Nummernvergabe bei den neuen Kennzeichen

  • Da war ich eben auf den Verkehrsamt und wollte eine von mir reservierte Nummer der Art XX-XX 1 auf ein anderes Krad mitnehmen. Auskunft dort: Man könne nur noch XX-XX 11 (Also 2 Buchstaben und 2 Zahlen vergeben) auf den neuen Kennzeichen vergeben.


    Ist das schon wem aufgefallen oder hab ich den Fred dazu übersehen?

  • nun, hat mir letztens einer erzählt:


    für die neuen - kleinen - kennzeichen kamen zweifel auf, ob auch 2 zahlen drauf passen. wurde nachgewiesen. in einer beamtenstube wurde dann aus: "geht auch mit zwei zahlen" ein: "geht nur mit zwei zahlen"


    ;D ;D ;D ;D ;D

  • Die Aussage mit zwei Buchstaben UND zwei Zahlen ist, mit Verlaub, Blödsinn!!
    Du kannst ganz normal Kennzeichen reservieren und dann zulassen!
    Mit der neuen Verordnung bzw. dem vorgezogenen Beschluss des Bundesrates wurde lediglich darauf hingewiesen,
    dass die Vergabepraxis einiger Verkehrsämter, kurze Kennzeichenkombies für Motorrader vorzuhalten, vorher schon jeder Rechtsgrundlage
    entbehrte und nun beliebige Kombinationen aus einem oder zwei Buchstaben und einer bis zu drei Ziffern auf die neuen kleinen Kennzeichen passen!
    Ausserdem gibt es die Grössenbeschränkung von 180 bis 220 mm Breite.


    Kann man hier nachlesen!!


    [url=http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Drucksachen/2011/0001-0100/29-11_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/29-11%28B%29.pdf]Originaltext des Beschlusses[/url]


    Und da steht nix von nur noch zwei Buchstaben und nur noch zwei Zahlen!


    Also zum Verkehrsamt, den Beschluss vorlegen und den belehrenden Zeigefinger heben. :P

  • nach dem alten lehrspruch, immer einen § vorher und nachher zu lesen, steht da aber auch


    Zitat

    Auf Grund der Ausgestaltung der neuen Kraftradkennzeichen können unter
    Berücksichtigung des Mindestmaßes von 180 mm in der Breite alle gängigen
    vierstelligen Erkennungsnummern zugeteilt werden. Die Vorhaltung zwei- und
    dreistelliger Erkennungsnummern ist daher nur noch für Fahrzeuge notwendig,
    bei denen auf Grund von bauarttechnischen Merkmalen die Anbringung eines
    anderen, längeren Kennzeichens nicht möglich ist.


    was bedeutet, dass die kurzen nummern nur für ami´s und historischen fzg zurückgehalten werden. vergibt man die kurzen an moppeds, fehlen sie irgendwann für diese fzg. und darauf beziehen sich die stvä, wenn sie den motorrädern keine kurzen kennzeichen mehr geben.


    ausserdem... mein terrorkrümel hat so ein 18er schildchen, dass sieht ziemlich besch.... eiden aus, wenn da so viel weiße fläche ist!

  • Uninteressant, wenn jeder bei der Zulassungsstelle "sein" Kennzeichen reservieren kann, sofern es überhaupt zur Reservierung zur Verfügung steht.
    Bei Fahrzeugen, bei denen bauartbedingt keine langen Kombies möglich sind, ist entweder ein Umbau zumutbar und wenn das nicht so ist, dann bedarf es einer Sondergenehmigung der Bezirksregierung für z. B. 80er Kennzeichen bei den Amis, die so rumkurven.


    Lies mal genau nach: Die Praxis der Vergabe kurzer Erkennungsnummern entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Das war bisher so (also kann sich jeder glücklich schätzen, der ein kruzes Kennzeichen hat) und das ändert sich auch nicht.
    Die Begründung ist ausserdem eine Kann-Regelung. Schlimmstenfalls eine Soll-Regelung (soll heissen, kurze Kennzeichen sollen dann für die oben genannten Sonderformen reserviert werden), aber garantiert keine Muß-Regelung.
    Warum nicht?
    Weil das reichlich Anlass zu Beschwerden und Verfahren bieten würde.
    Darauf lässt sich der Gesetzgeber nicht ein...

  • war heute auch meine neuen Täfelchen bekleben lassen. Die nette Dame in der Zulassungststelle meinte auch, ich kann froh sein, daß ich noch kleine (LDS-X XX) habe, die haben Bestandsschutz. Neue Zulassungen bekommen prinzipiell 2 Buchstaben und 2 oder 3 Zahlen :o
    Ich habe also am Auto künftig ein Moppedkennzeichen (LDS-XX XX) ;D


    Ich habe keinen blassen Schimmer, was der Schwachfug soll..... Das KZ LDS-I 67, auf das ich schon seit gut 4 Jahren spekuliere, werde ich nie wieder zugelassen bekommen, sollte sich der hartnäckige jetzige Nutzer mal zur Freigabe entschließen :-\

  • Und wer wen kennt der jemand kennt der im SVA sitzt bekommt auch weiterhin kleine Kennzeichen. Wer es nicht glaubt, kann ja mal drauf hinweisen das MA des Amtes Nummernschilder mit einem Buchstaben und der Zahl 1 haben.
    Eventuell reagiert ja der zuständige Landrat ;)

  • Genau das werden weiterhin die Probleme sein!
    Es gibt einfach zu wenige kurze Kennzeichen und die werden von den MA auch noch für persönliche Zwecke gebunkert.
    Insofern sind Harrys und meine Einwürfe leider müßig...
    Der Sumpf ist halt tief....seeeehr tief...

    • Offizieller Beitrag

    Die Rechtslage ist doch eigentlich klar:



    Anlage 2 (zu § 8 Absatz 1 Satz 4 FZV)
    Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen
    Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die durch Artikel 15 u. 17 des Gesetzes vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 898) geändert worden ist
    1. Zuteilung von Buchstaben
    Mit Ausnahme der Umlaute Ä, Ö und Ü können alle übrigen Buchstaben des Alphabets jeweils entweder allein oder als Kombination von zwei Buchstaben in
    der Erkennungsnummer zugeteilt werden.


    2. Einteilung der Erkennungsnummern; Zuteilung kurzer Erkennungsnummern



    a) A 1 - A 999 bis Z 1 - Z 999


    b) AA 1 - AA 99 bis ZZ 1 - ZZ 99


    c) AA 100 - AA 999 bis ZZ 100 - ZZ 999


    d)



    A 1000 - A 9999 bis Z 1000 - Z 9999


    e) AA 1000 - AA 9999 bis ZZ 1000 - ZZ 9999.



    Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.



    Alle abweichenden, auch die Gefälligkeitskennzeichen mancher Mitarbeiter der Straßenverkehrsämter, sind nun mal eben nicht zulässig und werden bei Kontrollen sicher auch beanstandet. Hierbei bekommt auch der nette Mitarbeiter eine auf's Dach! ;)



    D.h. also, die Vergabe von AA1 oder A1, A 11, u.s.w ist soweit klar geregelt. Motorräder fallen nicht unter die Regelung. Über die Geeignetheit der längeren Erkennungsnummer kann man allenfalls bei Trial/Wettbewerbsenduros diskutieren.

  • Hi,


    hab ein neues Kennzeichen.
    Leider somit auch neue Kombinationen nehmen MÜSSEN.
    Alte waren zwei Buchstaben und eine Zahl.
    Dies geht nicht mehr!


    Warum?
    Da diese (so stand es in "Motorrad") nur für Ami Fahrzeuge oder Oldtimer reserviert wurden.


    Es gab keinen Weg für ein Kennzeichen mit nur einer Zahl bzw einem Buchstaben!



    Ciao Chris

  • Zitat

    Alle abweichenden, auch die Gefälligkeitskennzeichen mancher Mitarbeiter der Straßenverkehrsämter, sind nun mal eben nicht zulässig und werden bei Kontrollen sicher auch beanstandet. Hierbei bekommt auch der nette Mitarbeiter eine auf's Dach! Zwinkernd


    Naja, das glaube ich eher weniger...
    Erstens ist mir das in reichlich Kontrollen noch nie passiert und zweitens hackt eine Krähe der anderen doch kein Auge aus...
    Dann müssten die sich ja alle nur noch mit sich selbst beschäftigen - wobei - hätten die weniger Zeit für Kontrollen... ;D

    • Offizieller Beitrag


    Naja, das glaube ich eher weniger...
    Erstens ist mir das in reichlich Kontrollen noch nie passiert und zweitens hackt eine Krähe der anderen doch kein Auge aus...
    Dann müssten die sich ja alle nur noch mit sich selbst beschäftigen - wobei - hätten die weniger Zeit für Kontrollen... ;D


    Glaub' mir Josh, da bist Du auf dem falschen Dampfer ...... es mag vielleicht geringe regionale Unterschiede geben und der unterschiedliche Kenntnisstand des Kontrollierenden macht da sicher auch noch was aus ....... vielleicht hast Du bisher aebr auch nur Glück gehabt. ;D


    Fakt ist aber, daß sich damit Alle Ärger einhandeln können.

  • Kinder
    Wist ihr eigentlich wie Wurst das ist was auf dem "Nummerntaferl" drauf steht.
    Wichtig ist nur das es "schlecht" leserlich ist.
    grüsse Strohschedl

  • So ist das also. Da sind die vom Amt also nur nett gewesen, weil sie mir ein XX-XX 1 gegeben hatten. Auch gut! Die neue Nummer ist kleiner und sieht besser aus wie das alte Kennzeichen. Wer noch eine kurze Kombination hat, der kann sie auch behalten bis er das Krad wechselt.