Hallo aus Spanien. Ich brauche Hilfe

  • Hallo. Mein Name ist Carlos. Verzeihen Sie meine Deutsch, aber nicht Ihre Sprache, und ich bin mit einem Online-Übersetzer. Ich bin ein Mitglied von Spanien CBR1000F Forum. Oft gelesen Ihr Forum, mit dem Google-Übersetzer. Und jetzt brauche ich Ihre Hilfe:


    Ich habe ein Leck 4 in 1 Devil, und ich weiß nicht genehmigen Prüftechnik. h brauche ein paar Dokument (das ist) auf dem System oder einer anderen Marke Devil, die konzipiert, dass dieses Modell der Fahrrad demonstrieren. Mein Fahrrad ist ein CBR 1000F SC24. Wenn jemand könnte mir eine Art von Dokument, das eine Flucht betrifft mit einer CBR 1000F Teufel, wäre ich für immer dankbar. Grüße an alle. Und dank.


    meine E-Mail ist: carlos_lopez_brihuega@hotmail.com

  • Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich benutze keine Genehmigung. Die ABE auch. Aber ich brauche ein Dokument, das beweist es. Devil Mein Modell hat keine Referenzen oder etwas zum Zwecke der Identifizierung aufgenommen. Also verwende ich ein Dokument aus jeder Flucht Teufel. Vielen Dank!

  • Könnte Caro bzw DaD sich einklinken
    die sind dem Spanischen etwas mächtiger als der Übersetzer


    Ich glaub auch das er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung braucht
    grüsse Strohschedl

  • Hola Charly.


    Por favor mandame una PM ( Mensaje personal ).
    Voy a intentar preguntar un especialista en nuestro Foro esplicando tu problema en aleman y contestarte.


    But another Chance ... If you want : Give us the Question in English. Most of us can handle it !


    Saludos


    D-A-D

  • Und schon ist sie da ... die PM .:


    Ich fass mal zusammen :


    Charly hat eine SC 24 von 91 . Montiert ist eine Devil 4 - 1
    Beim ITV ( Inspection Technica de Vehiculos ) ist er mit dem Auspuff nicht durchgekommen.
    Der Ingeniero braucht eine Homologationserklärung oder ein Dokument aus dem hervorgeht das die Devil für die CBR zugelassen ist.


    Gestern hat Chris ihm wohl zwei Typen Dokumente geschickt.
    Nachsten Freitag ist - Nachprüfungstermin - beim ITV . Charly hofft das er eine Abnahme bekommt.


    Für weitergehende Dokumente wäre er dankbar


    Charly bedankt sich und meint : Ihr seid formidables.


    Gruss


    D-A-D

  • Watt sind wir ??? ??? ??? ok, glaub ich auch. ;)
    Aber auch wenn er das richtige Dokument hat und der Spanische Blaukittel der deutschen Amtssprache mächtig ist nenne ich es Glück.


    Oder ist das geschriebene egal in welcher Sprache oder welches Land??


  • Watt sind wir ??? ??? ??? ok, glaub ich auch. ;)
    Aber auch wenn er das richtige Dokument hat und der Spanische Blaukittel der deutschen Amtssprache mächtig ist nenne ich es Glück.


    Oder ist das geschriebene egal in welcher Sprache oder welches Land??


    Die ECE- und EG-Typzulassungs-Systeme basieren auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Alle Signatarstaaten des ECE-Abkommens von 1958, das als Grundlage der ECE-Regeln dient, sind ermächtigt, ein Fahrzeug bzw. ein Teil zuzulassen.[1] Alle weiteren Signatarstaaten – so sie die jeweilige Regel anerkannt haben – sind verpflichtet, die gewährte Zulassung ebenfalls anzuerkennen. Eine Frontleuchte, die beispielsweise von der Zulassungsbehörde Italiens bewilligt und mit E3 gekennzeichnet wurde, kann legal überall in Europa und in allen anderen Ländern eingesetzt werden, die die ECE-Regelungen für Frontleuchten anerkennen. Nationale Zulassungen sind in diesem Fall nicht mehr notwendig. Dies ist in Deutschland durch §21a StVZO[2] geregelt.


    Während sich das EG-System auf Europa beschränkt, sieht das ECE-Regelwerk seit 1997 vor, dass auch nicht-europäische Länder dem Abkommen beitreten können. Obwohl nur eine beschränkte Anzahl von Staaten dem Abkommen von 1958 beigetreten sind (aktuelle Aufstellung siehe unter ECE-Regelungen), werden Fahrzeuge und Teile, die nach den ECE-Regelungen gefertigt sind, in den meisten Ländern der Welt gewöhnlich ohne Änderung zugelassen. In diesen Fällen sind oft zusätzliche nationale Zulassungen notwendig, da die ECE-Typzulassung an sich in diesen Ländern nicht anerkannt wird, obwohl sich die nationalen Standards weitgehend an den ECE-Regelungen orientieren. Dies ist zum Beispiel in Indien und China der Fall. Die chinesische CCC-Zulassung ist in großen Teilen ein Spiegelbild der ECE, muss aber separat erlangt werden. Die gravierendste Ausnahme sind die Vereinigten Staaten von Amerika, die keine ECE-Regelung anerkennen und ein völlig anderes System der Fahrzeug- und Teilezulassung (Federal Motor Vehicle Safety Standards / FMVSS) verfolgen. Es ist derzeit nicht möglich, ein Fahrzeug zu bauen, das sowohl dem ECE- und dem FMVSS-Standard genügt. Viele Hersteller fertigen Fahrzeuge in drei Grundversionen: Linkslenker, Rechtslenker und US-Ausführung.


    Ist nur ein Auszug aber ich hoffe das beantwortet deine Frage.


    Kurvige Grüße aus dem schönen Sauerland