Winterreifenpflicht für Mopeds in Deutschland ?

  • Hallo Leute
    Ich guck auch germanisches Fernsehen.
    Da wurde erzählt das bei euch ab nächster Woche
    Winterreifenpflichtt nicht nur für Dosen sonder auch für Motorräder bestehen soll.
    Frag mich blos wo ihr die Winterreifen bezieht.
    Öffroadpneus werden auf der dicken wohl nicht lang halten >:(
    grüsse Strohschedl

  • Jupp, richtig. Ich hab dazu schon im XT-Forum geschrieben. Für die XT, 1987, ohne Reifenbindung, gibts wenigstens M+S Reifen.


    Achsoja, man muss noch dazu schreiben das die Pflicht Fahrbahnoberflächen abhängig ist. Also Schnee, Schneematsch, Eis, Reifglätte. Mit einem Brenner hab ich bei Schnee seit Jahren niemanden mehr getroffen....


    ich hab die heidenau mal mit link rausgesucht
    http://www.reifenwerk-heidenau….php?point=5&rtyp=17&sv=1


    bei metzler leider nur den prospekt gefunden
    http://www.metzelermoto.de/de_…E_Enduro_Offroad_2009.pdf


    dann noch "motorrad", lol von 2001 (???)
    http://www.motorradonline.de/d…iert-archivversion/129007


    http://www.motorradonline.de/d…iert-archivversion/129005


    http://www.motorradonline.de/d…iert-archivversion/129003


    http://www.motorradonline.de/d…iert-archivversion/129001


    bei conti gibts den tkc80
    http://www.conti-online.com/ge…uro/tkc_80/tkc_80_de.html


    na sowas:
    http://motorang.com/motorrad/winterfahrer_tips.htm#reifen


    oh, schraubbare spikes:
    http://aufspur.de/schraubbare-spikes.html


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    OOOh, und BTW..


    Jaja, die böse Tat des Industrie-Lobbyisten. Dabei hätte die vorher gültige Definition völlig ausgereicht. Schon um die zu überprüfen und gegebenenfalls zu rügen fehlten Personal und Willen. Nicht anders wird das bei der neuen Regelung sein. Wer erwischt wird kriegt dafür dann richtigt einen verbraten. Liegt voll im Trend der unfähigen Gesetzgeber. Immer schön neue Gesetze mit immer höheren Strafen machen, die dann doch Aufgrund der breiten Masse der Ignorierenden kaum einen interessieren. Aber wehe du fällst dann den Bütteln in die Finger, dann gibts die Höchststrafe, aber Hallo. Kann mir nicht helfen, hat irgendwie Entwicklungsland-Niveau. Als hätten die Büttel grade wenn Schnee gefallen ist noch Zeit die Leute zum Spass kontrollmässig zu schikanieren. Die hetzen von Bagatellunfall zu Bagatellunfall, sonst nichts.


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    Ich meine das die Winterreifenpflicht rein gar nichts ändern wird. Weil der eine Teil ist eh zu doof zum fahren, ein anderer Teil zu arm um den Vorschriften zu genügen und noch ein Teil der einfach sagt "wird schon gutgehen". Die Verkehrsysteme sind aufgrund Grüner Blockadepolitik an kritischen Punkten mittlerweile fast immer überlastet. Schon Regen reicht regelmässig, um alles zusammenbrechen zu lassen. Wer es nicht glaubt, der fahre einfach ein paar mal zur Feierabendzeit durchs Ruhrgebiet.


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    Soviel auch zur Diskussion, falls wer Lust hat.

    Einmal editiert, zuletzt von oelschlonz ()

  • ......die spinnen doch :o


    Für motorroller gibt es schon länger "Winterreifen" aber was soll das bringen ? bei Schnee auf 2 Rädern... das hatte ich schon. Da ist der Reifen fast egal.


    Naja amusant ist es schon solche Schildbürgerstreiche zu lesen. ;D

  • gilt doch eh nur dann wenn winterliche Straßenverhältnisse vorliegen ::)


    aber ja korrekt - die Pflicht mit der Schneeflocke auf dem Pneu gilt auch für bikes 8)

  • Guten Morgen miteinander,


    für Den, der´s braucht...


    den TKC 80 von Conti gibts ja denn auch wenigstens in passenden Größen für ne SC 21...aber dann muß wohl das 160Km/h Schild ins Cockpit ;D ;D


    Gruß Stauti

  • Also, ich habe es 1998 mal auf dem Gavia-Pass versucht ein Schneefeld zu überqueren: da war auch mit dem sensibelsten Gashändchen nichts zu machen. Das Hinterteil der Dicken ist nach allen Seiten ausgebrochen. Reifen waren damals Bridgestone BT 56. Wir sind dann über ein Geröllfeld ausgewichen, weil über den Schnee hinweg einfach nichts zu machen war.


    Was soll's die Dicke steht zur Zeit trocken in der Garage und darf sowieso erst wieder im März auf die (öffentliche) Straße (Saisonkennzeichen 03-10). So lange muss die eben die Dose herhalten.


    Gruß an alle Harten, die den Winter durchfahren.


    Tessi


  • Ja, das bringts nicht. Im Winter am besten Krad um 100kg. Die XT mit der ich derzeit fahre ist (mir) fast schon zu schwer für richtig glatte Strassen. Doch bei uns ist ja meist alles frei und weil ich schon recht krank bin, brauch ich (derzeit, allzeit, wer weiß...) auch nicht mehr los zur Arbeit.

    • Offizieller Beitrag

    So Leute, hier einmal eine kleine Zusammenfassung:





    Winterreifenpflicht - § 2 Abs. 3a StVO:


    Gültig ab 04.12.2010 (BGBl. I S 1737, ausgegeben: 03.12.2010):




    § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge


    (3a) Bei


    Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte


    darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).


    Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind.


    Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S Reifen verfügbar sind.


    …………………………………………………………………………………….




    Zu dem Gesetzestext ist folgendes anzumerken:



    ….…..darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)…….



    Die erwähnte „Richtlinie 92/23/EWG“ bezieht sich auf Kraftfahrzeuge und deren Reifen, die in der Rili 70/156, oder der Nachfolge Rili 2007/46/EG genannt sind.



    Definitionen „Reifen“ und „Fahrzeuge“, gem. Rili 92/23 EWG:


    Im Sinne dieser Richtlinie
    — sind „Reifen“ neue Original- oder Ersatzluftreifen, einschließlich
    Winterreifen mit Löchern zur Aufnahme von Spikes, die zur
    Ausrüstung von Fahrzeugen im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG
    bestimmt sind. Diese Begriffsbestimmung schließt Winterreifen mit
    Spikes nicht mit ein;
    — sind „Fahrzeuge“ alle Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie 70/156/
    EWG des Rates;




    Die Rili 70/156 und auch die Rili 2007/46/EG beziehen sich ausschließlich auf Fahrzeuge (Pkw, kleinere Lkw, u.s.w und nicht auf Fahrzeugtypen der Klasse L3e (Krafträder)!




    Die Definition der sog. M+S-Reifen findet sich in dem, im Gesetz angegebenen:
    Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG:


    2.2. „M + S-Reifen“ Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die
    Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem
    oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten
    als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist
    im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen
    gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume
    getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist;



    Um es auf den Punkt zu bringen:


    Gefordert wird, dass der verwendete Reifen die gleichen Vorraussetzungen erfüllt wie die Pkw-Reifen gem. der o.a. Definition. In diesem Anhang II, der Definition zu der Frage „was ist denn nun eigentlich ein Winterreifen oder M + S Reifen?“, steht aber nichts von


    - der Kennzeichnung M+S
    - der Kennzeichnung mit einen Schneekristall
    - der Definition was ein sog. „normaler“ Reifen ist
    - einer bestimmten Gummimischung für winterliche Temperaturen
    - Profiltiefe
    - groben Profilblöcken


    Dies sind alles Forderungen und Interpretationen unserer Presse, Automobilverbände und Industrie. Das ganze Gerede in der letzten Zeit über die sog. „Winterreifenpflicht“ ist so gesehen eigentlich eine Farce. Es dürfte nach wie vor eine Auslegungssache der jeweiligen Gerichte sein. Bei einer Anzeige würde ich auf Grund des Gesetzestextes jedenfalls streiten …. und hätte sicher keine schlechten Aussichten zu gewinnen.


    Das es jedenfalls sinnvoll ist im Winter mit geeigneter Bereifung unterwegs zu sein dürfte ja jedem klar sein, aber die sog. Neuen Vorschriften entbehren in der Form jeglicher Grundlage für Straßenmotorräder Endurobereifung mit M + S – Symbol zu fordern.


    PS:


    Ach noch was: Der Grund warum in den Medien immer von der Kennzeichnung "M+S" ind dem "Schneekristall" gesprochen wird liegt wahrscheinlich daran, weil man mit der Kennzeichnung mit Sicherheit einen Reifen hat der den Anforderungen entspricht. Es sagt aber nichts darüber aus, daß nicht auch andere Reifen die Erfordernisse des o.a. Gesetzestext erfüllen.

  • :o danke nobbe...... :) :)


    jetzt wissed ma bscheid


    ...für´s moppedle isses wurschd


    ...un beim dösle blickt au koiner dorsch


    8)


    ps. mault eigentlich der tüv, wenn ich meine dose mit sommerreifen - im winter - bei freien strassen vorfahre ?

  • Hallo!


    Ich finde die ganze Diskussion ob Winterreifen oder nicht auf der Dicken für völlig überflüssig, da sie im Winter sowieso warm und trocken stehen sollte.


    Lg Birgit


  • Warum? .... im Winter gibt es auch schöne Tage an denen die Dicke ausgelüftet werden kann ;D ;D


    Hallo Nobbe!


    Es freut mich für dich, dass du die Möglichkeit hast, deine Dicke gelegentlich im Winter zu lüften, aber hier in der wunderschönen Alpenrebuplik gibt es noch richtig viel Schnee und da stellt sich die Frage nicht.


    Selbst wenn es im Winter so schöne Tage gibt, dass man die Dicke rausholen könnte, würde dann natürlich auch die Straße frei sein, also braucht man doch keine Winterreifen. Denn es wird keiner mit der Dicken auf absoluter Schneefahrbahn fahren :).


    PS: Was man bei uns im Ösiland so mitbekommt, schaut es heuer bei euch in Deutschland auch nicht so gut aus ;D

  • Stimmt, aber es gibt ja auch noch andere Motorräder und es gibt Leute, die nicht auf eine Dose ausweichen können usw. Also ich habe hier in den letzten Tagen KEIN Zweirad gesehen.
    Ich kann mich aber daran erinnern, mit 15 die Ersatzwäscheleine meiner Mutter um den Hinterreifen meines Hercules-Mofa gewickelt zu haben, damit ich zu meiner damals 5 km entfernt wohnenden Freundin fahren konnte. Mama-Taxi war 1975 noch nicht so geläufig. ;)

    • Offizieller Beitrag

    @purzelig72


    ...ach ja, es gibt immer mal schöne Tage - ich hab' auch schon im Dezember eine Vorarlbergrundfahrt gemacht .... sch...kalt war das! ;D ;)


    Ist aber schon richtig, das Salz tut unserer Dicken nicht gut - da steht der Pflegeaufwand danach nicht so im richtigen Verhältnis zum Fahrspaß ....



    Carlos


    Ich seh jeden Tag einen bei mir im Geschäft. So lange ich denken kann kommt der bei jedem Wetter mit dem Mopped die 35 km über die Berge!

  • Carlos


    Ich seh jeden Tag einen bei mir im Geschäft. So lange ich denken kann kommt der bei jedem Wetter mit dem Mopped die 35 km über die Berge!


    Reschpeckt!


    Gehört das Auftauen dann zur Arbeitszeit oder muss er früher da sein? ??? ;D

  • Leute,Leute, da saut es weiße Flocken wie wild von oben, die Straßen in Berlin-Mitte sind kompl. verschneit und die armen verrückten Pizzalieferanten fahren mit ihren Rollers umher!!!!
    Dass nenne ich VERANTWORTUNGSLOS!!!


    Einmal zuviel am Gas und die Pizza liegt bei deiner Dose im Kühler...
    Übrigens: es heißt doch bei Schnee Eis...


    Da fährt doch eh keiner von uns mit der Dicken, weil wir unsere Moppeds doch hegen und pflegen!!!
    Und Streusalz mag das Möppel eh nicht!!!


    Wenn es Schnee- und Eisfreie Dezembertage gibt dann läuft die Dicke auch ohne M&S...
    Ganz legal...


    Gruß Schicco aus der Nacht

    • Offizieller Beitrag


    Günter, die Argumentation des Vereins ist falsch ... nicht richtig durchdacht. Es wird im Gesetz ja nur verlangt, daß die Reifen "die beschriebenen Eigenschaften" erfüllen. Nicht gefordert wird, daß es für Motorräder (Pkw-)Reifen für Fahrzeuge gem. 70/156 sein müssen (Anmerkung: die RiLi 70/156 gibt es schon seit 2009 nicht mehr)! Die Eigenschaften sind in dem Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG beschrieben.

  • Hallo zusammen! Möchte auch zur völligen Verwirrung beitragen. ??? ::) ;)
    Ich habe die Argumentation von NOBBE mal zum Anlaß genommen, hier in RLP auch mal rundgefragt (das Innenministerium RLP tat kund, dass das wohl in Deutschland höchst unterschiedlich angesehen wird) und nach einigen emails folgende Antwort vom Bundesverkehrsministerium erhalten:


    Text Anfang:


    Betreff: Antw: Winterreifenpflicht für Motorräder
    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    zu der von Ihnen angesprochenen Problematik Folgendes:


    § 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:


    "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."


    Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht, bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für alle Kraftfahrzeuge.


    Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (§ 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Motorräder.


    Der Verordnungsgeber hat bei der Formulierung der Vorschrift lediglich auf eine internationale Begriffsbestimmung für M+S-Reifen zurückgegriffen und diese für eine bestimmte nationale Regelung für anwendbar erklärt. Dass dabei die in Bezug genommene Richtlinie 92/23/EWG nach ihrem Anwendungsbereich nicht für Motorräder gilt, ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Begriffsbestimmung für M+S-Reifen in der Richtlinie 97/24/EWG für Motorräder nahezu wortgleich ist, unschädlich.


    Folglich gilt die Vorschrift auch für Motorräder. Motorräder dürfen demnach bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen fahren, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.


    Verfügen Motorräder nicht über solche Reifen dürfen sie bei den genannten Wetterverhältnissen nicht fahren, da ansonsten eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist. Nichts anders gilt für Pkw, Lkw und Busse. Im Übrigen wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Teilnahme am Straßenverkehr bei den genannten Wetterverhältnissen mit Motorrädern unabhängig von der Wahl der Reifen besonders gefährlich ist. Es wird daher davon abgeraten, auch wenn Motorräder mit M+S-Reifen ausgerüstet sind, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zu fahren.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag


    Text Ende:


    Alles klar??? ;D ;D ;D

  • Der gesunde Menschen verstand sagt mir ja schon 240 kg nicht auf Glatteis zu bewegen und werde meinen Youngtimer auch nicht der Gefahr aussetzen zerlegt zu werden.


    Aber einfach ein Gesetz auszusprechen ohne überm Tellerrand zu schauen ist mahl wieder einfach nur typisch.

    • Offizieller Beitrag

    [size=11pt]....dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.[/size]


    Schau Carlos ... und das ist ja genau der Knackpunkt um den zu definieren sich jeder drückt!
    Fakt ist doch, daß der Definition nach jeder Reifen der diese Anforderungen erfüllt, als geeigneter Reifen (Winterreifen) anzusehen ist.
    Erst wird immer mit der M&S-Kennzeichnung rumgemacht und letztendlich dann doch auf die Definition nach der EG-VO verwiesen.
    Es steht in keinem Gesetz und in keiner Verordnung das ein Winterreifen nur dann ein zugelassener Winterreifen im Sinne des Gesetzes ist wenn er ein Schneekristall oder eine M&S-Kennzeichnung trägt. Im umgekehrten Sinn wird aber gesagt, daß der Benutzer davon ausgehen kann, daß wenn ein Reifen so eine Kennzeichnung trägt, daß er dann mit Sicherheit diese Kriterien erfüllt. (M & S Reifen ist übrigens keine "internationale" Bezeichnung - da irrt der Sachbearbeiter beim BMV).


    Jetzt machen wir den Wirrwarr noch komplett. Ich habe hier eine Schulungsunterlage und Ausarbeitung der Akademie der Polizei in BW, die genau das Gegenteil von dem sagt was in Deinem BMV-Schreiben steht.


    :o ::) :o :-\


    Was machen wir jetzt??? ???


    Ich würde vorschlagen, daß man sich an den gedruckten Gesetzestext hält und im Falle eines Falles anfängt zu streiten und dann ggfls. im Verbotsirrtum gehandelt hat.

  • Wie schon gesagt, jeder hat da seine eigene Auslegung. Wer viel fragt, bekommt viele (unterschiedliche) Antworten. That's life sagt der Lateiner immer. Ist so ähnlich wie das Sonntagsfahrverbot an Feiertagen, die eben nicht überall in D Feiertage sind. OK, deutsche Speditionen werden schon wissen, in welchem Bundesland der Zielort liegt. Bei Ausländern ist das schon eher verständlich, dass die nicht wissen, wo z.B. Hessen aufhört und RLP beginnt. Es gibt ja nicht überall solche Hinweistafeln. Da kommt man ganz groß raus, wenn man sich an die hessische Landesgrenze stellen würde und dort Lkw über 7,5 t kontrolliert, wenn hier Feiertag ist und da nicht. ::) :-X