Marder lebend fangen und woanders aussetzen.

  • Moin,
    weiß jemand von Euch, wie das mit dem Schutz der Marder aussieht? Eins der Viecher hat mein
    Kabel fuer die Bremsflüssigkeitskontrolle an der Dose duchgeknabbert. Ich will das Biest jetzt kriegen,
    also nicht erschiessen, sondern lebend fangen und weit weg woanders aussetzen. Es treiben sich
    sogar zwei hier bei mir rum. Jetzt wollte ich mir so eine Marderfalle kaufen und an die Sache rangehen,
    aber darf ich das so einfach?


    +++ Michel +++

  • Jo,
    ein paar warme selbsterlegte Handschuhe sind schon was feines! :zwinker:


    Hab noch ein wenig gesucht: von Mitte Oktober bis Ende Februar
    darf der in NRW gejagt werden. Wobei ich den ja nur umsiedeln will.

  • Ja dann mußt du ihn halt fangen und im nächstgelegenen Wald wieder auslassen. ;)
    So ein Vieh hat mir vor Jahren mal meine Zündkabel durchgebissen. >:(


    lg.
    Birndi

  • Nicht fragen. Einfach fangen und umsiedeln. ;D
    Aber vorsicht!!!! Die Dinger beißen wie doof. (und riechen tun sie auch nicht besonders gut) ;D

  • Mein Nachbar hatte Marder im Haus. Fallrohre mit Natodraht umwickelt, Bäume ums Haus rum gefällt (die springen vom Baum bis zu drei Meter auf's Dach und wieder zurück, hab ich selbst gesehen). Auf dem Dach haben die einfach die Ziegel hochgedrückt und schon waren sie in der Hütte. Dann kam Schwanenvater Nies (in Hamburg eine Legende und auch auf Marder spezialisiert). Zunächst musst Du sehen was die fressen, um sie überhaupt in die Lebendfalle zu bekommen. Das sollen echte Individualisten sein, der eine steht auf Forelle, der nächste auf Beef - kein Scherz. Solltest Du tatsächlich einer der seltenen Glückspilze sein, der einen Marder in eine Lebendfalle bekommt, musst Du mindestens 50km weit fahren und möglichst einen Fluss dazwischen haben, Marder sollen sehr standorttreu sein.


    Übrigens haben sie ihm auch die Zündkabel von seinem Peugeot weggefressen - wollten wohl mal französisch essen gehen. Da hat er sich so einen Hochfrequenzpiepser eingebaut und schon war Ruhe. Allerdings hat er seinen Hund anschließend auch nicht mehr ins Auto bekommen. In so einem Fall solltest Du Dir einen Schalter dazwischen setzen - sein Piepser hing direkt an der Batterie.

  • Hi


    Ich sag mal einfach nur, wie die Rechtslage dazu aussieht (was Du dann draus machst, ist mir egal)...
    Da es sich zum einen um ein Wirbeltier und zum anderen um jagdbares Wild handelt, darfst Du
    1.) dem Marder nicht ohne Grund töten öder leiden lassen (Tierschutzgesetz)
    2.) es weder innerhalb noch ausserhalb seiner Jagdzeit jagen, es sei denn, Du hast einen Jagdschein und bist der Jagdausübungsberechtigte bei Dir!
    ansonsten ist es schlichtweg Wilderei!


    Ob es jemanden interessiert oder nicht, so ist es leider.


    So und jetzt die Praxis...mit einer ordentlichen Lebendfalle geht das sehr gut. Oft kann man sich die auch bei dem zuständigen Jäger ausleihen. Die sind dann aber wirklich einen Meter lang und sonst so ca. 25x25cm.
    Richtig ist, dass die Viecher Feinschmecker sind. Obwohl die Kabel voll lieben, wirst Du mit einem MeterEnde 5x1,5² in der Lebendfalle als Köder nix ;D ;D ;D
    Der ideale Aufstellort ist, wenn Du das Problem auf dem Dach hast, der Kniestock (wenn Du rankommst) Einfach in der Nähe der Marderkacke aufstellen (die findest Du schon).


    Wir haben sehr gute mit einem einfachen, ungekochten, Hühnerei gemacht.
    Die Falle solltest Du regelmäßig kontrollieren.
    Wenn Du dann einen gefangen hast, Jutesack vor die Falle stülpen, Klappe öffnen und den Marder reinschütteln.
    Und dann ganz ganz ganz weit aussetzen und dabei ordentlich aus dem Sack schleudern. Aber vorsicht, nicht über einen harten Fussboden (Beton) Der Marder nimmt dabei sehr schnell Schaden ;) ;) ;D


    Olli

  • Zitat

    Einfach in der Nähe der Marderkacke aufstellen


    Ich stell doch keine Marderfalle auf mein Autodach... ;D >:( Zum Dank für die Zündkabel schleppen sie die noch Joghurtbecher in den Motorraum, benutzen die Windschutzscheibe als Rutschbahn ( aber erst durch den Dreck latschen) um dir dann zum Schluß aufs Dach zu scheissen....
    Man kann mit den Viechern alles machen.....nur net erwischen lassen.. ;D

  • Also. ich hab hier unten auch nen Marder, der mir mein Golf Cabrio in Einzelteilen nachts klaut.
    Unglaublich, was der so alles mitnimmt.
    Also, meine letzte erfolglose Fangmethode war so:


    Hab ne Lebendfalle gestellt, in die Mitte, auf den Auslöser ein rohes, angepicktes Ei gelegt, und gewartet.
    Dann, die nächsten Tage hab ich dann unsere eigene Hauskatze befreit, das nächste mal nen Igel, also so ein Marder hat viele Komplizen.
    Na ja, irgendwann hab ich es dann aufgegeben, denn meine Katze war irgendwie verstört >:( >:(.
    Im Moment hab ich Ruhe, ich glaub, der Typ macht Winterpause, oder der Motorraum meines Golf`s ist leer ;D ;D ;D.


    Auf jeden Fall ist es gar nicht so einfach, so ein Biest zu fangen.
    Viel Erfolg.


    Gruß Erwin

  • zum Glück mochten die Marder in unserer Gegend meinen Drachen bisher nicht 8)
    Aber wenn erst mal einer drin war im Auto, kommt der nächste ganz schnell hinterher. Ist wie bei den Hunden, Reviermarkierung :o , nur in der Hardcorevariante :o

  • Frag mal beim Jagdverband in Bad Godesberg/Bonn nach. Die stellen in der Regel Lebendfallen.
    Aber wie oben schon geschrieben. Aussetzen mit mindestens 50 km Abstand. Ein Fluß dazwischen dürfte ja bei dir nicht schwerfallen ;)

  • ;D ;D wenn du das vieh dann hast , bring es am besten in die gegend
    wo carlos wohnt....... ;D ;D das dürfte dann weit genug von dir sein

  • Hier mal einen Auszug eines Haustierforums.
    Autor unbekannt



    Kauf dir bei Frankonia oder Westfalia eine sogenannte Lebendfalle. Die Dinger haben zwei Öffnungen und in der Mitte einen Auslösemechanismus. Tier will das Essen in der Mitte, löst aus, Klappen zu, Tier gefangen.


    Wenn der Marder sich bereits bei euch auf dem Dachboden ist, helfen die ganzen Tips wie Hundehaare usw. (wie bei Autos) nichts. Das Tier zu fangen ist die einzige Möglichkeit (oder sich mit einer Waffe auf die Lauer legen...).


    Kurz zu unserem Feind:
    Steinmarder = Martes fiona : dieser ist ein Siedlungsfolger, d.h. man trifft in auch in Siedlungen, Einzelgänger, bewegt sich in Sprüngen (Marderspuren erkennt man daran, daß sie mit allen Pfoten an einer Stelle zu einer anderen hüpfen) Lebensdauer 10 bis 12 Jahre, Nachtaktiv, gräbt und schwimmt so gut wie nie (Haus auf eine Insel bauen ist also für die Zukunft eine gute Idee)


    Zum Fangen des Marders:
    Du mußt die Schonzeit beachten. Fangen darfst Du den Marder nur in der Zeit vom 16.10 bis zum 28.02. (allerdings wird wohl kaum jemand von der Jagdaufsicht auf deinem Dachboden vorbeischauen...)


    Der Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht (§ 2 BjagdG). Ihn zu fangen ist Jagdausübung (§ 1 Abs. 4 BjagdG). Wer die Jagd ausüben will benötigt einen Jagdschein (§ 15 Abs. 1 BJagdG).


    In befriedeten Bezirken (Haus, Hof) ruht die Jagd. Die Behörde kann dem Eigentümer/Nutzungsberechtigten eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Übt der Eigentümer dort die Jagd ohne Genehmigung aus, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.


    Außerhalb befriedeter Bezirke darf ausschließlich der Jagdausübungsberechtigte die Jagd ausüben. Auch Straßen, Plätze usw. gehören gem. § 8 Abs. 1 BJagdG dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk an, auch wenn dort u.U. gem. § 20 Abs. 1 die Jagd nicht ausgeübt werden darf. Wer dort ohne Erlaubnis des Jagdausübungsgebrechtigten Marder fängt, macht sich als Wilderer gem. § 192 StGB strafbar. Das gleiche gilt, wenn man ohne Erlaubnis des Grundeigentümers in befriedeten Bezirken oder auf jagdbezirksfreien Flächen die Jagd ausübt.


    Nur eine kleine Anregeung, sich vor dem Aufstellen der Falle mal mit den rechtlichen Grundlagen auseinanderzusetzen ...



    Das Problem ist, was machen wir mit unserem gefangenen Marder?
    1. Als du die Falle gerade zu einem Jäger bringen wolltest ist sie dir leider in den Gartenteich gefallen und vor lauter Schreck konntest du sie erst nach 20 Minuten wieder herausholen (ich bin ja so böse...)
    2. Marder mindestens 25km weiter weg ausetzten (Kann man z.B. damit verbinden am Wochenende die Schwiegermutter zu besuchen, beim Wegfahren wird dann schwupps das Viech [der Marder, nicht der Schwiegerdrachen] freigelassen)


    Hier gilt der alte Grundsatz "Wo kein Kläger da kein Richter!" ansonsten siehe rechtlicher Hinweis weiter oben.


    Waidmanns Heil
    Flensdunkel ;)

  • Der "richtige" Ort einem Marder seine Freiheit wieder zugeben wäre für mich die mitte des Mittelmeeres, kann er schwimmen hat er Glück, wenn nich dann nich :-* :-* :-*

  • Bikermattie,.............kanste doch nicht machen !


    Ist doch ein Marder und kein Meerschweinchen ! :D :D

    Ich habe so Hunger, das ich vor lauter Durst gar nicht weiss
    was ich rauchen soll. So müde bin ich. :hüpf:

  • . Tier will das Essen in der Mitte, löst aus, Klappen zu, Tier gefangen.


    Soweit die Theorie. Nur meinem Marder hat das keiner gesagt und er hat mir in den folgenden Wochen bewiesen was er von meiner Falle gehalten hat. Meine Schallschutzdämmung im Motorraum wurde sauber ausgeräumt. Erst eine auf den Boden gelegte Matte aus feinmaschigen Draht hat dann
    unseren Zwist beendet. Bitte nicht anwenden wenn Fahrzeug zugänglich ist. ;)

  • Das Biest um die Ecke zu bringen ist doch kein Problem und für Inhaber eines "Jagdscheines" sogar Straffrei.
    Guckst du hier ::)



    Als jemand, der „einen Jagdschein hat“, wurde und wird umgangssprachlich und stigmatisierend auch bezeichnet, wer als nicht zurechnungsfähig eingestuft wird. Bis in die 1960er Jahre gab es den § 51 StGB a.F., durch den psychisch Kranke pauschal als strafunmündig eingestuft wurden. Etwas überspitzt formuliert konnte man „frei schießen“, man hatte also den „Jagdschein“.[1] Diese Regelung wurde unter anderem durch § 20 StGB (Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen) ersetzt.



    Sind wir nicht alle ei bischen Bluna?? ;) :D :D :D