Teile für Bj. 2000 nach Sturz

  • so das mit dem Mopped ist ja geklärt , mehrfach !!


    Nicht unherheblich und extrem wichtig , Schmerzensgeld ! niemals den Fall schließen was Deine Schmerzen betrifft ! Sollte irgendwann einmal noch etwas nachkommen was im Moment von Deinen Ärzten jetzt nicht zu finden ist , dann hasst do später keine rechtliche Handhabe mehr gegenüber der Versicherung.


    Fazit : !!! Den Fall bezüglich Deiner Gesundheit nie abschließen und immer offen lassen , auch wenn die Versicherung jetzt dann das erste Schmerzensgeld herrauszögert !!

  • @ Achim: richtig das mit der Gesundheit ist nicht zu unterschätzen.
    Trotzdem ist es laut Anwalt immer besser einen festen Zeitraum zu haben in dem man die Beschwerden hatte, ich bin jetzt z.B. erstmal ne Woche krankgeschrieben und werde dann in einer woche nochmals untersucht...der Anwalt sagte mir es sei schwierig ein Schmerzensgeld auszuhandeln wenn die Behandlung am Ende "ausfranst" und kein genauer Zeitraum festzulegen ist.
    Deswegen ist eine krank und gesundschreibung pflicht, auch hat er einen extra Arztbogen, der etwas spezifischer auf die Beschwerden eingeht.

  • so als nachtrag: der gutachter sagt wirtschaftlicher totalschaden.
    wiederbeschaffungswert liegt bei 4200€ und die reparaturkosten bei knapp 6000, ziemlich heftig...naja jetzt kommt sie weg denk ich

    • Offizieller Beitrag


    so als nachtrag: der gutachter sagt wirtschaftlicher totalschaden.
    wiederbeschaffungswert liegt bei 4200€ und die reparaturkosten bei knapp 6000, ziemlich heftig...naja jetzt kommt sie weg denk ich


    4.200.- bekommst Du, abzüglich Restwertkalkulation. Lese Dir mal das Gutachten durch was für Teile tatsächlich erneuert werden müssen und was man evtl. reparieren kann. Vielleicht lohnt es sich.


    Ansonsten ...... es gibt noch genug Dicke auf dem Markt! ;D ;)

  • Restwert is bei 1200...wobei allein die teile die noch gut sind einiges mehr bringen sollten falls man sie schlachtet...alleine der motor mit11800km....
    habe überlegt mich bei der gelegenheit vllt einfach auf ne xx zu setzen...

  • Zitat

    Restwert is bei 1200.


    Das ist lt. Gutachten.
    Hatte ich schon geschrieben: Die gegnerische Versicherung hat mein Mopped ins Netz gestellt. Und der höchste Preis, den jemand geboten hat, wurde als Restwert angesetzt.
    Also verlaß dich nicht darauf, daß der im Gutachten angegebene Restwert bestand hat.

    Wer maximales Risiko sucht, ist dumm und bald tot. Wer maximale Sicherheit sucht, ist scheintot. Gruß aus Hagen Gerd

  • niemals den Fall schließen was Deine Schmerzen betrifft ! Sollte irgendwann einmal noch etwas nachkommen was im Moment von Deinen Ärzten jetzt nicht zu finden ist , dann hasst do später keine rechtliche Handhabe mehr gegenüber der Versicherung.


    Fazit : !!! Den Fall bezüglich Deiner Gesundheit nie abschließen und immer offen lassen , auch wenn die Versicherung jetzt dann das erste Schmerzensgeld herrauszögert !!


    Im Klartext: Keine Abfindungserklärung (Vergleichserklärung o.ä.) unterschreiben. Du hast bei eventuellen Spätschäden keine Ansprüche mehr. Eine ehemalige Schulfreundin hatte mal eine solche Erklärung unterschrieben. Zwei Monate später stellte sich bei den "Rückenschmerzen" raus, dass ein Wirbel angebrochen war. Weitere Ansprüche wurden abgelehnt bzw.mit der Abfindungserklärung als abgegolten erklärt. Das kann man zwar anfechten, wird aber schwer...


    Dass man bei einem unverschuldeten Unfall die Kosten des eigenen Anwalts nicht zahlen muss, stimmt nur bedingt. Wenn ein Anwalt inkl. Schmezensgeld, Nutzungsausfall, Fahrzeugschaden etc. zum Beispiel 10.000€ fordert, kann er nach diesem Streitwert abrechnen. Zahlt die Haftpflicht nur 7.000€, rechnet sie die Kosten auch nach diesem Streitwert ab. Die Differenz kann der Anwalt dann vom Auftraggeber/Mandaten verlangen!!! Also Vorsicht mit solchen Pauschalaussagen...

  • So Leute,
    die Maschine ist verkauft !
    Bin jetzt offiziell auf der Suche nach einer XX, für Sachdienliche Hinweise bin ich dankbar :D