mit dem Prüfer klären.


    Und die Tatsache, dass es bei der HU keine geringen Mängel mehr gibt, die einer Plakette dann auch nicht unbedingt entgegen stehen, ist doch ziemlich willkürlich, da technisch in den meisten Fällen nicht nachvollziehbar.

    Selbstverständlich gibt es noch "geringe Mängel" sogar sehr viele davon.

    Ich habe Dir im Anhang die aktuelle HU-Richtlinie, Verkehrsblatt 2-2018, mitgeschickt aus der Du das ersehen kannst. Diese HU-Richtlinie kommt vom Bundesverkehrministerium und ist bindend für alle Prüfingenieure.


    HU-Richtlinie_VkBl-2-2018.pdf


    Und weil der Prüfer ein Ingenieur ist (in welchem Bereich auch immer), muss ich so ein Verhalten also zur Kenntis nehmen?

    Ja.


    Die HU-Richtlinie ist bindend für die Prüfingenieure. Wenn sich der Eine nicht daran hält ist das sein Problem und der Kunde ist glücklich. Das ist seine Verantwortung und er riskiert dabei seinen Job oder zumnindest eine Abmahnung.



    Der soll seinen verdammten Job machen - und zwar professionell!

    Dazu gehört für mich das Vier-Augen-Prinzip und Transparenz dazu.

    ....... macht er seinen Job professionell ist er in der allgemeinen Meinung ein Arsch ........ macht er ihn nicht professionell ist er ein toller Prüfer.
    Selbetverständlich gibt es auch dort - so wie in jedem anden Beruf - Pfeifen die besser einen anderen Job machen sollten . Das haben wir aber überall genauso.
    Ein Vieraugenprinzip haben wir eigentlich nur auf Gund innerbetrieblicher Vorschriften im medizinischen Bereich. Das wäre woanders oft wünschenswert, aber nirgends vorgeschschrieben. Du steht ja auch nicht neben dem Zimmermann auf Deinem Dach und übprüfst wieviele Nägel er wo reinschlägt, oder neben dem Kfz-Mechaniker der Dir den Ölwechsel macht und überprüfst ob er einen neuen Kupferdichtring verwendet.


    Hoffe Dir geholfen zu haben ...... :trösten:

  • Danke Nobbe...ich sehe, wir haben da doch unterschiedliche Ansichten...das ist auch ok so!


    Für´s PDF danke ich dir auch - auch wenn´s in der Praxis leider untauglich ist, wenn du es mit einem Korinthenkacker oder Pedanten zu tun hast.


    Freilich stimme ich dir zu, was das Augen zudrücken angeht - sehe ich ähnlich...ist halt so.


    Leider scheint es be allen Prüforganisationen so zu sein, dass GMs oder HWs nicht mehr geschrieben werden sollen, sondern alles sofort (je nach Prüfer) ein EM werden soll.

    Und auch das ist nicht nur mein perönlicher Eindruck.

    Dieser Eindruck drängt sich jedesmal auf, wenn mal wieder irgendwo ein Kunde richtig Stress gemacht hat, oder einem Prüfer ein Fehler unterlaufen ist...


    Ist mir ehrlich gesagt aber auch Latte...ich hab meine Plaketten, die ich für die Dose und die Mopete brauche, drauf und damit wieder mal zwei Jahre Ruhe...


    Alles gut...

    Ich bin für das verantwortlich, was ich sage!


    Ich bin nicht für das verantwortlich, was Du verstehst!

  • Heute hat meine cbr auch wieder eine neue Plakette vom TÜV, natürlich ohne Probleme bekommen 😉🙂

    Und zum Thema mit dem Kopf durch die Wand.....

    Bei mir fällt die Wand um, denn der Klügere gibt nach....😜😉😀

    Zur Zeit bin ich aber Wände am mauern und die sollen min. 100 Jahre stehen bleiben 🙂

    • Offizieller Beitrag

    Josh


    Kein Problem mit unterschiedlichen Ansichten. Ich sehe das hier in diesem Thread eben nun mal aus der rein rechtlichen Perspektive, obwohl ich persönlich auch manchmal andere Meinungen dazu habe. Diese sind aber nicht relevant, weil man von mir hier in solchen Dingen eine rechtssiche Auskunft erwartet...... und die versuche ich nur zu vermitteln.


    .... und letztendlich nur zum Verständnis: Sehr viele Gesetze und Verordnungen kommen eigentlich ursprünglich aus dem Zivil-/Haftungsrecht ( BGB )und sind nicht willkürliche Bestimmungen der Ministerien obwohl es oft so aussieht und für Viele unverständlich sind. Die AGB's der Versicherungen stützen sich auch darauf und die begleitende Rechtsprechung.

    Nur z.B.: Die Verkehrpolizei in Karlsruhe hat vor vielen Jahren einen Lkw kontrolliert und Mängel an den Bremsen vermutet. Da die TÜV-Prüfstelle nur etwa einen km entfernt war haben die gesagt .... ok, uns langsam hinterherfahren bis zum TÜV und schauen wir uns das genauer an. Gesagt getan. Auf dem Weg dort hin hielt der Streifenwagen an einem Fußgängerüberweg, der Lkw konnte nicht anhalten, pralle auf den Streifenwagen, schob ihn auf den Fußgängerüberweg und ein Kind welches dort grade war starb. Der Streifenführer wurde damals wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, verlor seinen Job und wurde für die Folgen in Regress genommen. Hätte der Polizist damals den LKW stillgelegt und ihm mit eienem Abschleppwagen zum TÜV gebracht hätte jeder geschrieen das das nicht verhältnismäßig gewesen wäre ... wegen einem km!..... wäre die Sache mit dem Abschleppwagen dann kleinlich gewesen?

    So kann ich Dir noch eine Vielzahl von ähnlichen Ereignissen schlidern. Man darf sich manchal nicht immer unbedingt über eine Kleinlichkeit beschweren ..... man sollte auch immer die möglichen Auswirkungen im Auge haben, denn wenn Versicherungen zahlen sollen, dann fahren die ruckzuck ihren ganzen Anwaltsapparat auf.

  • Auch von mir ein Dankeschön an Norbert für die Aufklärung des rechtlichen Sachverhalts.


    Da mir das LRA Calw geholfen hat, die Fahrzeugpapiere wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, bin ich jetzt wieder auf der "legalen Seite"


    Das ändern und neu ausstellen der Papiere war ja kostenlos, und die 5 Euro für die Nachuntersuchung bei der DEKRA kann ich auch verkraften.


    Jetzt wo alles wieder in Ordnung ist, bin ich happy und das Thema ist für mich abgeschlossen. :zwinker:



    Übrigens habe ich letztes Jahr durch die DEKRA bei der 1100 Breva einen anderen Bremszylinder (Brembo) vorne eintragen lassen. Ebenso wurde bei der V11 die 5,5-17" Felge mit dem 180/55-17 Reifen eingetragen. Das ging bei denen alles problemlos. Ich habe also auch schon sehr gute Erfahrungen mit der DEKRA gemacht.


    Grüß'le, Klaus :wink:

    Ich habe so Hunger, das ich vor lauter Durst gar nicht weiss
    was ich rauchen soll. So müde bin ich. :hüpf:

  • Es ist meiner Meinung grundsätzlich richtig und gut das es einen TÜV und auch sonstige Kontrollen gibt, wenn es auch manchmal etwas kleinlich und ggf unangenehm ist.

    Nicht verstellbar was sonst auf den Straßen so unterwegs wäre.😉