Unfall am Ostersonntag 2012

  • Hallo,
    zu meiner CBR fahre ich noch einen 125 ccm Roller. Mit diesem ist mir folgendes passiert.


    Unfallhergang am 8. April 2012 (Ostersonntag) ca. 16:50 h
    Wetter: sonnig, ca. 10°C Temperatur, gute Sicht, trocken.


    Ich befuhr mit meinem Motorroller die Landstraße 84 in Höhe der alten Belgischen Kaserne, Nähe Köln/Bonner Flughafen. Vor mir waren zwei PKW, die relativ langsam (ca. 35km/h) fuhren.
    Ich setzte zum Überholen an, weil es keinen Gegenverkehr gab. Als mein Überholvorgang eingeleitet war, setzte der vordere der vor mir fahrenden Wagen den Blinker links und hat die Gegenfahrbahn überquert, um auf der anderen Straßenseite zu parken. Ich konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und touchierte die linke hintere Tür vom Unfallfahrzeug. Ich kippte dann mit meinem Motorroller um, verletzte mich aber nicht sehr. An meinem Motorroller entstanden einige Schäden, wie Kratzer und ein Riss in der Verkleidung, Beschädigung der Fußstütze, Kratzer an beiden Außenspiegeln und am Handbremshebel.


    Die Polizei wurde vom Unfallgegner gerufen. Es wurde von der Polizei ein Protokoll angefertigt. Die Beamten sagten der PKW-Fahrerin, dass sie ganz eindeutig die alleinige Unfallverursacherin sei, weil beim Linksabbiegen auf der Landstraße der rückwärtige Verkehr unbedingt beobachtet werden muss.


    Obwohl die Beamten in ihrem Bericht eindeutig die Unfallgegnerin als alleinige Unfallverursacherin angegeben haben, wurde das fällige Bußgeld (mit 1 Punkt in Flensburg) nicht vor Ort erhoben, weil die Dame angab, einen Anwalt einzuschalten, da sie sich im Recht glaubte. Wegen dieses Vorhabens ging ich gleich am Dienstag ebenfalls zu einem Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser gab mir den Rat, einen Arzt aufzusuchen. Schließlich hatte mein Motorroller ja auf mir gelegen, und ich hatte auch tatsächlich einige Blessuren.


    Mein Anwalt machte mir dann eine komische Rechnung auf:
    Hätte ich eine Rechtsschutzversicherung, würde er auf 100 % Schadenersatz gehen. Vor Gericht würde ich aber evtl. höchstens 70 % anerkannt bekommen, weil es sich nicht um einen vollkommen unvermeidbaren Unfall handele. Ich hätte diese 2 Fahrzeuge ja nicht überholen müssen.


    Ohne Rechtsschutzversicherung würde er von der gegnerischen Versicherung 70% Ersatz verlangen. Vor Gericht würde ich dann aber höchstens 50 % anerkannt bekommen. Mit dieser Rechnerei und der Einigung der Versicherungen untereinander bin ich so nicht einverstanden. Hierbei hat der völlig Schuldlose (so fühle ich mich immer noch) keine Chance.
    ·
    Der Hammer war dann, dass die HUK (gegnerische Versicherung) mir 70% des Schadens anlasten wollte. Die HUK hat sich dann zu der von meinem Anwalt vorgeschlagenen Einigung auf 50 : 50 bereit erklärt. Mein Anwalt meinte, bei einer Gerichtsverhandlung wären erhebliche Kosten auf mich zu gekommen und riet mir davon ab, zu klagen.


    Obwohl ich finanziell keinen erheblichen Schaden erlitten habe ( meine Versicherung hat mich von 25 auf 45% hoch gestuft ), und ich sogar noch ein kleines Schmerzensgeld bekommen habe, fühle ich mich in meiner Ehre gekränkt. Wie soll man sich denn da noch unbefangen im Straßenverkehr bewegen?


    Was mir auch noch schleierhaft ist: Was ist aus dem Bußgeld und dem Punkt in Flensburg geworden? Warum hat mein Anwalt nicht warten können, was ein Richter hier entscheidet. Ist es nicht von Bedeutung, ob der Richter hier die Gegnerin für schuldig einstuft, und ist das dann nicht auch für die Versicherungen bindend?


    Ich bin sehr verunsichert! Am Dienstag, den 24. Juli fahre ich erst einmal in Urlaub – ich brauche Abstand!


    M f G
    Walter

    • Offizieller Beitrag

    Der Jurist würde dir wahrscheinlich antworten, dass aufgrund der Betriebsgefahr deines motorisierten Gefährts grundsätzlich eine Wahrscheinlichkeit besteht, nicht vollkommen unschuldig zu sein.


    Ich finde es trotzdem sehr unbefriedigend.

    Gruß


    Morg


    --

    Kann Spuren von persönlichen Meinungen, Sarkasmus und Erdnüssen enthalten. Ausdrucke nicht für den Verzehr geeignet. Ungelesen mindestens haltbar bis: siehe Rückseite.

  • ::) nun.....
    ich seh das so.......
    du bist ihr ins fahrzeug gefahren.......
    ich rechne immer mit der "dummheit" der anderen (deshalb fahre ich tagsüber ohne licht)
    darauf stelle ich meinen fahrstil ein - d.h. z.b. beim überholen versuche ich die fahrzeuge zu beobachten um unbedachte "begegnungen" schon im ansatz zu vermeiden


    was du möchtest ist die theorie - dein anwalt erklärt dir die praxis - hab ich auch so schon erlebt.....


    hak´s ab, nimm es an erfahrung mit..... ::)
    8)

  • Nun... ich denke, Du solltest Dir beim nächsten mal einen anderen Anwalt suchen...


    Ich hatte fast eine identische Situation - Kolonne überholt, führender VW-Bus mit Pferdeanhänger biegt links ab. Ich hab 2 Streifen von 65 Metern auf die Strasse gemalt und dann die Seitenwand vom Bulli gespalten. Moped (DR800S Big) krumm bis unter die Sitzbank, mein rechter Ellenbogen zweimal gebrochen.
    Hier hat die Verursacherin 100% Alleinschuld bekommen, nebst Ticket.


    Allerdings - waren wir beide bei der selben Versicherung und abgewickelt wurde ohne Verhandlung.


    Gruß, Joern

  • War auch mein erster Gedanke - Der Anwalt wollte nur abkassieren statt seinen Mandanten ordentlich vor Gericht zu vertreten. Ansonsten hört sich Deine Schilderung nach einer Gratwanderung an. Hat der PKW bereits links geblinkt als Du zum überholen angesetzt hast ? Denn wenn Fahrzeuge auf einer Landstrasse so langsam fahren ist irgendetwas unschön. Aber okay, die Polizei hat eindeutig den Unfallverursacher festgestellt. Dann gibts eigentlich keine Fragen mehr.

  • Zuerst zu Dago,wenn du bei uns am Tag ohne Licht fahren solltest sind mindestens 25 € weg und wegen der Versicherungen ist das auch so eine Sache. Die versuchen immer einen so billig als möglich abzuspeisen und der Rechtsanwalt war wohl einer von der schlechteren Abteilung,sieht fast so aus als arbeitet der gegen den eigenen Klienten. ???

  • Nimm den Fall zum Anlass, für Verkehrsrechtsschutz zu sorgen. Ob Dein Vertreter mit seiner Prognose richtig lag oder auch nicht, ist immer eine Frage des Einzelfalls und das letzte aussergerichtliche Wort von Captain HUK nicht unbedingt das letzte. Und die Frage, ob nach Polizeisicht wer "am Unfall schuld hat", ist zwar indiziell aber nicht bindend bei der Frage, wer von wem Schadenersatz in welcher Höhe bekommt. Oder: Auch ein Punkt und Bussgeld sind kein Garant für eine Quote von 100 : 0. Ich kenne allerdings einen (Überholer)Fall, da hat die HUK, wenn auch zähneknirschend, 100% aussergerichtlich gezahlt... ist aber keinesfalls zu verallgemeinern. Allerdings ist bei Überholer/Abbieger- Fällen in puncto Haftungsverteilung alles drin ...

  • Der gesamte Vorfall hätte auch komplett anders ausgehen können.
    Du wärst dann der alleinige Verursacher ( Tatvorwurf : "Sie überholten trotz ungeklärter Verkehrslage und verursachten einen Unfall mit Sachschaden") geworden.
    Somit ist dieser Kostenteiler, zumindest aus derzeit gültiger Rechtsmeinung, relativ gängige Praxis :(
    Auch hätten die vor Ort anwesenden Polizisten dir ein dementsprechendes Verwarnungsgeld aufdrücken können...
    Hier tut sich nämlich die Frage auf, wer außer Landwirtschaftliche Fahrzeuge, fährt schon freiwillig 35km/h auf der Landstraße, ohne dafür einen Grund zu haben?


  • wer außer Landwirtschaftliche Fahrzeuge, fährt schon freiwillig 35km/h auf der Landstraße, ohne dafür einen Grund zu haben?


    ar.....löcher mit seppelhut , klopapier und wackeldackel auf der hutablage :P

  • In Österreich wärest du ziemlich sicher zu 50-75% Schuld gewesen.


    Du hast überholt und deine Fahrgeschwindigkeit dabei nicht so gewählt, dass du jederzeit anhalten kannst.


    In 90 % aller Auffahrunfälle hat sowieso der hintere Schuld.


    Sei froh, dass es 50:50 ausgegangen ist.

    Gruß aus Wien, Thomas "Schlucki" Schluet

    In Memory of Big Basti, Didi, Stefan and Wolff, who had to leave far too early.

  • Ich hab auch noch Senf dazu zu geben:
    Schon lange her: In Dortmund überholte ich nach kurzem Hinterhergezuckel auch ein Auto. Als ich auf gleicher Höhe fuhr, zog das Ar-*-gesicht nach links um in eine kleine Einfahrt einzubiegen. Er erwischt mich voll, gibt besorgt vor einen Krankenwagen rufen zu wollen, anschliessend stehen aber nur die Bullen da. Hören sich seine Geschichte an und ohne das ich zu Wort kam fiel ein Urteil "Ja, junger Mann, so geht das aber auch nicht". Ich stand als erstes in dem Unfallbericht, am Schluss hieß es 50:50 (da hatten sich die Versicherungen ohne viel Zutun meinerseits drauf geeinigt). Beim Fahren immer dran denken, das der Vordermann ein kompletter Vollidiot ist und entsprechend für ihn mitdenken. Natürlich kannst Du in ein paar Jahren nochmals da vorbei fahren und dem Kerl in die Karre treten (ich wollte das tun!)...aber Du wirst sehen, bis dahin ist der Ärger verraucht...(war bei mir auch so). Lass es also! ;D
    Und sei versichert: der Typ ist genau so sauer, weil er sich sicher im Recht fühlt und es nicht versteht, das der "Rocker", der so "hirnlos gerast" ist, nur 50% tragen muss und noch Shcmerzensgeld bekommt...
    Noch etwas: es gibt Unterschiede bei der Versicherung. Einige sitzen auf der Kohle und probieren alles, um Geld zu sparen (wenn Du Verursacher bist, ist das gut für Dich!); andere machen für kleine Fälle kaum ein Faß auf und zahlen (das ist gut, wenn Du Geschädigter bist). Kann man sich er"googlen", aber als Tipp: Geh z.B. zur DEVK, die wehren sich für Dich, wenn Du Dich als Opfer darstellen kannst. Und wenn die nur wenig abdrücken, kannst Du Deinen SF retten, wenn DU die Kohle bis Jahresende erstattest.
    Dir in Zukunft unfallfreie Fahrt...

    Was ich kann, Günny? Na, ich kann morgens aufstehen und sofort alles scheisse finden! :laola:

  • Schade das so etwas passiert. Ich will auch gar nicht für irgendwen in so einer Situation sprechen oder jemanden verurteilen. Ich selber versuche aber jedem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen.


    Warum?


    Ein befreundeter Rechtsanwalt sagte mir mal: "In Deutschland gibt es Gesetze und Gerichtsurteile- und zweitere sind die die uns prägen.


    Ist leider so und darum würde ich auch sagen. Laß es wie es ist und sei froh das dir nicht mehr passiert ist. Shit happens.

  • Meine Erfahrung mit Justizia:


    Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der Justiz.

  • recht haben und recht bekommen sind 2 paar schuhe- nun und die reine Teilnahme am Straßenverkehr stellt schon eine Gefahr dar und rechtfertigt eine Mitschuld von 25%-gibt es einen Urteil seit 7 Jahren , daran halten sich die Gerichte und alle die noch damit zu tun haben-


    bei so einem Unfall muss man SOFORT Schmerzensgeld usw einklagen und jammern. bei Personenschaden sieht es immer anders aus , der schwächere im Strassenverkehr siegt...


    Und nen guten Anwalt suchen, egal ob Rechtschutz oder nicht.
    L.

  • Wenn Du den Überholvorgang "eingeleitet" hast und dann feststellst, dass der vordere von zwei zu überholenden Wagen nach links blinkt, sind Dir normalerweise 50% Mitschuld sicher (Du musst auf jeden Fall zumindest damit rechnen, dass Du evtl. übersehen wirst!!)...


    @ Dago
    Tagsüber ohne Licht bedeutet im Ernstfall eine Mitschuld wenn der Unfallgegner plausibel erklären kann, dass der Unfall bei eingeschaltetem Fahrlicht nicht geschehen wäre!!!!


  • ich rechne immer mit der "dummheit" der anderen (deshalb fahre ich tagsüber ohne licht)


    die negativen aspekte davon wurden ja schon zweimal angesprochen, du musst von daher ja auch einen positiven sehen, nur leider kann ich den grad ned erkennen :o hilf mir mal auf die sprünge ;)

  • Ich wurde letztes Jahr von einem Benz während eines Überholvorgangs tuschiert.
    Der musste die gesamte Zeche zahlen. Schmerzensgeld und den Schaden am Möppi.
    Es war zwar nur eine Prellung der Linken Hand (damit habe ich den Spiegel abmontiert),
    da ich GSD nicht zu Sturz gekommen bin.
    Dabei war der Unfallbericht der Polizei ausschlaggebend.


    LG
    Berny

  • ::) @ garrett
    beim fahren mit licht lernte ich hier im umfeld eine neue spezies dosenfahrer kennen:
    die sorte, die darauf aus ist, dich vom motorrad zu holen....... z.b. weil du im stau vorbeifahren kannst und auch durch engere lücken kommst, wenn die dose stehen muss


    daher fahre ich ohne licht - das heisst für mich "ich bin unsichtbar" die dosenreiter sehen und beachten mich nicht - ich muss für sie mitdenken, schneller sein und nix passiert
    ....funktioniert so seit rund 20 jahren ohne zwischenfall
    ........
    ........
    zumindest bei mir - und - in mannheim ::)
    8)


    ps. grad heute wieder live erlebt..... dosenfahrer fährt auf 3-spuriger ringstrasse - steigt ohne ersichtlichen grund af die bremse - moppedfahrer bremst (etwas panisch / anfänger) macht´n lowsider und fällt hinters auto (3m abstand) - dosenfahrer setzt zurück und steigt mit dem hinterrad aufs mopped drauf (zum glück konnte der junge vorher unterm mopped rauskrabbeln)
    was war die lösung ?.......
    das ar.......loch hatte rechts einen parkplatz entdeckt (zu spät) und wollte hurtig nach hinten und in den parkplatz stechen (klaaar... ohne zu blinken)
    die 125er duke der armen sau, sah dann halt nicht mehr ganz so frisch aus (war auch noch sehr neu....)


    ....nur so nebenbei... - ich wäre garnicht auf die idee gekommen hinter dem dummbatz zu bleiben, meisst fahr ich versetzt zur dose vor mir