Hallo,
zu meiner CBR fahre ich noch einen 125 ccm Roller. Mit diesem ist mir folgendes passiert.
Unfallhergang am 8. April 2012 (Ostersonntag) ca. 16:50 h
Wetter: sonnig, ca. 10°C Temperatur, gute Sicht, trocken.
Ich befuhr mit meinem Motorroller die Landstraße 84 in Höhe der alten Belgischen Kaserne, Nähe Köln/Bonner Flughafen. Vor mir waren zwei PKW, die relativ langsam (ca. 35km/h) fuhren.
Ich setzte zum Überholen an, weil es keinen Gegenverkehr gab. Als mein Überholvorgang eingeleitet war, setzte der vordere der vor mir fahrenden Wagen den Blinker links und hat die Gegenfahrbahn überquert, um auf der anderen Straßenseite zu parken. Ich konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und touchierte die linke hintere Tür vom Unfallfahrzeug. Ich kippte dann mit meinem Motorroller um, verletzte mich aber nicht sehr. An meinem Motorroller entstanden einige Schäden, wie Kratzer und ein Riss in der Verkleidung, Beschädigung der Fußstütze, Kratzer an beiden Außenspiegeln und am Handbremshebel.
Die Polizei wurde vom Unfallgegner gerufen. Es wurde von der Polizei ein Protokoll angefertigt. Die Beamten sagten der PKW-Fahrerin, dass sie ganz eindeutig die alleinige Unfallverursacherin sei, weil beim Linksabbiegen auf der Landstraße der rückwärtige Verkehr unbedingt beobachtet werden muss.
Obwohl die Beamten in ihrem Bericht eindeutig die Unfallgegnerin als alleinige Unfallverursacherin angegeben haben, wurde das fällige Bußgeld (mit 1 Punkt in Flensburg) nicht vor Ort erhoben, weil die Dame angab, einen Anwalt einzuschalten, da sie sich im Recht glaubte. Wegen dieses Vorhabens ging ich gleich am Dienstag ebenfalls zu einem Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser gab mir den Rat, einen Arzt aufzusuchen. Schließlich hatte mein Motorroller ja auf mir gelegen, und ich hatte auch tatsächlich einige Blessuren.
Mein Anwalt machte mir dann eine komische Rechnung auf:
Hätte ich eine Rechtsschutzversicherung, würde er auf 100 % Schadenersatz gehen. Vor Gericht würde ich aber evtl. höchstens 70 % anerkannt bekommen, weil es sich nicht um einen vollkommen unvermeidbaren Unfall handele. Ich hätte diese 2 Fahrzeuge ja nicht überholen müssen.
Ohne Rechtsschutzversicherung würde er von der gegnerischen Versicherung 70% Ersatz verlangen. Vor Gericht würde ich dann aber höchstens 50 % anerkannt bekommen. Mit dieser Rechnerei und der Einigung der Versicherungen untereinander bin ich so nicht einverstanden. Hierbei hat der völlig Schuldlose (so fühle ich mich immer noch) keine Chance.
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Der Hammer war dann, dass die HUK (gegnerische Versicherung) mir 70% des Schadens anlasten wollte. Die HUK hat sich dann zu der von meinem Anwalt vorgeschlagenen Einigung auf 50 : 50 bereit erklärt. Mein Anwalt meinte, bei einer Gerichtsverhandlung wären erhebliche Kosten auf mich zu gekommen und riet mir davon ab, zu klagen.
Obwohl ich finanziell keinen erheblichen Schaden erlitten habe ( meine Versicherung hat mich von 25 auf 45% hoch gestuft ), und ich sogar noch ein kleines Schmerzensgeld bekommen habe, fühle ich mich in meiner Ehre gekränkt. Wie soll man sich denn da noch unbefangen im Straßenverkehr bewegen?
Was mir auch noch schleierhaft ist: Was ist aus dem Bußgeld und dem Punkt in Flensburg geworden? Warum hat mein Anwalt nicht warten können, was ein Richter hier entscheidet. Ist es nicht von Bedeutung, ob der Richter hier die Gegnerin für schuldig einstuft, und ist das dann nicht auch für die Versicherungen bindend?
Ich bin sehr verunsichert! Am Dienstag, den 24. Juli fahre ich erst einmal in Urlaub – ich brauche Abstand!
M f G
Walter