150er BT21 auf SC21 mit offener Leistung

  • Moin ihr lieben!


    ...ich könnte fast heulen wenn ich nicht so eine Wut im Bauch hätte... war grad mit meiner Lilli bei dem #piep#-TÜV.... Die AU hat etwa 15 Sekunden gedauert.... Schnorchel rein - OK. Die leergebrannten Endtöpfe wurden einfach so mit einer hochgezogenen Augenbraue zur Kenntnis genommen... etc... Und dann geilt sich der #PIEP#-Prüfer, dieser #piep#... #piep#.... #piep#... an meinem Hinterrad auf...
    Ich hab an meiner SC21 einen 150er BT21 drauf und immer artig die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone mitgeführt weil ich ja nur einen 140er eingetragen habe, im Glauben damit wäre alles in Ordnung... Sch#piep# ist...


    Laut TÜV Nord in Itzehoe gilt die Unbedenklichkeitsbescheinigung nur für SC21 in [zitat]unverändertem Originalzustand[/zitat]... und das bedeutet mit 98PS(!) und nicht wie meine mit 98KW(!).... Mal eben eintragen wollte er mir den auch nicht... das müsse der #PIiiieeeep#-Gutachter machen, der erst am DIENSTAG wieder da ist.... und dann ist noch fraglich ob der eine FAHRPROBE machen muss... JA HABEN DIE DENN NOCH ALLE LATTEN AM ZAUN?????? Eine FAHRPROBE für einen 10 (in Worten ZEHN!!!!) Millimeter breiteren Reifen????? ...ich könnte kotz#piep#....


    Hat irgendjemand von Euch bei seiner SC21 MIT OFFENER LEISTUNG(!!) einen 150er Reifen eingetragen? ...und wäre so nett mir den Brief oder Schein per Mail zu schicken?
    EVENTUELL KÖNNTE dem Typen das reichen udn ich brauche "nur" die normale Eintragung machen lassen und ganz vielleicht verzichtet der Geldschneider dann auf die Fahrprobe...


    Stinksaure Grüße, Joern

  • so ein"piep" Prüfer,bei mir hat der garnicht danach gefragt.Ging alles Problemlos,aber es schein unterschiede zu geben in den Bundesländern. Tut mir echt leid. Gruss Pollo

  • was steht denn in der bescheinigung für den reifen. wenn dort nicht explizit drin steht nur bis 98ps dann würde ich diesen piepppp prüfer mal in den piep treten, oder zu nem anderen gehen. habe in noch keiner reifenfreigabe irgendwelche kw reglementierungen gesehen.

  • im gutachten für den 150er hier im downloadbereich steht extra drin, das es auch für "einzelimportfahrzeugen" mit 98kw zugelassen ist.


  • was steht denn in der bescheinigung für den reifen. wenn dort nicht explizit drin steht nur bis 98ps dann würde ich diesen piepppp prüfer mal in den piep treten, oder zu nem anderen gehen. habe in noch keiner reifenfreigabe irgendwelche kw reglementierungen gesehen.


    So - hab grad mit Steinchen telefoniert...
    Es gibt von Bridgestone eine neuere Freigabe als ich sie habe, da ist einiges etwas anders formuliert. Dabei haben wir dann festgestellt, dass auch auf meiner Unbedenklichkeitsbescheinigung ganz links an der Seite steht: "Gilt auch für gleichlautende Fahrzeugtypen mit offener, bzw. ungedrosselter Leistungsangabe." ...das sollte eigentlich schon reichen um dem Prüfer Dienstag seinen Mängelbericht um die Ohren zu hauen...


    Trotzdem wäre mir wohler wenn ich zusätzlich noch eine Brief-/Schein-Kopie hätte... nur für den Fall der Fälle....


    @Stoney: Welches meinst Du denn? Ich hab nur 74kw gefunden...


    Gruß, Joern

  • @Joern
    Du meintest jetzt wohl Jörg....



    im gutachten für den 150er hier im downloadbereich steht extra drin, das es auch für "einzelimportfahrzeugen" mit 98kw zugelassen ist.


    Das Gutachten im Downloadbereich bezieht sich aber auf den BT50. ::)

  • ja, hier gibts nur das gutachten für den bt50, aber was bei dem drin steht muß doch auch für den bt21 übertragbar sein!


  • ja, hier gibts nur das gutachten für den bt50, aber was bei dem drin steht muß doch auch für den bt21 übertragbar sein!


    Yep - habs vorhin überlesen... hatte nur die 74km beim geprüften Fzg. gesehen... Da der 21er ein Nachfolger des BT50 ist, sollte das passen...


    @Steinchen: Sorry - Klar ;D


    ...aber hat hier keiner ne offene SC21 mit eingetragenem 150er Reifen???


    Gruß,Joern

  • Hiiilfeeee.....


    Also, ich war grad nochmal beim TÜV... Der nimmt mir das Moped so nicht ab, weil die Reifengröße (150) nicht in der ABE steht... ja spinn ich denn...?? Wofür gibts dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für genau diesen Reifen auf diesem Moped?


    Die wollen unbedingt den 150er eintragen - mit FAHRPROBE, etc.... kosten knapp 200 Euronen...


    Hat jemand noch eine Idee was ich machen kann? ...morgen hab ich noch ein Date mit dem (angeblich) Sachverständigen für Motorrad-Eintragungen.......


    Verzweifelten Gruß, Joern


  • geh einfach woanders hin, eventuell dekra.......


    Das bringt mich auch nicht viel weiter... denn da darf ich dann wieder von vorne anfangen... vor allem mit zahlen... Werde da aber ggf. morgen mal anfragen, wenn ich beim TÜV nicht weiterkommen, wie die das sehen...


    Gruß,Joern

  • Keiner noch eine mehr oder weniger geistreiche Idee?... *schnief*


    Muss ich wirklich den 150er Reifen eintragen lassen...? ...obwohl ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung habe...?


    *füssestampf*..... ich will aber nicht.... *schmoll*


    ;D


    Gruß, Joern

  • na, wenn die 200 steine für die fahrprüfung haben wollen, würde ich morgen zu ner anderen prüforganisation hin fahren. den prüfer fragen, ob IHM die unbedenklichkeitsbescheinigung reicht, und wenn ja, dann einfach dort den tüv machen. bei den anderen würde ich dann vorbei fahren und denen mal nen finger zeigen.....
    komm zum angasen und wir bekommen das auch hin! ;)

  • Hallo, muß auch mal was sagen.
    Hab meine Sc21 im Februar 2010 verkauft. Hab sie dann bei mir in der Werkstatt TÜV vorgeführt, da ich sie ja mit neu Tüv verkauft habe.
    Montiert war hinten der 150 er BT 21.
    Eingetragen war die Org.Bereifung.
    Der Prüfer sagte nach der Abnahme, ich solle noch diese Unbedenklichkeitsbescheinigung runterladen und Ihm zeigen.
    Das wars.
    Gruß Erwin

    • Offizieller Beitrag


    Wart' mal ab, ich habe jetzt auch einen 150-iger montiert ...... mal sehen wie sich mein TÜV verhält. Sag' Dir dann gleich Bescheid.

  • Hallo,


    hatte im letzten jahr das gleiche problem mit den BT21. habe allerdings im vorfeld alles abgecheckt. tüv -abnahme nur mit eintrag der reifen.
    nach einigen telefonaten mit tüv und bridgstone stellte sich indirekt heraus, dass es nur um gebühren ging. in der bescheinigung stand jedenfalls alles drin, einschließlich die freigabe für offene leistung. beim letzten telefonat mit dem tüv-mann kam dann die begründung, anweisung von "oben" zu haben, nur mit eintrag die abnahme durchzuführen.


    die dekra hatte keine probleme damit. die waren nur noch nicht auf dem neuesten stand. habe denen dann gleich eine bescheinigung mit ausgedruckt.
    brauchte auch keinen abgastest.


  • also ich hab mein 150er , bt021 nicht eintragen lassen. hab beim tüv die freigabe gezeigt und der sagt...alle klar...passt.


    Moin!


    Das freut mich für Dich, dass du die Plakette ohne Eintragung bekommen hast- ABER Dir sollte klar sein, dass Du streng genommen mit einem Moped ohne Betriebserlaubnis unterwegs bist.
    Das wird warscheinlich nie jemanden interessieren - solange Du keinen Unfall mit Personenschaden hast........


    Gruß, Joern


  • Moin!


    Das freut mich für Dich, dass du die Plakette ohne Eintragung bekommen hast- ABER Dir sollte klar sein, dass Du streng genommen mit einem Moped ohne Betriebserlaubnis unterwegs bist.
    Das wird warscheinlich nie jemanden interessieren - solange Du keinen Unfall mit Personenschaden hast........


    Gruß, Joern


    so habe mal meine bescheinigung zur hand genommen und gelesen :-)


    sie beinhaltet ein ABE nummer ( E531 ) , ferner steht unter wichtige hinweise: Eine Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO ist nicht erforderlich! Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkmbinationen an einem fahrzeug im orginalzustand gemäß ABE bzw EG-BE unter Beachtung der ggf genannten Auflagen führt nicht zum erlöschen der Betriebserlaubniss.



    also ich bin fest der meinung das man diese reifen nicht eintragen muss..da es sich hier um eine ABE handelt und diese dinge sind nicht eintragungspflichtig.


    werde mich aber noch mal informieren.


  • [...BlaBlaBla...]


    Lies den Thread nochmal ganz von vorne - RICHTIG - ALLES... dann erübrigt sich Dein Text von ganz alleine...


    Und wenn Du es mir danach immer noch nicht glaubst - geh doch mal zum TÜV und lass den Prüfer nachgucken ob in der von Dir genanten EG-ABE Deines Mopeds genau DIESE Reifengröße nachgetragen ist... Wenn nicht - NIX mehr Betriebserlaubnis...


    Und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und definitiv KEINE ABE - sonst hiesse sie nämlich ABE und nicht Unbedenklichkeitsbescheinigung... *KOPFSCHÜTTEL*....


    SO - und jetzt werde ich dieses Thema ignorieren - hier kommt eh nur noch jeder Zweite mit der selben tollen Idee an... und ich hab keine Lust mehr ständig dasselbe zu schreiben - halts wie Du selber es für richtig hältst...


    Jörn

  • so ich will hier nicht als besserwisser gelten oder so.... wenn jemand fundierte aussagen hat lasse ich mich gerne belehren.


    da mich das thema interssiert , weils mich ja selber betrifft , habe ich mal weiter im internet gestöbert und bin auf folgende seite gestoßen:


    http://www.blogspan.net/presse…gefallt/mitteilung/59171/


    folgender auszug aus dem artikel :


    Denn das Umrüsten z.B. auf Gummis einer anderen Dimension oder eines anderen Herstellers als in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, erfordert das Einhalten gewisser Regularien. Bei anderen Reifendimensionen muss der Nachweis vorliegen, dass sie für das betreffende Kraftrad geeignet sind. Zudem ist es bei Motorrädern * anders als bei Personenkraftwagen * noch zulässig, die Reifenwahl an festgelegte Reifengrößen eines ganz bestimmten Herstellers zu binden.


    Für Motorräder mit Fabrikatsbindung gilt:


    Sowohl bei Umrüstung auf ein anderes Fabrikat gleicher Größe als auch bei Umrüstung auf eine andere Reifengröße muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers vorliegen und mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Ein Änderungsabnahme sowie der Eintrag in die Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.


    Diese Informationen hat das Bundesverkehrsministerium erst im vergangenen Sommer in einem Schreiben an das Kraftfahrt-Bundesamt, den Wirtschaftsverband der Deutschen Kautschukindustrie wdk und uns offiziell bekannt gegeben", betont Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer des Bonner Reifenfachverbandes BRV. "Sie sind somit verbindliche Rechtsgrundlage * auch wenn die Prüforganisationen vor Ort bisweilen noch eine andere Auffassung vertreten und mit Hinweis auf falsche Bereifung zunächst die Plakette verweigern!"


    ich habe desweitern Honda , Bridgestone und das Kraftfahrt-Bundesamt angeschrieben....antworten auf meinen e-mails werde ich hier noch posten


    mfg

  • Also gut... anscheinend glauben hier einige, sie seien die einzigen, die wissen wie Google funktioniert... ein letztes Mal von mir:


    [quote eMail von elljott]
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe ein kleines Problem bei der Hauptuntersuchung meines Motorrades...
    Hierbei handelt es sich um eine Honda CBR1000F SC21, Bj.88. Im vergangenen Sommer habe ich zwei Reifen vom Typ Bridgestone BT021 montieren lassen, vorne 110/70-17, hinten 150/70R17. Im Fahrzeugschein eingetragen ist 140/70-17. Nun bin ich die ganze Zeit mit der von Bridgestone zur Verfügung gestellten Unbedenklichkeitsbescheinigung gefahren, bis mir am 1.4.10 der Leiter der örtlichen TÜV-Prüfstelle mitteilte, die Reifengröße müsse eingetragen werden - da reiche die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht aus.
    Am 07.04. habe ich dann ein ausführliches Gespräch mit dem verantwortlichen Sachverständigen für die Motorrad-Abnahmen geführt und er hat mir bestätigt, dass eine Eintragung der Größe unumgänglich sei.

    In der Unbedenklichkeitsbescheinigung heisst es jedoch: "Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen [Bemerkung: v. 110/70 ZR17 M/C (54W) tl BT021F Sport Touring; h. 150/70 ZR17 M/C (69W) tl BT021R Sport Touring] an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-B unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis gemäß § 19.2 StVZO, da keine Gefährdung zu erwarten ist. Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges im Sinne des §29 (3) StVZO können [...] nicht begründet werden, da die Reifengrößen in der o.g. ABE/EG-BE aufgeführt sind."
    Nun ist bei der Honda CBR1000F SC21 mit der ABE-Nr.513 aber eben keine 150er Größe eingetragen.
    Stimmt nun die Aussage des TÜV-Nord oder reicht die von Bridgestone ausgestellte Bescheinigung tatsächlich aus?
    [/quote]


    [quote eMail von der Zentrale des TÜV Nord]
    Sehr geehrter Herr Bialek,

    Anbei habe ich Ihnen eine entsprechende Info als PDF-Datei angehängt.
    Wie Sie erkennen können reicht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine geänderte, nicht in der Betriebserlaubnis des Motorrads aufgeführte, Reifengrösse nicht aus. Der Sachverständige hat Ihnen eine korrekte Auskunft gegeben.
    Mit freundlichen Grüßen
    [snip Name]
    TÜV NORD Mobilität
    [/quote]


    ...das PDF des Tüv hängt hier dran...


    ...und BITTE..... GENAU lesen!!!

  • so leidiges thema unbedenklichkeitsbescheinigung.


    ich habe mit bt telefoniert , mit dem herrn Goth. er bestätigt mir das der eifen nicht eingetragen werden muss , unabhängig davon ob in der ursprünglichen ABE die reifengröße ein bzw nachgetragen wurde.


    der herr goth sitz mit in dem gremium wo solche entscheidungen mit dem karftfahrtbundesamt entschieden werde.( er hat auch selber die tests mit dem reifen und der sc21 gefahren)


    sollte sich dennoch ein tüvprüfer sich quer stellen , soll dieser entweder bei Herrn Sponagel Tel: 069-7936-117 vom WDK oder gleich im Bundesministerium bei Herrn Hesse Tel: 0228 /300-5339. Der herr Hesse freut sich über jeden Tüvprüfer den er belehren könnte.



    ich habe auch noch ein schreiben bekommen , fals interesse besteht bei mir melden. hier ein auszug aus dem schreiben :


    Rundschreiben TR 25-2008
    an den Arbeitskreis "Motorradreifen"
    an die Kundendienstleiter der Reifenfabriken
    an den Technischen Reifenkreis
    Herstellerfreigaben, Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifenumrüstungen
    bei Motorrädern
    Sehr geehrte Herren,
    zu Ihrer Information senden wir Ihnen das Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr,
    Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 1. Juli 2008 an das Kraftfahrt-
    Bundesamt zum im Betreff genannten Thema. Es bestätigt die Position des wdk zum
    Thema Umrüstung von Motorrädern auf andere Reifenfabrikate und -größen.
    Bei Schwierigkeiten mit Überwachungsorganisationen können Sie dieses Schreiben als
    Argumentationshilfe verwenden.
    Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Wirtschaftsverband
    der deutschen Kautschukindustrie e.V. (wdk)
    Technische Geschäftsführung
    Peter Sponagel
    (ohne Unterschrift, da elektronisch versandt)
    3. Juli 2008
    Sp/Nä
    Tel. 069-7936-117
    Fax 069-7936-175
    p.sponagel@wdk.de
    TR 25-2008 Herstellerfreigaben, Unbedenklichkeitsbescheinigungen
    Wirtschaftsverband
    der deutschen
    Kautschukindustrie e.V.

  • Hmm... könnte ja VIELLEICHT doch noch interessant werden... ;D



    [snip]Bundesministerium bei Herrn Hesse Tel: 0228 /300-5339. Der herr Hesse freut sich über jeden Tüvprüfer den er belehren könnte.


    Ich selber habe mit dem Hesse telefoniert , welcher bestätigt das keine eintragung erforderlich ist!


    Da ich ja notorisch ungläubig bin, habe ich grad versucht den Herrn Hesse telefonisch zu erreichen...
    "Die gewählte Nummer ist nicht vergeben"....
    Schade - die Aussage des WDK ist erstmal uninteressant... dagegen steht die Aussage des TÜV... einzig eine KLARE Aussage vom Ministerium kann hier für Klärung sorgen.



    Hast Du dieses Schreiben des BMVBS? Könntest Du das bitte mal einscannen und entweder hier reinstellen oder mir per Mail schicken? eschmunzelmonster@yahoo.de


    Gruß, Joern

  • hi joern


    e-mail mit dem schreiben ist an dich raus... hab von dem hess leider die alte nummer reincopiert....die sitzen ja nun auch in berlin. kann man unter der info vom ministerium erreichen.


    030 18300 - 3060
    (Bürgertelefon Mo-Fr von 9.00 - 12.00 Uhr)


    mfg michael

  • Habs bekommen - Danke!


    ...scheint mir nach erstem Durchlesen zumindest für mich teilweise in sich widersprüchlich zu sein... aber ich kann heute eh nicht mehr richtig denken... werds ausdrucken und morgen nochmal in Ruhe lesen.... und dann zum TÜV damit... versuchen die Knete wiederzubekommen... mal gucken, was die dazu sagen...


    Parallel werde ich das mal an die Zentrale des TÜV schicken... bin schon tierisch gespannt auf deren Reaktion...


    Gruß, Joern

  • [quote='elljott','http://xxx.raede.de/index.php?thread/&postID=66815#post66815']
    Habs bekommen - Danke!


    ...scheint mir nach erstem Durchlesen zumindest für mich teilweise in sich widersprüchlich zu sein... aber ich kann heute eh nicht mehr richtig denken... werds ausdrucken und morgen nochmal in Ruhe lesen.... und dann zum TÜV damit... versuchen die Knete wiederzubekommen... mal gucken, was die dazu sagen...


    Parallel werde ich das mal an die Zentrale des TÜV schicken... bin schon tierisch gespannt auf deren Reaktion...



    dan drück ich die daumen ob es die kohle wieder gibt.... und bin gespannt auf die reaktion der zentrale.


    ja und um das schreiben zu verstehen musste ein klaren kopf haben :zwinker:

  • Hab grad eine Abwesenheitsnotiz bekommen - der Typ mit dem ich geschrieben hatte, ist bis 21ten im Urlaub...


    Gruß, Joern

  • @Joern


    wie auch im anderen Fred schon beschrieben finde ich die Sache weniger fragwürdig.
    Ich hab zwar ne SC24 aber musste den 180-er NICHT eintragen lassen.


    Zwei TÜV bzw Dekra- Prüfer haben das als völlig i.O. und rechtens erklärt.
    Das Schreiben in dem anderen Fred bestätigt dies doch auch ausführlich.


    Deine Bedenken in Ehren aber wenn hier immer mehr damit TÜV bekommen... ::)



    Ciao Chris