Eintragung und Freigabe

  • Eine Luftnummer!


    Viele von euch werden es sowiso gelesen haben, für die anderen also auch hier.
    In der "Motorrad" 07, vom 13.03.2009, ist ein kleiner Bericht über einen Zweiradmechanikermeister aus dem hessischen Linsengericht, welchem trotz Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine Neubereifung mit BT021 auf einer ZRX 1100, die Prüfplakette beim TÜV mit der Begründung, die veränderte Reifendimension sei nicht zulässig. Änderung von z..Bsp.:(120/65 120/70)


    Das Bundesverkehrsministerium folgende Klarstellung bereits im Juni 2008 verfasst:


    Bei Motorrädern, die eine Fabrikatsbindung haben, aber mit geänderten Reifendimensionen ausgerüstet werden heißt es: Erfüllt ein Reifen alle Bedingungen, die an Reifen und an deren Anbau gestellt werden, ist er zulässig. Es bedarf für den rechtmäßigen Anbau keiner zusätzlichen amtlichen Befassung oder deren besonderen Prüfung.
    Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist entbehrlich, aber für alle Beteiligten wie Händler, Endverbraucher, Überwachungsorganisationen oder der Polizei eine nützliche Hilfe.
    Sollte bei einer Fabrikatsbindung auf eine ander Marke in einer anderen Dimension umgerüstet werden, muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen.


    Dieser Auffassung sind auch die Länder in der 146. Sitzung des Bund-Länder -Fachausschusses "Technisches Kraftfahrtswesen" gefolgt und haben die Überwachungsinstitutionen angewiesen,"entsprechend dem geltenden Recht zu verfahren".



    Ich hoffe mal das hilft bei der Argumentation beim TÜV/KÜS/DEKRA usw.Termin, den Halbgöttern in Grau den Wind aus den Segeln zu nehmen.


    Für mich heißt das nämlich: Haste ne Freigabe aus dem Netz, druck sie dir aus und fahr den Reifen deiner Wahl.

  • äh... wie gezz? nochmal für doofe:


    man dürfte also auf der dicken 24er ohne eintragung nen 180er MEZ6 / BT 021 ... fahren, wenn man die UB vom entsprechenden 170er mitführt???

    • Offizieller Beitrag


    äh... wie gezz? nochmal für doofe:


    man dürfte also auf der dicken 24er ohne eintragung nen 180er MEZ6 / BT 021 ... fahren, wenn man die UB vom entsprechenden 170er mitführt???


    nicht ganz mein Kleiner ;) .... knapp vorbei ist auch daneben ..


    So isses natürlich nicht. Es geht um die geänderte Reifendimension und Reifenfreigabe. Hast z.B. 170-iger von Michelin eingetragen und kaufst einen Dunlop der gleichen Größe. UB vom Reifenhersteller = OK. Gibts die UB dann auch für 180-iger kann man die dann auch drauf machen ohne die neue Größe extra eintragen zu müssen. Die UB ist demnach nicht nur eine Reifenfreigabe die sich nur auf den nicht eingetragen Hersteller eines anderen Reifens bezieht sondern beinhaltet u.U. auch die Freigabe für eine andere Reifendimension!


    Klärchen???

  • wenn also der mpr2 für die dicke freigegeben ist, als 170er und als 180er, und ich den 170er eingetragen habe, darf ich wenn ich die freigabe von michelin dabei habe auch den 180er fahren....
    das wissen auch die leute vom kittelverein und die trachtengruppe?

  • Immer schön viel Papier mitnehmen. Am besten klein gedruckt. Manche "Rennleiter" geben dann auf mit dem Lesen und denken: Bevor ich was falsch entscheide, lieber fahren lassen. Wennste dann an einen "Fachrennleiter" gekommen bist, haste PECH! ;D

  • hi nobbe!


    so wie jörg meinte ich das natürlich auch! die beiden marken/typen hab ich nur als bsp. genannt!


    ist ja nett zu wissen! gilt das auch für autos? ;)

  • Äh, nochmal für ganz Doofe ;D


    Ich fahre den MPR 2 mit UB ( nicht eingetragen )
    Darf ich den 180iger draufziehn, oder muß ich den 170iger MPR 2 erst
    in die Papiere eintragen lassen und darf dann den 180iger mit UB fahren????

  • Erfüllt ein Reifen alle Bedingungen, die an Reifen und an deren Anbau gestellt werden, ist er zulässig. Es bedarf für den rechtmäßigen Anbau keiner zusätzlichen amtlichen Befassung oder deren besonderen Prüfung.
    Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist entbehrlich, ....................................



    @Kalle: Ich hab das so verstanden, als dürfte man das so wie du das meinst.


    Ich hab mir das Zitat ausgeschnitten und werd das jetzt noch laminieren und dann bei den Papieren mitführen, vielleicht hilfts ja mal.

    • Offizieller Beitrag

    ==NEWS==NEWS==NEWS==NEWS==NEWS==NEWS==NEWS==NEWS==NEWS==


    Also die Sache nochmal, auf Grund neuester Rechtsänderung und beim TÜV als Arbeitspapier bereits vorliegend, hier nochmal brandneu aufgerollt:


    Reifenfreigabe des Herstellers beinhaltet nicht nur das Fabrikat und die Bauweise des Reifens sondern auch die Größe, wenn sich der Abrollumfang nur geringfügig ändert.
    D.h. füher war es z.B. so:


    Nehmen wir an ---->140/70 Metzeler ME33 ---> von Haus aus eingetragen.


    Reifenfreigabe 140/70 Bridgestone für BT 45 = keine Eintragungspflicht, Reifenfreigabe mitführen reicht.
    Reifenfreigabe 150/70 Bridgestone für BT 45 = ab zum TÜV, abnehmen + eintragen lassen
    Reifenfreigabe 140/60 Bridgestone für BT 45 = ab zum TÜV, abnehmen + eintragen lassen


    jetrzt:


    Reifenfreigabe 140/70 Bridgestone für BT 45 = keine Eintragungspflicht, Reifenfreigabe mitführen reicht.
    Reifenfreigabe 150/70 Bridgestone für BT 45 = keine Eintragungspflicht, Reifenfreigabe mitführen reicht
    Reifenfreigabe 140/60 Bridgestone für BT 45 = keine Eintragungspflicht, Reifenfreigabe mitführen reicht wenn sich der Abrollumfang nur unwesentlich ändert. Ändert er sich wesentlich ----> TÜV .... eintragen lassen, Reifenfreigabe reicht nicht mehr.


    Wieviel % Toleranz das Wort unwesentlich bedeutet wird von mir nachgereicht (Fax ist nicht angekommen) und hier noch eingefügt.


    Jetzt alles klar??? ;)

  • Mönsch Nobbe!
    Warste auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar und gar nicht bei der Nato??
    Gut recherchiert. Haben wir alle mal wieder was gelernt! ??? ::) ;) ;D

    • Offizieller Beitrag


    Mönsch Nobbe!
    Warste auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar und gar nicht bei der Nato??
    Gut recherchiert. Haben wir alle mal wieder was gelernt! ??? ::) ;) ;D


    Doch NATO ..... hast was verpaßt, Carlos, -----> chaotische und miese Planung :'(.... dafür Unterbringung im 4-Sterne Hotel! ;D, 5 Tage heizen, viele neue Kontakte, Haufen km, tolles Wetter, hervorragende Verpflegung ............ ;D ;D ;D ;D ;D...


    .... für das Andere hab' ich halt etwas in den Arbeitspapieren recherchiert weil's mich selber intressiert hat!

  • Hi Nobbe-hast Urlaub verlängert bekommen??? ;D ;D[quote='Nobbe','http://xxx.raede.de/index.php?thread/&postID=35851#post35851']
    Unterbringung im 4-Sterne Hotel! ;D, 5 Tage heizen, viele neue Kontakte, Haufen km, tolles Wetter, hervorragende Verpflegung ............ ;D ;D ;D ;D ;D...


  • Äh, nochmal für ganz Doofe ;D


    Ich fahre den MPR 2 mit UB ( nicht eingetragen )
    Darf ich den 180iger draufziehn, oder muß ich den 170iger MPR 2 erst
    in die Papiere eintragen lassen und darf dann den 180iger mit UB fahren????


    Willst du den 180er mit der UB vom 170er fahren?
    Oder hast du ne UB für den 180er?


    Ich habe nen 180 er bei mir in den Papieren eingetragen, halt mit Herstellerbindung von Bridgestone meine ich.


    Ne UB für den 180er von Michelin habe ich noch nicht gefunden (außer für den Power oder Sport von denen)

  • Zitat

    Ne UB für den 180er von Michelin habe ich noch nicht gefunden (außer für den Power oder Sport von denen)


    Ich auch noch nicht. Deshalb fahre ich weiter den 170iger.

  • Dafür gibt`s aber ja jede Menge Eintragungen für nen 180èr Michelin.
    Dann muß man zwar für die Eintragungung ablaschen, aber alles gibts halt nicht umsonst.


    Es gibt halt Tage, da verliert man.............
    und dann gibt`s Tage, da gewinnen die anderen.